Digital und rechtssicher Mietverträge signieren
Das digitale Versenden von Mietverträgen ist bereits ein übliches Vorgehen, wenn sich beide Vertragsparteien final einigen möchten. Das Unterschreiben findet aber in der Regel auf analogem Wege statt. Viele sind sich unsicher, ob digitale Unterschriften rechtssicher sind. Wir zeigen Dir heute, warum ein digitaler Mietvertrag gar nicht mal die schlechteste Lösung ist.
Die elektronische Signatur ist eigentlich schon längst in der Praxis angekommen: den AGBs mit einem Klick zustimmen, sich für einen Newsletter anmelden oder eine Unterschrift mittels Tablet und Pen – bei all diesen Vorgängen handelt es sich um eine elektronische Signatur. Wie ist aber die digitale Unterschrift unter Mietverträgen zu bewerten? Eine Digitalisierung des Vertrags im PDF-Format ist einfach. Die rechtssichere, digitale Signatur benötigt allerdings ein höheres Sicherheitsniveau.
Dabei ist ein digitaler Mietvertrag mittlerweile gar nicht mehr so unüblich, denn es geht zum einen schneller und einfacher. Zum anderen ist letztendlich eine höhere Rechtssicherheit gegeben als bei dem analogen Weg. Warum? Ganz einfach: Bei einem digitalen Mietvertrag kannst Du leichter beweisen, wann das Dokument geöffnet, unterschrieben und versendet wurde. Außerdem ist eine Manipulation der Unterschrift schwieriger als bei einem Blatt Papier – dank elektronischer Sicherheitsprotokolle.
Rechtssicherheit bei digitalen Mietverträgen
Wichtig beim digitalen Mietvertrag ist, dass die Rechtssicherheit auch vor Gericht standhält. Damit ein Mietvertrag, der digital unterschrieben wurde, gültig ist, bedarf es der sogenannten fortgeschrittenen Unterschrift. Mit dieser erhält der Mietvertrag das notwendige Sicherheitsniveau. Damit eine Unterschrift auf digitalem Wege fortgeschritten ist, bedarf es der folgenden Anforderungen:
- Die Parteien Mieter und Vermieter müssen sich eindeutig zuordnen lassen.
- Für die Erstellung ist ein einmaliger Signaturschlüssel erforderlich.
- Falls es zu einer Manipulation der Unterschrift kommt, muss dies ersichtlich werden
Der Prozess bei Vermietet.de
Wir von Vermietet.de haben uns hierzu Gedanken gemacht. Dabei wollten wir den Prozess der Signatur in digitalen Mietverträgen so schnell und einfach wie möglich gestalten. Darum arbeiten wir mit dem österreichischen Unternehmen apilayer GmbH zusammen, welches den Online-Dienst Eversign anbietet.
Das Problem beim Unterschreiben von digitalen Mietverträgen im PDF-Format besteht darin, dass die Unterschriften über die Adobe-Anwendung nicht rechtsgültig sind. Mithilfe des Web-Dienstes Eversign werden Unterschriften in Mietverträgen rechtskräftig. Wie funktioniert das Ganze?
Im Portal von Vermietet.de können unsere Nutzer intuitiv digitale Mietverträge erstellen. Am Ende der Konfiguration kann das Signieren mittels digitaler Unterschrift ausgewählt werden. Anschließend erhält der Mieter den Vertrag via E-Mail und kann diesen direkt und unkompliziert mit der eigenen Unterschrift versehen. Sobald der Mieter unterschrieben hat, erhält der Vermieter eine Nachricht und kann das Dokument ebenfalls rechtssicher und digital unterschreiben.
HINWEIS: Der Empfänger erhält das den digitalen Mietvertrag zuerst. Damit wird vermieden, dass ein bereits vom Vermieter unterschriebenes Dokument missbräuchlich verwendet wird. Sobald alle Vertragsparteien unterzeichnet haben, erhalten beide den finalen Vertrag via E-Mail.
Höchste Rechtssicherheit bei digitalen Mietverträgen
Mit diesem Service bieten wir unseren Nutzern eine moderne und smarte Lösung, um digitale Mietverträge schnell und rechtskräftig abzuschließen. Zudem sind digitale Unterschriften auf diesem Wege rechtssicherer als analoge, denn sie enthalten Prüfpfade: Es kann also überprüft werden, wann das Dokument geöffnet, unterschrieben und zurückgesandt wurde. Solche Informationen lassen sich mit einer händischen Unterschrift nicht ermitteln.
Außerdem können handschriftliche Signaturen leicht kopiert und damit manipuliert werden. Bei einer elektronischen Unterschrift ist dies aufgrund der Sicherheitsprotokolle nicht möglich. Wenn Du weitere Fragen zu unserem Portal und digitalen Mietverträgen hast, melde Dich gerne bei uns.