Schmierereien auf der Hauswand sind für Eigentümer ein Ärgernis. Wie kann man sich schützen? Übernimmt die Versicherung die Kosten für die Beseitigung? Können Bewohner bei übermäßiger Verunstaltung die Miete mindern?
Man darf die Meinung vertreten, kreativ gestaltete Graffitis gehören zum Stadtbild dazu. So prägt die Street-Art den Charme manch eines Großstadtviertels, was ansonsten von seiner Bausubstanz nicht viel zu bieten hat. Jedoch handelt es sich bei vielen Fassadenbemalungen schlicht um Schmierereien. Diese sind für den Besitzer ein großes Ärgernis. Das Gebäude wird nicht nur verunstaltet, oft werden bei der Beseitigung der Farbe auch dessen Außenwände beschädigt.
Hohe Kosten für den Eigentümer
Die Absicht vieler Bemalungen ist oft keine künstlerische, sondern es handelt sich dabei um reinen Vandalismus. Nicht selten ist die großflächige Verunstaltung von Hauswänden ein Zeichen für eine allgemeine Verwahrlosung des Gebäudes und dessen Umgebung. Die Folge davon sind Schwierigkeiten in der Vermietung sowie Wertverlust. Die durch die Schmierereien verursachten Kosten schätzt der Eigentümerverband Haus & Grund auf jährlich 200 bis 500 Millionen Euro. Man hat es meistens mit anonymen Tätern zu tun, die nicht haftbar zu machen sind. Deshalb bleiben Eigentümer auf den Kosten sitzen.
Beseitigung von Graffitis
Ist die Hausfassade durch einen Sprüher attackiert, gibt es für den Besitzer verschiedene Optionen zum Schutz und zur Beseitigung vor Graffitis. Er kann versuchen, die Farbe zu entfernen. Dies übernehmen auf die Graffiti-Beseitigung spezialisierte Unternehmen. Die Reinigung kostet laut Angabe eines solchen Experten zwischen 15 und 35 Euro pro Quadratmeter. Sind die Fassaden aufgrund des Untergrundes aufwendiger zu säubern, können Kosten schnell auf 100 Euro pro Quadratmeter anwachsen.
Einsatz von Chemie
Bei der Reinigung kommen chemische oder mechanische Verfahren zum Einsatz. Verwenden die Graffiti-Beseitiger Chemie, sind Umweltauflagen zu beachten. Voraussetzung für die Säuberung der Fassade ist in der Regel, dass der Untergrund vorher mit einem speziellen Graffiti-Schutz Anstrich versehen wurde. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Außenwände von Häusern zu imprägnieren oder zu beschichten. Beispielsweise können die Maler spezielle Außenfarben auf der Basis von Silikon oder Polymeren auftragen. Teilweise planen die Architekten beim Neubau oder der Fassadensanierung diffusionsbremsende Imprägnierungen gleich mit ein.
Mechanische Reinigung
Spezialisten können die Wandflächen auch mit Hochdruckgeräten reinigen. Die kommen dann zum Einsatz, wenn der Untergrund großporiger ist und sich mit einer oberflächlichen Reinigung nicht viel ausrichten lässt. Bei der Hochdruck-Behandlung verwenden die beauftragten Firmen verschiedenste Strahlmittel, zum Beispiel Sand, Kalk oder Glas. Hier ist auf die fachgerechte Ausführung zu achten, da sonst Schäden an der Außenhaut der Immobilie entstehen.
Hauseigentümer können Graffitis auch beseitigen, indem sie diese einfach überstreichen. Die Farbe sollte genügend Deckkraft aufweisen, da sonst ein schemenhaftes Geisterbild entsteht, bei dem die hässliche Wandklekserei durchscheint.
Standards für den Graffiti-Schutz
Mit der „Gütegemeinschaft Anti-Graffiti e.V. zur Graffitientfernung und Prophylaxe“ hat sich eine Organisation gegründet, die Standards für den Graffiti-Schutz schaffen möchte. Auf der Internetseite des Vereins findet sich neben viel Information auch zum PDF-Download der „Qualitätspass Graffitientfernung und Prophylaxe“. Der Pass kann nützlich sein, um Schäden und Kosten gegenüber der Versicherung oder der Wohnungseigentümergemeinschaft zu dokumentieren.
Graffiti-Schutz durch Graffiti
Möchte der Eigentümer das respektlose Verschandeln seiner Immobilie verhindern, bleibt als letzte Option die Prävention. Zugegebenermaßen sind heute viele Fassaden uninspiriert gestaltet. Das lädt die Vandalen geradezu ein, sich dort mit unbeholfenen Kritzeleien zu verewigen. Deshalb ist etwas mehr Mut beim Fassadendesign manchmal auch ein wirksamer Grafitti-Schutz.
So könnte der geschädigte Hausbesitzer eine ungebetene Wandmalerei zum Beispiel durch ein Motiv nach eigenem Geschmack ersetzen. Manch einem der Schmierer flößt die Arbeit eines deutlich talentierteren Kollegen Respekt ein. „Wir beobachten, dass illegale Sprayer davor zurückschrecken, die Werke anderer Sprayer zu übersprühen“, erklärt Ingmar Vergau, Geschäftsführer von Haus & Grund Bremen. „Das funktioniert allerdings nur, wenn man einen Sprayer mit der Fassadengestaltung beauftragt, der in der Szene einen Status hat.“
Grafitti-Schutz mit mehr Grün und Licht
Die wirksamste Art des Graffiti-Schutzes ist die Begrünung der Fassade. Das vertikale Grün verleiht der Fassade nicht nur ein attraktives Erscheinungsbild, dort finden auch Bienen und andere Insekten einen Lebensraum. Im Normalfall sollte keiner mehr auf Idee kommen, sich dort mit der Spraydose auszutoben.
Eventuell lässt sich durch eine bessere nächtliche Beleuchtung der ein oder andere Farbattentäter vertreiben. Zusätzlich Überwachungskameras zu installieren, erlauben die bekannt strengen, hiesigen Datenschutzregelungen leider nicht.
Gegen Graffitis versichern
Zentral ist die Frage nach den Kosten für die Beseitigung der Fassadenverunstaltung. Einen Sprayer zu belangen, wird in den meisten Fällen nicht möglich sein. Die Täter sind kaum zu fassen und oft mittellos.
Für Beseitigung von Farbe und Schäden kann aber die Gebäudeversicherung aufkommen. Notwendig ist eine entsprechende Vereinbarung im Vertrag. Steht das Gebäude in einer Gegend, in der sich Sprayer bereits stark eingenistet haben, macht die Erweiterung der Versicherung Sinn.
Abrechnung als Betriebskosten
Teilweise haben die Gerichte zugelassen, die Reinigung von Graffiti-Schmierereien über die Betriebskosten abzurechnen. Die Faustregel für die Betriebskosten gilt auch hier: Fällt der Posten nur einmalig an, dann sind das keine Betriebskosten, sondern gehört das zur Instandhaltung.
Manchmal müssen Hausbesitzer die Fassade immer wieder reinigen lassen, weil sie ständig besprayt wird. In einigen Fällen haben die Gerichte dies als regelmäßig anfallende Arbeiten bewertet und diese als Betriebskosten anerkannt. (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 27.07.2007, Az.: 11 C 35/07 , AG Neukölln, Urteil v. 01.03.2017, Az.: 6 C 54/16) Dabei sollten Vermieter darauf achten, dass sie den Posten Graffiti-Beseitigung im Mietvertrag unter den sonstigen Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 17 BetrKV aufführen.
Auch die Abrechnung der Fassadensäuberung unter der Position „Hausreinigung“ ist in den meisten Fällen nicht zulässig. Normalerweise zählt nur die Reinigung von Treppenhaus und Kellerfluren dazu. Soll die Reinigung auch die Fassade umfassen, muss der Vermieter das im Mietvertrag festhalten.
Geringe Chance auf Mietminderung
Noch unschöner wäre es, dürfte der Mieter wegen übermäßigem Graffiti-Befalls die Miete mindern. Hauseigentümer dürfen durchatmen, denn die Chancen dazu sind nicht sehr groß. Besonders penible Geister könnten einen Streit wegen Vandalismus Schäden anzetteln, wenn sie in einer gediegenen Wohngegend eine hohe Miete zahlen. Ehrverletzende Sprüche, radikale Parolen oder andere Obszönitäten an der Wand könnte man unter Umständen als Mangel interpretieren. Allerdings darf man davon ausgehen, dass die meisten Vermieter solchen Schund von sich aus umgehend beseitigen.
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