C02 Steuer: Vermieter zahlen anteilig ab 2023

Die Bundesregierung hat beschlossen, bei der bislang vom Mieter zu tragenden C02 Steuer die Vermieter ab dem 1. Januar 2023  zu beteiligen. Die Wohnungswirtschaft reagiert auf die erneute Belastung in äußerst schwierigen Zeiten mit Unverständnis.

Es zeichnete sich ab, dass das Unheil nicht mehr abzuwenden ist. Vermieter werden ab dem 1. Januar 2023 vom Gesetzgeber verpflichtet, die C02 Steuer auf Gas und Öl anteilig mitzutragen. Bislang hatte die Abgabe allein der Mieter zu bezahlen. Der Bundestag hat am 10. November 2022 in seiner Sitzung beschlossen: Nun sollen die Vermieter nach einem Stufenmodell sich an den Kosten beteiligen. Ursprünglich gab es Pläne, aufgrund der Energiekostenexplosion die C02 Steuer für mindestens ein Jahr komplett auszusetzen.

Der Beschluss bedeutet für rund 13 Millionen Mieter in Deutschland eine Entlastung. Nach Berechnungen des Mieterbundes beträgt die CO2 Steuer für eine durchschnittliche Wohnung in einem Miethaus bei einer Gasheizung jährlich rund 67 Euro an Mehrkosten, bei einer Ölheizung fallen rund 98 Euro an Mehrkosten an.

Der CO2-Preis startete 2021 mit 25 Euro pro Tonne. Bis 2026 soll er sich Jahr für Jahr erhöhen und dann bei einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro einpendeln. Die im nächsten Jahr vorgesehenen Erhöhung auf 30 Euro pro ausgestoßener Tonne C02 hat die Bundesregierung auf das Jahr 2024 verschoben.

Tipp

Tipp

Um die Kosten für die energetische Sanierung zu kalkulieren, hat die Bundesregierung einen Sanierungskonfigurator entwickelt. Damit kann der Eigentümer die Sanierung zunächst am Rechner durchspielen, die Kosten und die Ersparnis kalkulieren. Ebenso finden Immobilienbesitzer Information über mögliche Förderungen.

Mehrkosten für den Vermieter durch Stufenmodell bei der CO2 Steuer

Auf den Vermieter kommen ab dem nächsten Jahr zusätzliche Kosten zu. Vorgesehen ist ein Stufenmodell mit insgesamt zehn Energieklassen. Bei Gebäuden mit einem sehr hohen C02 Ausstoß müssen Vermieter maximal 95 Prozent der C02 Steuer zahlen. Ursprünglich wollte der Gesetzgeber das Maximum auf 90 Prozent begrenzen. Gänzlich allein zahlen müssen Mieter den C02 Preis nur noch in Häusern mit dem Energiestandard EH55. Die Förderung des EH55 Standard für den Neubau wurde leider Anfang des Jahres eingestellt.

Was in dem vorliegendem vom Bundestag verabschiedetem Gesetzesentwurf ebenfalls festgehalten ist: Die CO2 Steuer resultiert nicht nur aus den durch das Stufenmodell ermittelten Anteilen.  Auf die Mieter und Vermieter kommen durch die C02 Abgabe zusätzlich 219 Millionen Euro an reinen Verwaltungskosten hinzu. Die Politik verursacht nur durch eine mehr an Bürokratie eine weitere Verteuerung der Energiekosten

Kritik an der Einteilung der Energieklassen

Es ist noch nicht klar, wie die Einteilung der Gebäude in die verschiedenen Stufen erfolgen soll. Bislang soll dem Eigentümer über die Heizkostenabrechnung mitgeteilt werden, wie hoch der Anteil an der CO2 Steuer ist. Experten hatten im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens gefordert, den Energiebedarfsausweis zur Grundlage der Stufeneinteilung zu machen. Möglicherweise kommen zukünftig noch Mitteilungspflichten für den Eigentümer hinzu, um eine präzisere Einteilung der Gebäude in das Stufenmodell zu ermöglichen.

Sonderregelung für die C02 Steuer bei Nichtwohngebäude

Bei Nicht-Wohngebäuden sollen sich Mieter und Vermieter die Kosten für die C02 Steuer 50:50 teilen. Derzeit gibt es bei Büro-, Gewerbe-, Gastronomie-, Produktions- oder Logistikgebäuden noch zu unterschiedliche Anforderungen an die Wärmeversorgung. Wenn sich die Mietparteien einig werden, können sie eine Abdeckung für die C02 Steuer über die Mietkosten vereinbaren. Perspektivisch soll es auch bei Nichtwohngebäuden ein Stufenmodell geben.

„Die Energiekosten sind ohnehin so hoch, dass jeder versucht, jede Kilowattstunde einzusparen. Absurderweise wird durch die CO2 Abgabe der Energiepreis künstlich verteuert.“

Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbands freier Wohnungsunternehmen

Gasthermen: Vermieter muss wegen der C02 Steuer Ausgleichszahlung an den Mieter leisten

In vielen Mehrfamilienhäusern ist keine Zentral-Heizung verbaut, sondern gibt es in jeder einzelnen Wohnung eine Gastherme. Die Mieter haben dann selbst einen Vertrag mit einem Gaslieferanten abgeschlossen. Die Aufteilung der CO2 Steuer ist in diesem Fällen besonders umständlich. Der Mieter muss von sich aus dem Vermieter mitteilen, welchen Anteil an der CO2 Steuer er einfordert. Dafür muss der Mieter den C02 Ausstoß seiner Wohnung ermitteln. Die Gasversorger sollen in Zukunft den Emissionsfaktor für jede Wohnung in ihrer Abrechnung angeben.

Finanzieller Spielraum für den Klimaschutz wird durch die C02 Steuer geringer

Die Wohnungswirtschaft reagiert auf die weitere Belastung mit Unverständnis. Gerade jetzt, wo die Energiekosten unkontrolliert in die Höhe schießen, antwortet die Politik mit einer weiteren Belastung. Vermieter benötigen dringend finanziellen Spielraum, um die vielen geforderten Maßnahmen zum Klimaschutz zu bewältigen. Die Möglichkeiten Mietrenditen zu erzielen, um Investitionen zu finanzieren, werden durch immer neue Belastungen noch weiter begrenzt.

Vielfach haben Vermieter keine Mittel, um in den Klimaschutz zu investieren. Nach einer aktuellen Mitgliederbefragung des Eigentümerverbandes Haus & Grund geben mehr als die Hälfte der Befragten als Modernisierungshemmnisse die fehlende Rentabilität an. Etwa 50 Prozent der Eigentümer können mit ihren Mieteinnahmen gerade ihre Ausgaben decken oder machen sogar Verlust.

„Aufteilung CO2 Kosten zwischen Mietern & Vermietern: Sparsame Mieter werden bestraft, weil sie höhere Kosten tragen müssen – Familien und Senioren werden schwerer Wohnungen finden, weil sie mehr Energie verbrauchen und das Vermieter belastet. Ein absoluter Schildbürgerstreich!“

Dr. Jan-Marco Luczak, Mitglied des Deutschen Bundestages (CDU) / Vorsitzender der Arbeitsgruppe Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommumnen

Bei der C02 Steuer zählt das Verursacherprinzip nicht

Den Verbrauch von Heizenergie haben Vermieter nicht verursacht und können diesen auch nicht beeinflussen. Deshalb ist bei der zusätzlichen Belastung durch die C02 Steuer das Verursacherprinzip außer Kraft gesetzt. Mieter können ausziehen, wenn Ihnen der energetische Zustand des Hauses nicht zugesagt und die Kosten zu hoch sind. Vermieter sind hingegen an ihre Immobilie gebunden. Sie sind abhängig vom technischen Standard und den baulichen Vorschriften, die sie zum Zeitpunkt der Heizungsinstallation vorfinden.

Jetzt kurzfristig bauliche Maßnahmen durchzuführen, um Energie zu sparen, ist oft gar nicht möglich.  Für viele Altbauten, vor allem in nachverdichteten Großstädten, gibt es derzeit technisch keine Lösung, um dort neue Heizungssystem einzubauen. Ebenso fehlen die Handwerker und Fachkräfte, um die vielen notwendigen Maßnahmen zum Energiesparen und Klimaschutz überhaupt durchführen zu können.

CO2 Steuer Aufteilung bringt deutliche Nachteile für einkommensschwache Mieter

Einkommensschwache Gruppen werden mit dem Wohngeld bereits beim CO2 Preis entlastet. Die Bundesregierung hat mit dem „Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz“ das Wohngeld um zehn Prozent angehoben. Deshalb findet nun mit der Entlastung bei der C02 Steuer eine Überkompensation statt.

Eine weitere Folge der C02 Steuer wird sein, dass sich auf dem ohnehin schon angespannten Wohnungsmarkt vor allem einkommensstarke Wohnungssuchende durchsetzen können. Nur diese werden sich die hohen Mieten bei Gebäuden mit einer hervorragenden Energie- und C02 Bilanz überhaupt noch leisten können. Vor allem Paare oder Singles, die selten zu Hause sind und deshalb nicht viel heizen, werden bei Vermietern in Zukunft als Erste zum Zuge kommen. Für Familien mit Kindern oder Alleinerziehende wird es noch schwieriger werden, überhaupt eine Wohnung zu finden.