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Hohe Energiepreise: Bundesregierung beschließt Heizkostenzuschuss

Die stark gestiegenen Energiekosten sowie die zusätzlich erhobene CO2 Steuer treiben die Kosten für eine warme Wohnung in die Höhe. Die Bundesregierung hat deshalb einen Heizkostenzuschuss für sozial schwache Mieter beschlossen.

Aufgrund der gestiegenen Energiekosten sowie der immer stärker ansteigenden Inflation explodieren derzeit die Heizkosten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bezahlten im Januar private Haushalte für eine warme Wohnung im Vergleich zum Vorjahresmonat 20,4 Prozent mehr. Zu den hohen Energiepreisen kommt die auf Gas und Öl erhobene CO2 Steuer hinzu, die der Mieter derzeit noch allein trägt.

Besonders betroffen sind einkommensschwache Mieter. Das Institut für Deutsche Wirtschaft (DIW) hat berechnet, dass die einkommensschwächsten zehn Prozent der Haushalte in den letzten Jahren im Durchschnitt 52 Euro pro Monat fürs Heizen ausgeben. Aufgrund der gestiegenen Preise für Gas und Öl ist fast eine Verdoppelung der Kosten auf rund 90 Euro zu erwarten. Deshalb hat die Regierungskoalition am 2. Februar 2022 beschlossen, sozial schwachen Mietern einen Heizkostenzuschuss auszuzahlen.

Heizkostenzuschuss für sozial schwache Mieter

Den Zuschuss erhalten Wohngeldbezieher und junge Mieter, die BAföG berechtigt sind. Folgende Personengruppen können das staatliche Geld in Anspruch nehmen:

  • Jeder, der mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 Wohngeld erhalten hat
  • Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erhalten und außerhalb der elterlichen Wohnung leben
  • Studenten und Schüler, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung leben
  • Jeder, der im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 einen Unterhaltsbeitrag nach dem Gesetz für berufliche Aufstiegsförderung (AFBG) für mindestens einen Monat bezogen hat

Achtung: Wer bereits einen Zuschuss über das Wohngeld erhält, kann diesen nicht ein zweites Mal als BAföG- oder AFBG-Bezieher bekommen.

Pauschalbeträge unabhängig vom Verbrauch

Die Behörden gewähren den Zuschuss pauschal, er ist nicht abhängig von der tatsächlich verbrauchten Energie. Das zusätzliche Geld rechnen die Ämter ebenso nicht auf das BAföG oder das Aufstiegs-BAföG an. Folgende Beträge wollen die Behörden auszahlen:

  • Alleinlebende mit Wohngeld: 135 Euro
  • Zwei-Personen-Haushalte: 175 Euro, für jedes weitere Familienmitglied 35 Euro
  • Azubis und Studierende mit BAföG: 115 Euro

Wer einen Antrag einreichen möchte, der kann das voraussichtlich ab dem 1. Juni 2022 tun. Abgabefrist wird nach dem derzeitigen Stand der 31. Dezember 2022 sein.

Forderung nach weiteren Maßnahmen

Einige Experten halten die nun beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung für nicht ausreichend. Damit noch mehr Menschen Unterstützung erhalten, gibt es Forderungen nach einer Ausweitung des Wohngelds und einer Aussetzung der üblichen Prüfung der Vermögensverhältnisse. Darüber hinaus halten manche der Fachleute eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Öl für ein sinnvolles Instrument, um der Preisexplosion entgegenzuwirken. Schließlich profitiere der Staat bei der Mehrwertsteuer auch von den gestiegenen Energiepreisen.