Haushaltsnahe Dienstleistungen: Vermieter muss keine steuerliche Bescheinigung nach § 35a EStG erstellen
Der Mieter kann aus dem Mietverhältnis heraus bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Handwerkerarbeiten steuerlich geltend machen. Eine Pflicht für den Vermieter zum Ausstellen einer Bescheinigung darüber gibt es nicht. Experten raten sogar davon ab. (mehr …)