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Hybridheizung: Verschiedene Arten der Wärmeerzeugung miteinander kombinieren

Wer eine Gasheizung nutzt, für den kann eine Hybridheizung der erste Schritt sein, erneuerbare Energien einzubinden. Wie eine Hybridheizung funktioniert und warum das vor allem für vermietete Mehrfamilienhäuser eine Option ist, erklären wir hier.

Anfang März hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf zur Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgelegt. Das dort geforderte Aus von Öl- und Gasheizungen stellt viele Immobilieneigentümer vor große Herausforderungen. An die Stelle der fossilen Energieerzeugung soll vor allem die Wärmepumpe treten, die die Energie aus der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich zum Heizen nutzbar macht.

Die Wärmepumpe ist vor allem in Mehrfamilienhäusern oft problematisch. Die Technologie arbeitet mit einer niedrigen Vorlauftemperatur. Deshalb funktioniert diese Art der Wärmeerzeugung nur dann, wenn das Haus ausreichend gedämmt ist. Auch muss die Heizfläche in der Wohnung möglich groß sein. Das ist bei einer Fußboden- oder Wandheizung der Fall, ebenso bei großflächigen Plattenheizkörpern. Die in alten Gebäuden vielfach installierten Rippenheizkörper lassen das Heizen mit einer Wärmepumpe nicht zu.

Vor allem in Bestandsbauten sollen Hybridheizungen zum Einsatz kommen

Vor allem die sogenannte Hybridheizung soll die Probleme bei der Sanierung von Mehrfamilienhäusern im Bestand lösen. Die Hybridheizung kombiniert die Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien mit der aus Gas- oder Öl. Am häufigsten findet man bei einer Hybridheizung die Verbindung eines Gas- oder Ölbrennwertkessel mit einer Wärmepumpe.

Mit der hybriden Technologie lassen sich auch bestehende Gas- oder Ölbrennwertgeräte nachrüsten. In vielen Mehrfamilienhäusern ist die Gasheizung oft noch nicht so alt, dass sie ausgetauscht werden muss. Statt diese dann zu verschrotten, kann die Anlage in ein Hybridsystem eingebunden werden. Damit macht der Eigentümer sich und seine Mieter unabhängiger von den steigenden Gaspreisen. Die Hybridheizung ist dank der Einbindung erneuerbarer Energien umweltfreundlich und reduziert den CO2 Ausstoß erheblich.

Hohe Förderung für EE-Hybridheizung

Die Hybridheizung kann auch die verschiedene Formen von erneuerbaren Energien miteinander verbinden. Die Experten sprechen dann von einer EE-Hybridheizung. Das EE steht für erneuerbare Energien.

Kombiniert werden dabei zum Beispiel Solarthermie und Wärmepumpe. Die Solarthermie produziert Wärme und Warmwasser, solange die Sonne scheint. Ist die Sonne weg, erzeugt die Wärmepumpe kostenfreie Energie aus der Erde, Luft oder Grundwasser zum Heizen. Bei der EE-Hybridheizung kann ebenso die Wärmepumpe mit einer Pelletheizung oder einem Scheitholzkessel kombiniert werden.

Die EE-Hybridheizung gilt als besonders umweltfreundlich und erhält deshalb eine hohe staatliche Förderung. Nachteilig sind die hohen Anschaffungskosten sowie das komplexe, fehleranfällige Zusammenspiel der Technik. Gut eingeregelte Anlagen können bis zu 40 Prozent der Energiekosten einsparen. Eine EE-Hybridheizung spart noch mehr, wenn Sie mit einer Fotovoltaikanlage kombiniert wird. Aufgrund der eigenen Stromproduktion für die Wärmepumpe läuft die gesamte Wärmeerzeugung fast autark.

Finanzierung über Fördermittel und Modernisierungsumlage

Für die Hybridheizung stellt der Staat sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung von Bestandsbauten Fördermittel zur Verfügung. Sanierer erhalten als Einzelmaßnahme Zuschüsse vom BAFA. Im Neubau ist die Förderung der Kfw Bank abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe.

Vermieter dürfen die Erneuerung der Heizung als Modernisierung auf die Miete umlegen. Entscheidend ist, dass die neue Heizung dabei hilft, Energie einzusparen. Der Einbau einer Hybridheizung stellt einen höheren Standard dar und rechtfertigt deshalb eine Mieterhöhung.

In dem Entwurf zum GEG ist allerdings vorgesehen, dass die Installation einer Wärmepumpe nicht mehr uneingeschränkt als Modernisierungsumlage auf die Miete gelten soll. Die Wärmepumpe muss einen Wirkungsgrad von mindestens 2,5 erreichen. Ansonsten soll die Umlage nur noch zu 50 Prozent der Investitionskosten möglich sein.