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Wohneigentum für Familien: Neue staatliche Förderung ab 1. Juni 2023

Mit dem Programm „Wohneigentum für Familien“ unterstützt die KfW-Bank ab dem 1. Juni 2023 junge Familien beim Bau oder Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie. Die zinsgünstigen Förderkredite sind an Auflagen zum klimafreundlichen Bauen gebunden.

In Kürze

Förderprogramm Junges Wohnen (KFW-Programm 300)

  • zinsgünstige Förderkredite für Privatpersonen, die beim Hausbau den Effizienzhaus 40 Standard oder ein QNG-Nachhaltigkeitszertifikat erlangen
  • beim Bau und Erstkauf von Haus oder Wohneigentum
  • Kredithöchstbetrag 140.000 bis 240.000 Euro
  • für Familien mit Kindern bis 18 Jahre und Alleinerziehende
  • Einkommensgrenze von 60.000 Euro, plus 10.000 Euro für jedes Kindes

Mit dem neuen Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ ersetzt die Bundesregierung das am 31.12.2022 ausgelaufene Baukindergeld. Die neue Förderung wird nicht mehr als Zuschuss gewährt, sondern als zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 140.000 bis maximal 240.000 Euro. Zum Start des Programms beträgt der Zinssatz 1,25 Prozent bei einer Zinsbindung von zehn Jahren. Damit liegt der Zinssatz rund drei Punkte unter dem derzeitigen Marktniveau.

 „Wohneigentum für Familien“ ersetzt Baukindergeld

Im Gegensatz zum Baukindergeld wird die neue Förderung nur für den Neubau, nicht für den Kauf gebrauchter Immobilien gewährt. Gefördert werden der Wohnungsbau sowie der Ersterwerb eines Neubaus (zwölf Monate nach der Bauabnahme). Die Immobilie müssen die Eigentümer:innen selbst zu Wohnzwecken nutzen. Personen, die bereits das Baukindergeld erhalten haben, können die neue Förderung nicht zusätzlich in Anspruch nehmen.

Das neue Förderprogramm der KfW-Bank soll Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen zugutekommen. Die Grenze beim Jahreseinkommen ist 60.000 Euro, damit deutlich niedriger als beim Baukindergeld (90.000 Euro). Pro Kind werden weitere 10.000 Euro angerechnet. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums sind damit 74 Prozent aller Haushalte in Deutschland förderberechtigt.

Förderung gebunden an den klimafreundlichen Neubau

Das Programm ist an das bereits ab dem 1. März 2023 neu aufgelegte Programm „Klimafreundlicher Neubau“ gebunden. Damit möchte die Bundesregierung nur noch den Neubau fördern, der energieeffizient und klimafreundlich ist.

folgende Bauvorhaben erhalten die staatlichen Zuschüsse:

  • Gebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) erreichen.
  • Gebäude, die eine Zertifizierung nach dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG Plus oder QNG Premium)“ erlangen.

Den Antrag müssen bauwillige Familien vor dem Abschluss eines Bau- oder Kaufvertrags stellen. Notwendig ist auch, dass die Planung und Umsetzung des Baus eine Expertin oder ein Experte für energieeffizientes Bauens begleitet.

Die Bindung an den klimafreundlichen Neubau kritisieren viele Expert:innen. Denn um die hohen Standards zu erreichen, steigen die Kosten für den Neubau überdurchschnittlich. Für Familien mit nur geringem Einkommen rückt damit der Traum vom Wohneigentum trotz der staatlichen Gelder in weite Ferne.

„Um Familien wirklich zu entlasten und nicht mit den maximalen Anforderungen zu belasten, muss der ordnungsrechtliche Standard EH 55 gefördert und die Grunderwerbssteuer abgesenkt werden. Das hilft den Familien in unserem Land Eigentum bilden zu können. Das ist ein Schutz vor Altersarmut. Besonders Familien mit geringem und mittlerem Einkommen brauchen realistische Bedingungen und nicht Luftschlösser.“

Dirk Salewski, BFW-Präsident Berlin

Kritik an den teuren Klimastandards für den Neubau

Fachleute fordern neben der Förderung deutlich verbesserte Rahmenbedingungen für die Bildung von Eigentum und der damit verbundenen Altersvorsorge. Statt höherer Standards ans Bauen wäre eine Senkung der Kaufnebenkosten ein geeignetes Mittel, den Menschen den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Der Staat könnte mit einer Senkung oder Abschaffung der Grunderwerbssteuer beim Ersterwerb von Immobilien zu der Förderung des Wohneigentums einen wirksamen Beitrag leisten.