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Klagen gegen neue Grundsteuer: Wird das Gesetz doch noch gekippt?

Bild: ©Bundesministerium der Finanzen / Photothek

Die Neuberechnung der Grundsteuer bleibt weiterhin eines der Topthemen für Immobilienbesitzer. Während das Bundesverfassungsgericht die Reform damit begründet, dass das alte Modell verfassungswidrig und überholt sei, werden nun Stimmen laut, die das neue Gesetz für verfassungswidrig halten. Jetzt droht dem Fiskus in vielen Bundesländern eine Klagewelle. 

 

Bund der Steuerzahler rät zum Einspruch 

Die ersten Bescheide zur neuen Grundsteuer trudeln bei Immobilienbesitzern ein. Und auch wenn noch immer kein konkreter neuer Preis genannt wird, so ist dennoch schon jetzt klar, dass die meisten ab 2025 deutlich tiefer in die Taschen greifen müssen. 

Wie hoch die Grundsteuer am Ende wirklich ausfällt, entscheiden die Hebesätze der Gemeinden. Diese werden aber erst kurzfristig festgelegt und sind daher noch nicht bekannt. Wer sich dann noch wehren will, hat meistens keine Chance mehr. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) empfiehlt daher, vorsorglich gegen den Bescheid Einspruch zu erheben. 

Der Einspruch sollte schnellstmöglich erfolgen. Verstreicht die Frist, gilt der Bescheid als bestandsfähig. Es ist zwar davon auszugehen, dass das Finanzamt den Einspruch zurückweisen wird, dennoch ist er wichtig, um später Klage erheben zu können. 

Gut zu wissen: Der Einspruch kann erstmal ohne Begründung erfolgen. Diese kannst du später nachreichen. Als Begründung kannst du Fehler in den Bescheiden nennen, oder auch, wenn der angesetzte Wert für den Bodenrichtwert, dem Mietwert oder der Wohnfläche als unrechtmäßig erscheint. 

 

Verbände wollen Klagen 

Besonders die Bodenrichtwerte geben Verbänden Anlass zur Skepsis am neuen Grundsteuermodell. Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhoff hält die Bodenrichtwerte für nicht vergleichbar. In einer Studie des Steuerzahlerbundes und des Eigentümerverbandes Haus und Grund, stellt er fest, dass die Richtwerte in begehrten Lagen wie Berlin-Wannsee geringer seien als beispielsweise in Neukölln – einer weniger attraktiven Lage. Auch Denkmalschutz-Auflagen und Baumängel würden nicht berücksichtigt. 

In dem 73 Seiten umfassenden Gutachten kommt Kirchhoff zu dem Schluss: “Ich halte das Grundsteuergesetz des Bundes für verfassungswidrig.” Auch der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, schließt sich dieser Meinung an. Für ihn ist klar, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniere und zu deutlichen Mehrbelastungen führe. 

In der Konsequenz wollen die Verbände jetzt mit Musterklagen in fünf Bundesländern vor Gericht ziehen: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Das Ergebnis der Klagen hat dann auch Auswirkungen auf die anderen Bundesländer, die das Bundesmodell anwenden. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachen haben eigene Berechnungsmethoden entwickeln und sind aktuell nicht von der Klagewelle betroffen. 

Sind die Musterklagen erfolgreich, könnten Millionen Hausbesitzer aufatmen. Denn dann müsste das Grundsteuermodell noch einmal überarbeitet werden. Ziel muss es sein, die Mehrbelastung zu reduzieren. Gerade jetzt, da Inflation sowie steigende Zinsen und Baukosten, die Häuslebauer sowieso schon in Bedrängnis bringen, darf eine höhere Grundsteuer nicht zusätzlich noch ungerecht ausfallen.