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Pflichtversicherung für Elementarschäden: Was die Länder wollen 

Elementarschäden an Gebäuden nehmen zu. Analysen zeigen, dass die Gefahren für Naturkatastrophen weiter steigen werden. Betroffene verlieren nicht nur ihr Eigentum, sondern sehen sich auch mit hohen finanziellen Verlusten konfrontiert. Um das Risiko zu minimieren, fordern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg eine Pflichtversicherung für Elementarschäden für alle Eigentümer.

Warum reicht die Gebäudeversicherung nicht aus? 

Die Gebäudeversicherung ist Pflicht für jeden Hausbesitzer, egal ob Eigenheim oder Vermieter. Die Versicherung ist wichtig, um Eigentümer vor einem finanziellen Ruin zu bewahren. Sie tritt ein, wenn die Immobilie beschädigt oder zerstört wird. 

Allerdings bieten die meisten Versicherungen nur eine Grundsicherung. Dazu zählen Schäden, die durch folgende Ursachen entstehen: 

  • Feuer: Schäden durch Brände, Blitzschläge, Explosionen und Implosionen. Auch Folgeschäden, die durch Rauch, Ruß und Löschen entstehen, sind abgedeckt. 
  • Leitungswasser: Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser unter anderem aus Rohren und Schläuchen oder Schäden, die durch Frost entstehen. Abgedeckt sind dabei zum Beispiel Schläuche von Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Sprinkleranlagen, Wasserbetten und Aquarien. 
  • Naturkatastrophen: Hiermit sind in erster Linie Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 und Hagel gemeint.  

Unter Naturkatastrophen könnten auch Elementarschäden fallen. Diese sind aber in den allgemeinen Policen nicht abgedeckt und müssen extra versichert werden. 

 

Was sind Elementarschäden? 

Unter Elementarschäden sind Schäden zusammengefasst, die durch Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche verursacht werden. Auch Starkregenfälle gehören dazu, denn diese sind bei den meisten Gebäudeversicherungen nicht inbegriffen. 

 

Warum ist die Absicherung gegen Elementarschäden wichtig? 

Elementarschäden können im Rahmen der Gebäudeversicherung oder der Hausratversicherung als Zusatzleistung abgesichert werden. Eine Pflicht gibt es derzeit nicht. Vermutlich ist das der Grund, warum bisher nur rund die Hälfte aller privaten Eigentümer eine Absicherung gegen Elementarschäden abgeschlossen haben. 

Bedingt durch den Klimawandel wird die Gefahr Opfer einer Naturkatastrophe zu werden allerdings immer höher. Und die Gefahr steigt in den kommenden Jahren weiter an. Prognosen sprechen von einer Steigerung um 90 Prozent bis zum Jahr 2040. 

Bei der verheerenden Flutkatastrophe im Aartal im Sommer 2021 sind viele Menschen ums Leben gekommen, etliche Häuser wurden zerstört und massiv beschädigt. Viele private Eigentümer haben alles verloren. 

Als Konsequenz haben kurze Zeit später 400.000 Eigentümer eine Versicherung gegen Elementarschäden abgeschlossen. Das ist das Vierfache von dem, was sonst in einem Quartal registriert wird. Doch schon ein Quartal später flacht das Interesse wieder ab.  

 

Was wollen die Bundesländer? 

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat bereits im Sommer 2022 eine Pflicht für Elementarschäden-Versicherungen ins Rollen gebracht. Allerdings gab es im Dezember 2022 eine Absage vom Justizministerium. Eine Pflicht würde Eigentümer zusätzlich belasten. Es wurde den Ländern jedoch freigestellt, eigene Lösungen zu finden. 

Naturkatastrophen stoppen aber nicht an den Ländergrenzen. Daher sei nun der Bund gefragt, eine bundeseinheitliche Lösung zu finden. Analysen zeigen, dass der Klimawandel den Bund zwischen 2022 und 2050 bis zu 900 Milliarden Euro kosten kann. Kosten, die durch eine Versicherung abgeschwächt werden könnten. 

Als von der Flutkatastrophe stark getroffenes Bundesland hat sich Nordrhein-Westfalen nun mit Baden-Württemberg zusammengeschlossen. Gemeinsam bringen sie eine Initiative zur Einführung einer Elementarschäden-Pflichtversicherung in den Bundesrat ein. 

Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, einen bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag zu erarbeiten. Die Pflichtversicherung soll dabei keinen zu großen finanziellen Aufwand für Eigentümer bedeuten. Es wird weiterhin gefordert, nicht zu viel Zeit verstreichen zu lassen. Schließlich kann es jederzeit zu neuen Unwettern kommen. Und “jedes weitere Ereignis bringt hohe Schäden und immense finanzielle Folgekosten für Bund und Länder”, sagt der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann.