Rückerstattung der Maklerprovison bei arglistiger Täuschung
Von einem Kaufvertrag beim Immobilienerwerb zurückzutreten ist nicht einfach. Dabei kann der Käufer die bereits geleistete Maklerprovision und ebenso die Grundsteuer nur dann zurückfordern, wenn eine „arglistige Täuschung“ vorliegt. Beim Erwerb einer Immobilie beauftragt der Käufer oft einen Makler,...