Bislang mussten Mieter die in diesem Jahr nochmals gestiegene CO2-Steuer auf Gas und Öl allein zahlen. Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung geforderte Beteiligung des Vermieters scheint nun aber zu kommen.
Die hohen Energiekosten sind schon jetzt eines der Topthemen des Jahres 2022. Mit dem Krieg in der Ukraine verschärft sich das Problem massiv. Die Preise für Gas und Öl kennen kein Halten mehr.
Vermieter soll anteilig CO2-Steuer zahlen
Auf die Bundesregierung prasseln deshalb Forderungen ein, die Verbraucher zu entlasten. Mit dem Heizkostenzuschuss für sozial schwache Mieter ist die erste Maßnahme auf den Weg gebracht. Eine weitere Unterstützung für Mieter bahnt sich an. Die bislang vom Mieter gezahlte CO2-Steuer soll zukünftig mindestens anteilig auch der Vermieter tragen.
Im Koalitionsvertrag war die Änderung der bisherigen Regelung zu Lasten des Mieters bereits vereinbart. Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium ein Eckpunktepapier verfasst, in dem die Neuregelung konkret ausformuliert ist. Demnach soll es ein Stufenmodell geben. Vermieter, deren Häuser bereits eine gute Energiebilanz aufweisen, zahlen weniger. Wer noch nichts investiert hat in Wärmedämmung oder eine umweltfreundliche Heizung, der wird in Zukunft bei der CO2-Steuer kräftig zur Kasse gebeten.
Bei der derzeitigen politischen Konstellation kann man davon ausgehen, dass der Vorschlag aus dem grünen Ministerium sich in großen Teilen durchsetzen wird. Protest kommt nur von der FDP, dem bekanntlich kleinsten Koalitionspartner. Die SPD möchte als selbst ernannte Mieterpartei die Steuer sogar komplett dem Vermieter aufbürden.
Haus & Grund gegen Beteiligung des Vermieter bei der CO2-Steuer
Ob die Interessenvertreter der Wohnungswirtschaft bei den Anhörungen in den Ausschüssen noch etwas ausrichten können, wird sich zeigen. Haus & Grund als Sprachrohr der privaten Wohnungseigentümer hat ein Positionspapier verfasst und die Argumente gegen die Erhebung der CO2-Steuer zu Lasten des Vermieters zusammengefasst.
Der Eigentümer Verein kritisiert, der Vermieter könne das Heizverhalten des Mieters nicht beeinflussen. Deshalb seien die Bewohner einer Mietwohnung selbst für ihren Energieverbrauch und die daran gekoppelte CO2-Steuer verantwortlich. Über den Energieausweis kann der Mieter sich informieren, welche energetische Standards ein Haus erfüllt. Genügen diese ihn nicht, kann er sich für eine andere Wohnung entscheiden. Die Steuer auf Emissionen entfaltete nur dann ihre Lenkungswirkung, wenn Wohnungen mit hohem Energieverbrauch teurer werden und damit auf weniger Nachfrage stoßen.
Haus & Grund sieht die Belastung der Eigentümer durch Auflagen und Regulierung des Mietmarktes an eine Grenze gekommen: „Jeder Euro, den Vermieter für die Verbrauchskosten ihrer Mieter aufbringen müssen, fehlt für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden in fünffacher Höhe. Klimaschutz kann nicht gelingen, wenn Eigentümer in ihrer Verantwortlichkeit für den Gebäudebestand immer höher gesteckte Ziele erreichen sollen und gleichzeitig in ihren Handlungsmöglichkeiten durch Kosten und Regulierung eingeschränkt werden.“
Entlastung für sozial schwache Mieter
Der Verband fordert eine zielgerichtete Nutzung der Einnahmen durch die CO2-Steuer. Das Geld müsse an sozial schwache Bevölkerungsgruppen in Form von Zuschüssen für den Energieverbrauch zurückfließen. Untersuchungen zeigen, dass Bürger mit geringerem Einkommen in der Regel weniger CO2 verbrauchen. Außerdem sollte der Gesetzgeber ein umfangreiches Paket zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich auflegen. Nur so könnte der in seinen Mitteln begrenzte private Kleinvermieter die massiven Kosten für mehr Klimaschutz tragen.
Ein Start der Neuregelung bereits im Sommer 2022, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, stößt auf Widerstand. „Ein unterjähriger Start ist operativ kaum möglich und würde viele Fehler produzieren“, meint der wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Daniel Föst. Wird die Einführung des Stufenmodells bei der CO2-Steuer auf das nächste Jahr verschoben, dann könnte diese auch an den von der Koalition geplanten CO2-Pass für Gebäude gekoppelt werden.
Viele neue Ideen bei den Heizkosten
Vermieter sollten sich darauf einstellen, dass bei Abrechnung der Heizkosten Veränderungen anstehen. Neben der Neuregelung bei der CO2-Steuer, der Einführung des CO2-Passes ist ebenfalls die Einführung der Teilwarmmiete nach skandinavischem Vorbild geplant. Danach soll die Miete zukünftig eine Grundwärme für die Wohnung enthalten. Wie die neuen Regularien aussehen werden, darüber müssen sich die Koalitionspartner nun verständigen. Sicher ist: Steigenden Energiepreise und der Klimaschutz werden die Heizkostenabrechnung komplizierter, ebenso teurer machen.
Redaktionsrichtlinien von Vermietet.de
Die Vermietet.de Redaktion verfasst jeden Beitrag mit größter Sorgfalt und bezieht dabei ausschließlich seriöse Quellen und Gesetzestexte ein. Unsere Redakteur:innen sind selbst erfahrene Vermieter:innen oder haben sich in vielen Jahren ein hohes Niveau an Immobilienwissen angeeignet. Unsere Inhalte werden kontinuierlich überarbeitet und so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufbereitet. Unser Ziel ist es, dich mit vertrauenswürdigen Inhalten zu informieren und dir eine erste Orientierung zu vielen Fragestellungen rund um die Themen Immobilien und Verwaltung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen, ziehe bitte eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzu.