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Heizungsgesetz: Gerangel um die Modernisierungsumlage

Headerfoto: © Deutscher Bundestag / Katrin Neuhauser

Die Entschärfung von Habecks Heizungsgesetz hat vorerst in der Immobilienbranche zu einer Erleichterung geführt. Diskussionen gibt es noch um die Belastungen der Mieter:innen und Vermieter:innen. Streitpunkt ist die Modernisierungsumlage.

Habecks Heizungshammer hat mit dem von der Bundesregierung in dieser Woche veröffentlichten Konzeptpapier vorerst seine Wucht etwas verloren. „Leitplanken zur weiteren Beratung des Gebäude-Energiegesetzes (GEG)“ ist der Titel des zweiseitigen Dokuments. Die Immobilienbranche sieht darin einstimmig ein positives Signal. Die ab dem Jahr 2024 geplante Pflicht zur Installation von 65 Prozent erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung soll nun ausschließlich für Neubauten gelten.

Im Bestand ist der Austausch der Heizung gekoppelt an die Planung zur Wärmeversorgung der Städte und Gemeinden ab 10.000 Einwohner. Diese soll bis zum Jahr 2028 abgeschlossen sein. Offen ist, was geschieht, wenn die Kommunen ihre Wärmeplanung bis 2028 nicht umgesetzt haben.

„Es darf daher gerade jetzt keine Abstriche bei der Modernisierungsumlage geben, sondern die finanziell schwächeren Haushalte müssen gezielt und sozial gerecht entlastet werden. Notwendig ist hierfür, über eine allgemeine Grundförderung von 40 Prozent hinaus, ein zielgerichteter Förderaufschlag von weiteren 20 Prozent für die sozial orientierten Vermieter, bei denen die Mieter zu einem Quadratmeterpreis von unter 7 Euro wohnen. Diese Förderung wird eins zu eins an die Mieter zu ihrer Entlastung weitergereicht und ist damit das wirksamste denkbare Instrument für eine soziale Umsetzung der Wärmewende“.

Axel Gedaschko, Präsident des Gesamtverbands der deutschen Wohnungswirtschaft.

Heizen mit Gas vorerst weiter möglich

Möchten Eigentümer:innen ihre Heizung erneuern, können diese nun zunächst weiterhin eine Gasheizung installieren. Voraussetzungen ist, dass das neue Gerät auf Wasserstoff umrüstbar ist. Man kann davon ausgehen, dass schon jetzt jede neu installierte Gasheizung das Siegel H2O Ready trägt. Auch für die Wärmeversorgung mit Holzpellets gibt es Entwarnung. Das lange Zeit geplante Verbot ist vom Tisch. Wer mit Biomasse heizt, der erfüllt nun die Vorgaben nach einem Anteil von 65 Prozent erneuerbare Energien. Weitere Anreize für das Heizen mit Pellets sollen aber nicht geschaffen werden. Unklar ist, ob die nun vorgeschlagenen Erleichterungen auch für Ölheizungen gelten. Am Ende sollen die Bürger:innen frei wählen, ob sie mit Fernwärme, Holzpellets, Wärmepumpe oder Wasserstoff heizen.

Wie werden Mieter:innen und Vermieter:innen belastet?

Inwieweit die große Entwarnung nun sich als solche erweist, wird der Fortverlauf des Gesetzgebungsverfahrens zeigen. Vor der parlamentarischen Sommerpause, die bereits im Juli beginnt, soll der Bundestag das Gesetz verabschieden. 

Zu den noch offenen und besonders strittigen Punkten gehört die Frage nach der Belastung der Mieter:innen und Vermieter.:innen. Die Schreckensvision ist, dass Mieter und Selbstnutzer großzügig entlastet werden, Vermieter am Ende aber leer ausgehen. Deshalb fordert der Gesamtverband der deutschen Wohnungswirtschaft GdW: „Mieter und Vermieter dürfen beim geforderten Heizungstausch im Rahmen des GEG keinesfalls gegenüber selbstnutzenden Eigentümern benachteiligt werden.“ 

Streitpunkt Modernisierungsumlage

Das Gerangel dreht sich vor allem um die Modernisierungsumlage. Derzeit können Vermieter:innen acht Prozent der Kosten bei der energetischen Sanierung jährlich auf die Miete umlegen. Vermieter:innen können damit die massiven Kosten für Wärmedämmung, neue Fenster, Fotovoltaik und Wärmepumpe schon jetzt nicht finanzieren. 

Einige Vertreter:innen der Politik wollen nun die Modernisierungsumlage auf nur noch vier Prozent absenken. Die Partie „Die Linke“ fordert sogar in einem aktuellen Antrag die „Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter“. Damit wären die Mieter:innen die einzige gesellschaftliche Gruppe, die komplett von den Kosten des Klimawandels ausgenommen wären. 

„Zwei Drittel der Mietwohnungen werden von privaten Kleinvermietern angeboten. Es wird wichtig sein, eine auf diese Gruppe abgestimmte Lösung zu finden. Die angekündigte zusätzliche Modernisierungsumlage muss einfach zu handhaben und Fördermittel müssen dauerhaft zugänglich sein“.

Kai Warnecke, Präsident Haus & Grund

Weiterentwicklung der Modernisierungsumlage

Das nun erarbeitete Papier der Bundesregierung möchte „besonderen Augenmerk auf das „Vermieter-Mieter-Verhältnis“ legen. „Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden. Vermieter sollen Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren“, heißt es konkret. Angelpunkt ist auch hier die Modernisierungsumlage. Diese möchte die Koalition „weiterentwickeln“ und an die Förderung koppeln. Demnach sollen Eigentümer:innen von „einer weiteren Modernisierungsumlage“ profitieren, wenn sie beim Einbau einer neuen Heizung eine Förderung in Anspruch nehmen. 

Auf diese Weise will der Gesetzgeber auch den Mieter:innen eine Förderungen zu kommen lassen. Die Regelung klingt noch sehr nebulös und erinnert an die Quadratur des Kreises. Die Mieter:innen sollen die Kosten der energetischen Sanierung nicht ernsthaft zu spüren bekommen. Ob die Politik auch Vermieter:innen entlasten will, bleibt unklar. 

Situation der Vermieter:innen ernst nehmen

Es wird sich zeigen, ob die Regierungskoalition auch die Interessen der Vermieter:innen berücksichtigt. Viele private Eigentümer:innen haben nicht die Mittel, eine komplette Sanierung ihrer Gebäude zu finanzieren. Einer Studie des Instituts für Wirtschaft in Köln nach verdienen über die Hälfte der Vermieter:innen nicht mehr als 5.000 Euro im Jahr. Viele haben ihr Eigentum mühsam erworben und sichern sich damit ihre Altersversorgung. Deshalb ist der Appell an die Politik, die Vermieter:innen nicht zu vergessen, keine Forderung nach Almosen oder Geschenken. Damit wird alleine der sozial verträglich Gestaltung des Heizungsgesetzes Rechnung getragen.