Mit der am 5. November 2021 im Bundesrat verabschiedeten Heizkostenverordnung dürfen zukünftig nur noch fernablesbare Zähler für Wärme und Warmwasser verbaut werden. Der Mieter muss dann monatlich eine Übersicht zu seinem Verbrauch erhalten.
Die Ermittlung des Heizungsverbrauchs in einem Miethaus war bislang mit viel Aufwand verbunden. Die Mitarbeiter der für die Messung verantwortlichen Firmen wie Brunata, Ista oder Techem mussten dafür in alle Wohnungen, um dort die an den Heizkörpern angebrachten Messeinrichtungen abzulesen. Die vorherige Terminabsprache mit den Mietern war meistens mühsam.
Fernablesbare Zähler werden Pflicht
Mit der am 5. November im Bundesrat verabschiedeten neuen Heizkostenverordnung ändert sich das Ablesen der Messdaten für Heizung und Warmwasser grundlegend. Die Umsetzung des Beschluss durch die Bundesregierung steht noch aus. Sicher ist aber: ab dem nächsten Jahr dürfen Eigentümer in Mietshäusern nur noch fernablesbare Zähler für Wärme und Warmwasser installieren. Die fernablesbaren Geräte sind mit „Walk-by- und Drive-by-Technologien“ ausgestattet. Die Messung erfolgt dann per Funk. Der Ableser muss sich nur noch in der Nähe des Hauses aufhalten.
Evaluation nach drei Jahren
Der Bundesrat fordert, nach drei Jahren die Verordnung zu überprüfen. Dann soll sich klären, inwieweit der Einbau von fernablesbaren Messgeräten zu Mehrkosten bei Verbrauchern führt. Auch fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, transparent zu machen, wie durch gemeinsame digitale Messeinrichtungen für Strom, Gas und Wasser Kosten eingespart werden können.
Neue Informationspflichten
Mit der neuen Verordnung ändert sich nicht nur die Erfassung der Verbrauchsdaten. Das neue Gesetz sieht auch zusätzliche Mitteilungs- und Informationspflichten vor. Sind die fernablesbaren Zähler montiert, dann sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, alle Bewohner monatlich über ihren Verbrauch zu informieren. Das soll die Mieter dazu motivieren, bewußter mit dem Energieverbrauch umzugehen und Energie zu sparen.
Die Heizkostenabrechnung muss neben Information zum Verbrauch, ebenfalls Angaben machen zum Brennstoffmix sowie zu den Abgaben und Steuern. Auch einen Vergleich zu den Heizkosten des Vorjahrs sowie zum Durchschnittsverbrauch muss die Abrechnung beinhalten. Die Information muss für den Mietern leicht verständlich und zugänglich sein. Die Übermittlung kann per Brief erfolgen, durch eine E-Mail, per App oder über ein Webportal. Das Bundesumweltamt hat zu den Anforderungen an die Heizinformation einen Leitfaden verfasst, an dem sich Messdienstleister, die Wohnungswirtschaft und Verbraucher orientieren können.
Smart Meter Gateway Anbindung
Alle neu eingebauten Geräte müssen zu Systemen anderer Anbieter kompatibel sein und Daten miteinander austauschen können. Damit soll mehr Wettbewerb entstehen auf dem bislang von nur wenigen großen Dienstleistern beherrschten Markt.
Die neuen fernablesbaren Messsysteme müssen technisch so ausgestattet sein, dass sie an einen Smart-Meter-Gateway angebunden werden können. Ein Smart Meter Gateway ist ein zentraler Kommunikation-Hub für intelligente Messsysteme, welches vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festgelegten Sicherheitstandards genügt. Damit können sektorübergreifend zum Beispiel Smart Home Netzwerke, KraftWärme-Kopplungs- und Fotovoltaik-Anlagen oder E-Ladesäulen eingebunden werden. Für bereits installierte fernablesbare Anlagen gilt bei der Smart Meter Gateway Anbindung eine Übergangsfrist zur Nachrüstung bis Ende 2031.
Kürzungsrecht des Mieters
Die neue Heizkostenverordnung sieht Sanktionen vor, wenn Vermieter den Informationspflichten nicht nach kommen. Mieter können dann die Kostensumme um drei Prozent kürzen. Das Kürzungsrecht gilt auch, wenn die Umrüstung auf fernablesbare Zähler nicht rechtzeitig erfolgt.
Was muss ich jetzt als Vermieter tun?
Brunata, Ista, Techem & Co versenden derzeit Information an ihre Kunden, um Sie auf die neue Heizkostenverordnung hinzuweisen. Wichtig ist es für Dich als Vermieter, Kontakt zu Deinem Messdienstleister aufzunehmen. Hast Du bereits fernablesbare Zähler verbaut, klärst Du, wie zukünftig Deine Mieter monatlich informiert werden. Die Messdienstleister stellen Dir die Verbrauchsdaten zur Verfügung und übernehmen in der Regel auch die Information Deiner Mieter.
Hast Du noch keine fernablesbare Zähler installiert, dann lautet die Frist für Dich der 31.12.2026. Bis dahin musst Du alle bestehenden Zähler für Wärme und Warmwasser austauschen. Ob Du jetzt schon neue Zähler installierst, ist abhängig von den Eichfristen und den Vertragslaufzeiten für Deine Zähler. Laufen diese ab, solltest Du sie austauschen gegen fernablesbare Geräte, um Kosten und Aufwand für eine spätere Umrüstung zu vermeiden.
Du kannst auch unabhängig von der Frist jetzt schon Deine Zähler fernablesbar machen, beispielsweise im Rahmen einer Heizungssanierung. Wichtig ist auch hier, Deinen Messdienstleister zu kontaktieren und gemeinsam mit ihm einen Fahrplan für die Umrüstung Deiner Zähler zu entwerfen.
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