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Sachkundenachweis für Immobilienverwalter – Was sich jetzt für den Berufsstand ändert

Nachdem der Gesetzgeber der WEG-Reform im September 2020 zugestimmt hat, tritt in diesem Jahr die neue Regelung für zertifizierte Immobilienverwalter in Kraft. Wir geben einen Ausblick, was sich nun durch den Sachkundenachweis für Verwalter ändert.

Sachkundenachweis für Immobilienverwalter soll die Branche vor schwarzen Schafen schützen

Bis ins Jahr 2020 hinein durfte sich jeder als Immobilienverwalter bezeichnen – auch ohne Ausbildung. Daher gibt es in der Branche leider die ein oder anderen Schwarzen Schafe. Um die Bürger vor solchen zu schützen, wurde bei der WEG-Reform im September 2020 der Sachkundenachweis für Immobilienverwalter auf den Weg gebracht. Die Übergangsregelung von zwei Jahren läuft im Dezember 2022 ab. Für bereits bestehende Verträge gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis 1.6.2024.

Info: Gemäß § 26a Abs. 1 WEG darf sich nur als zertifizierter Verwalter bezeichnen, der vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter notwendig sind.

Grundsätzlich ist die Aufnahme einer Verwaltungstätigkeit auch ohne Zertifizierung möglich. Allerdings kaum für WEG-Verwalter. Diese werden zur „ordnungsgemäßen Verwaltung“ bestellt, was ohne den Sachkundenachweis nicht mehr möglich sein wird (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG).

Prüfung zum zertifizierten Immobilienverwalter wird vom IHK abgenommen

Die Prüfung zum zertifizierten Immobilienverwalter kann bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil, gefolgt von einem mündlichen. Die Prüfung wird nicht benotet, sondern lediglich mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet (§ 5 ZertVerwV).

Abgefragte Themen sind zum Beispiel Grundlagen der Immobilienwirtschaft, des Wohnungseigentumsrechts und Mietrechts, sowie kaufmännische und technische Grundkenntnisse (§ 1 ZertVerwV). 

Gleichstellung durch spezielle Ausbildungen

Für Volljuristen, Immobilienkaufleute, Personen mit Studienabschluss mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt und Geprüfte Immobilienfachwirte entfällt die Prüfungspflicht. Sie sind lauft § 7 ZertVerwV den zertifizierten Immobilienverwaltern gleichgestellt und erfüllen die Vorgaben zur ordnungsgemäßen Verwaltung. 

Auch für zertifizierte Verwalter besteht eine Weiterbildungspflicht

WEG-Verwalter sind auch mit Zertifizierung zur Weiterbildung verpflichtet. Sie müssen innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden in ihre Fortbildung investieren.