Kabel-TV Gebühren sind ab 2024 keine Betriebskosten
Viele Jahre durften Vermieter die Gebühren des Kabelfernsehens als Nebenkosten mit ihren Mietern abrechnen. Doch im Jahr 2022 wurde der der Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs beschlossen. Bei Abschluss eines neuen Mietvertrags sollten deshalb Vermieter spätestens jetzt den Posten Kabel-TV...