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Sonderprogramm Junges Wohnen: Wohnraum für Studierende und Auszubildende 

Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Daher hat die Bundesregierung zwei Milliarden Euro im Jahr 2023 für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt. Um auch junge Menschen, die noch in der Ausbildung sind, zusätzlich zu unterstützen, gibt es weitere 500 Millionen Euro speziell für “Junges Wohnen”.  

 

Förderung seit März 2023 in Kraft 

Das Sonderprogramm Junges Wohnen ist mit der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern am 24. März 2023 in Kraft getreten. Der Bund stellt 500 Millionen Euro für den Aus-, Neu- und Umbau von Wohnheimplätzen zur Verfügung. Die Länder sollen das Geld abrufen und mit eigenen Finanzmitteln aufstocken. 

Zwar gibt es in Deutschland bereits einige Studentenwohnheime. Doch bei weitem nicht genug. Auch Wohnheime für Auszubildende sind eher selten. Durch die Förderung sollen junge Menschen leichter eine bezahlbare Bleibe finden und ohne Sorgen ihre Ausbildung oder ihr Studium absolvieren. Viele Ausbildungsstellen seien im letzten Jahr unbesetzt geblieben, weil Bewerber keine Wohnung gefunden hätten, die sie sich hätten leisten können. 

Steht jungen Menschen mehr Wohnraum zur Verfügung, könnten auch Auszubildende aus dem Ausland angelockt werden und so dem drohenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. “Wer einmal da ist, bleibt vielleicht.” sagt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. 

 

Sonderprogramm nicht begrenzen 

Sachverständige begrüßen das Programm. Kritik gibt es allerdings vom Deutschen Studierendenwerk (DSW). Dass Junges Wohnen gefördert wird, sei ein guter und wichtiger Schritt. Die Begrenzung auf das Jahr 2023 greife allerdings nicht weit genug.  

„Wir brauchen aber eine Verstetigung dieser neuen, gemeinsamen Förderung von Bund und Ländern. Mit einem einmaligen, befristeten Programm fehlt die notwendige Planungssicherheit. Studentenwohnheime werden weder über Nacht gebaut noch saniert. Solche Bauvorhaben benötigen viel Zeit, vom Grundstückerwerb über die Schaffung von Baurecht, die Projektplanung, die europaweite Ausschreibung bis hin zur Umsetzung; das kann durchaus drei Jahre dauern.” erklärt Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des DSW. 

Um das Sonderprogramm voranzutreiben, sollten die Bundesländer das Programm mit weiteren Fördermitteln ausstatten. Und das für eine deutliche längere Zeit.