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Kabel-TV Gebühren sind ab 2024 keine Betriebskosten

Viele Jahre durften Vermieter die Gebühren des Kabelfernsehens als Nebenkosten mit ihren Mietern abrechnen. Doch im Jahr 2021 wurde der der Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs beschlossen. Es gilt eine Übergangsfrist bis 2024.

Bislang konnten Vermieter den Kabel-TV Anschluss mit dazugehörigem Programmanbieter im Mietvertrag vereinbaren und dann bei den Nebenkosten abrechnen. Aus diesem Grund waren in Deutschland rund zwölf Millionen Mieter Zwangskunden fürs Kabelfernsehen.

Die Regelung stammt aus einer Zeit, als die Deutsche Bundespost als staatlicher Monopolist in Breitbandtechnologie investierte, um den Empfang von TV und UKW-Hörfunk von der Antenne abzukoppeln.

Nach Inkrafttreten der entsprechenden EU-Richtlinie hat der Gesetzgeber nun das Telekommunikationsgesetz (TKG) novelliert und damit den Kabelzwang abgeschafft. Die neue Regelung gilt bereits ab dem 1. Dezember 2021 Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2024. Ab dann können alle Mieter ihren TV-Empfang frei wählen auf den Kosten für den Kabelanschluss sitzen.

Proteste gegen den Wegfall der Kabel-TV Umlage

Die Gebäudewirtschaft hatte gegen das Ende des Nebenkostenprivilegs teilweise heftig protestiert. Einige, darunter viele der großen Wohnungsbaugesellschaften, haben Sammelverträge mit Kabelanbietern abgeschlossen. Sozial orientierte Vermieter geben den damit verbundenen Kostenvorteil an die Mieter weiter. Allerdings sehen auch viele Wohnungsunternehmen die TV-Umlage als zusätzliche Einnahmequelle und berechnen ihren Mietern dafür einen Preisaufschlag.

Auch die Kabelbetreiber befürchten, die lukrativen und bequemen Großaufträge mit der Wohnungswirtschaft zu verlieren. Die Netzbetreiber warnten deshalb vor Preiserhöhungen fürs Fernsehen als Folge der neuen Gesetzeslage. Vor allem sozial schwache Mieter werde das belasten.

Kabel-TV Umlage im Mietvertrag neu verhandeln

Wer als Immobilieneigentümer einen Vertrag mit einem Kabelanbieter abgeschlossen hat sollte versuchen, diesen rechtzeitig bis zum 1. Juli 2024 zu kündigen. Handelt es sich um ein langfristiges Vertragsverhältnis, lohnt es in manchen Fällen, neu zu verhandeln. Gewähren die Netzbetreiber Preisnachlässe, kann der Vermieter diesen an die Bewohner seiner Wohnungen weitergeben. Der günstige Preis macht den Kabel-TV-Anschluss für Mieter weiterhin attraktiv.

Ausbau der Glasfasernetze notwendig

„Wir begrüßen die vorgesehene Abschaffung des Nebenkostenprivilegs, denn dieses Relikt aus den 80er Jahren gehört zu den größten Hindernissen für einen schnelleren Glasfaserausbau“, heißt es bei der Deutschen Telekom.

Leider stößt derzeit die große Wahlfreiheit auf einen nur begrenzten Ausbaustandard. Viele Mietshäuser sind immer noch mit koaxialen Leitungsnetzen ausgestattet und damit auf die Breitbandversorgung ausgerichtet. Der Wegfall der TV-Abrechnung über die Betriebskosten soll auch dazu führen, den Glasfasernetzausbau und die damit fortschreitende Digitalisierung zu beschleunigen.

Die großen Netzbetreiber investieren deshalb seit einiger Zeit massiv in ihre Glasfasernetze. Mit attraktiven Angeboten und teilweise kostenlosen Anschlussverträgen versuchen Telekom & Co. Wohnungsunternehmen sowie private Vermieter zum Umrüsten ihrer Hausnetze zu bewegen. Der Glasfaseranschluss ermöglicht von Smart Home Anwendungen bis zum Highspeed Internet viele neue Services. Der Zwang zum Breitbandkabel gehört deshalb zweifellos in eine andere Zeit.

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