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Was ändert sich im Juli 2022 für Vermieter?

Der Juli 2022 ist für Vermieter ein wichtiger Monat. In Kraft tritt die Mietspiegelreform, der Mindestlohn steigt, die Frist für die Feststellungserklärung der Grundsteuer beginnt und die EEG-Umlage fällt weg. Auch im Vermietet.de Magazin trotzen wir dem Sommerloch und bieten unseren Lesern ein Special zum Thema Erben.

Mit dem Juli beginnt für die meisten Menschen die Ferienzeit. Als Vermieter bist Du rund um die Uhr mit Deinen Immobilien beschäftigt. Deshalb hast Du Dir den Sommerurlaub redlich verdient. Bevor du Dich an den Strand legst und Themen wie energetische Sanierung und Nebenkosten komplett vergessen hast, solltest Du einige wichtige Punkte im Hinterkopf behalten. Wir haben zusammengefasst, was sich im Juli für Dich als Vermieter ändert.

Feststellungserklärung für die Grundsteuer

Ab dem 1. Juli 2022 wird es ernst. Ab dann müssen alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken die Feststellungserklärung für die Grundsteuer einreichen. Die Frist endet bereits am 31. Oktober 2022. Viele Experten fordern eine Fristverlängerung, bislang ist aber keine Endscheidung dazu gefallen.

Die Einreichung der Feststellungserklärung erfolgt komplett digital über das Portal Elster des Finanzamts. Wer sich noch nicht bei Elster registriert hat, sollte dies schnellstmöglich erledigen. Die Freischaltung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Auch sollten Eigentümer sich einen Grundbuchauszug besorgen. Auch das kostet oft Zeit. Man darf davon ausgehen, dass die Ämter bald überlastet sind. Aus dem Grundbuch brauchen Eigentümer Daten, die für die Feststellungserklärung wichtig sind.

Zwar haben sich die meisten Bundesländer einem einheitlichen Modell für die Neuberechnung der Grundsteuer angeschlossen. Einige Länder haben sich aber für eigene Regelungen entschieden, weil die Grundsteuer Ländersache ist. Hier gilt es sich zu informieren.

Eigentümer erhalten keine Aufforderungen zur Abgabe der Feststellungserklärung für die Grundsteuer. Manche Länder haben Informationsschreiben verschickt, ebenso Internetseiten eingerichtet. Die Informationen zu den Bodenrichtwerten sind jetzt weitgehend kostenlos verfügbar und im Internet abrufbar. Das Land NRW informiert die Eigentümer per Post mit den Daten aus dem Grundbuch und dem Bodenrichtwert. Die Information der Eigentümer wird in den Ländern aber unterschiedlich gehandhabt.

Die Feststellungserklärung für die Grundsteuer kann in manchen Detailfragen kompliziert sein. Vor allem große Einheiten mit unterschiedlichen Nutzungen machen viel Arbeit. Hier benötigen Eigentümer Unterstützung von Steuerprofis. Private Immobilienbesitzer können nach Meinung von Experten in großen Teilen die Feststellungserklärung für die Grundsteuer selbst erledigen.

Alternativ können sie sich an den Steuerberater wenden, bei dem aber Kosten anfallen. Sind die Daten auf Seiten des Eigentümers gut vorbereitet, reduziert das den Aufwand für den Steuerberater und damit auch die Kosten. Der Steuerberater übernimmt dann nur noch die Kontrolle der Daten und deren Einreichung über Elster.

Benötigst Du mehr aktuelle Informationen zu diesem Thema? Dann sieh Dir unseren Beitrag zur Grundsteuerreform 2022 an. Oder höre unseren Podcast mit Steuerexperten Wolfgang Wawro.

Mietspiegelreform tritt in Kraft

Ab 1. Juli 2022 werden Mietanpassungen nach der ortsüblichen Vergleichsmiete schwieriger, denn die von der Bundesregierung verabschiedete Mietspiegelreform 2022 tritt in Kraft. Grundsätzlich entsteht ein verbindlicher Rahmen, mit dem Vermieter rechtssicher die Miete erhöhen können. Der Mietspiegel bildet die Durchschnittsmieten in einer Gemeinde ab. Üblicherweise wird der Mietspiegel alle zwei Jahre erneuert. Die Politik denkt derzeit darüber nach, diesen Zeitraum zu verlängern.

Die Mietspiegelreform verpflichtet alle Gemeinden ab 50.000 Einwohnern, einen Mietspiegel zu erstellen. Bislang gab es selbst in manchen großen Metropolen wie zum Beispiel Berlin keinen rechtlich verbindlichen Mietspiegel. Kommunen, die noch keinen Mietspiegel erstellt haben, gewährt die Mietspiegelreform eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2023.

Ebenfalls hat die Reform Mindeststandards für Mietspiegel festgelegt. Damit soll der Streit um die rechtliche Verbindlichkeit des Mietspiegels ausgeräumt werden. Es hatte deswegen in der Vergangenheit häufig Klagen gegen vorhandene Mietspiegel gegeben.

Die Mietspiegel findest Du bei den meisten Gemeinden im Internet veröffentlicht. Du musst bei einer Mieterhöhung Deine Wohnung nach Lage und Ausstattung in den Mietspiegel einordnen. In angespannten Märkten musst Du die Mietpreisbremse beachten. Der Mietpreis darf dann den Mietspiegel nicht mehr als zehn Prozent überschreiten. Gibt es zusätzlich auch eine Kappungsgrenze, darfst Du die Miete nur alle drei Jahre um nicht mehr als 20 Prozent, in einigen Gemeinden sogar nur um 15 Prozent, anheben.

Wegfall der EEG-Umlage

Die Strompreise sind derzeit heftig in der Diskussion, da sie massiv angestiegen sind. Ab dem 1. Juli 2022 entfällt beim Strom die EEG-Umlage. Die Haushalte werden damit um 4,43 Cent|kWh brutto beim Strom entlastet. Experten rechnen damit, dass eine Familie mit einem Verbrauch von rund 5.000 Kilowatt Strom im Jahr rund 200 Euro weniger zahlt.

Leider sind die Beschaffungspreise für Strom stark gestiegen. Der März verzeichnetet bislang einen Rekordwert, bei dem eine Megawattstunde im Schnitt 252 Euro kostete. Das bedeutet einen Anstieg um 436 Prozent. Aufgrund dieser enormen Preissteigerung wird von der Entlastung durch den Wegfall der EEG-Umlage nicht viel zu spüren sein. Immerhin hat die Bundesregierung nun im Rahmen ihres Entlastungspakets beschlossen, dass alle einkommenssteuerpflichtigen Arbeitnehmer im September eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten sollten.

Die EEG-Umlage war bislang eine Steuer, mit der der Gesetzgeber den Ausbau von Ökostromanlagen und Ökostrom gefördert hat. Die Verbraucher zahlen die EEG-Umlage bereits seit 20 Jahren. Die Stromversorger sind verpflichtet den Wegfall der Umlage an die Kunden weiter zugegeben. Der Abschlag ändert sich durch den Wegfall der Pauschale nicht. Die Rückerstattung soll dann im Rahmen der Jahresabrechnung erfolgen und muss dort ausgewiesen werden.

Verbraucherschützer raten Kunden, die mit Strom heizen – Nachtspeicher oder Wärmepumpe ­– im Juli eine Zwischenablesung der Zähler vorzunehmen. Wer normalen Haushaltsstrom bezieht, muss keine Zwischenablesung vornehmen.

Der Wegfall der EEG-Umlage ist bis zum 31. Dezember 2022 begrenzt. Danach soll politisch entschieden werden, wie mit der Umlage weiter verfahren werden soll. Experten rechnen derzeit damit, dass die Umlage abgeschafft wird.

Der Mindestlohn steigt auf 10,45 Euro

Viele Vermieter beschäftigen Arbeitskräfte für die Reinigung der Treppe und des Hausflurs, für den Winterdienst oder Arbeiten im Garten. Oft ist auch der Hausmeister für alle die Tätigkeiten zuständig. Bei der Entlohnung Deines Hausmeister sowie anderer Hilfskräfte musst Du den Mindestlohn beachten. Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro, ab Oktober soll er dann auf 12,00 Euro steigen.

Wenn Du die Arbeitskräfte im Minijob beschäftigst, dann wirst Du regelmäßig von der Rentenversicherung überprüft, ob Du den Mindestlohn eingehalten hast. Deshalb solltest Du unbedingt über Stundenzettel die Tätigkeiten des Hausmeisters oder anderer Arbeitskräfte dokumentieren. Derzeit ist eine digitale Erfassung nicht erforderlich, sondern es reicht aus, Stundenzettel zu führen oder eine Exceltabelle anzulegen.

Die Hausreinigung, Arbeiten im Garten, den Winterdienst oder viele Tätigkeiten des Hausmeisters kannst Du über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Auch deshalb ist es notwendig, alle diese Tätigkeit zu dokumentieren,. Bei einem Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung bist Du so auf der sicheren Seite.

Special Erben und neue Podcast Folgen

Im Vermietet.de Magazin machen wir im Juli 2022 keine Sommerpause, sondern berichten weiter aktuell und informativ. So sind unsere Vermieter selbst in den Ferien zu allen wichtigen Themen in der Vermietung bestens versorgt. Für den Juli haben wir ein Special zum Thema Erben vorbereitet. Bist Du in der glücklichen Situation, eine Immobilie geerbt zu haben, erfährst Du bei uns, was zu tun ist. Wir zeigen Dir, wie Du Erbschaftssteuer sparen kannst oder erklären, was ein Nießbrauch ist. Außerdem präsentieren wir den Erbschaftssteuerrechner unseres Partners ImmoScout24.

Willst Du Deine geerbte Immobilie behalten und vermieten, kommen viele neue Aufgaben auf Dich zu. Mit Vermietet.de kannst Du Deine Immobilien wie ein Profi selbstständig verwalten. Du findest außerdem in unseren Content-Formaten sämtliches Wissen, was Du Dir als frischgebackener Eigentümer aneignen musst.

Für den Juli 2022 haben wir auch neue spannende Folgen für unseren Vermieter Podcast Quadratmeter aufgenommen. Du erfährst alles zum Trend des Co-Ownership bei Ferienimmobilien. Wir haben ein spannendes Start-up Unternehmen aus Düsseldorf getroffen, welches für Vermieter und für Mieter einen bahnbrechenden Service bei der Einbauküche entwickelt hat. Die Wärmepumpe soll uns beim Heizen unabhängig von Gas machen. Wir haben in unserem Podcast den Weltmarktführer für Wärmepumpen zu Gast, der uns erklärt, wie die Technologie auch in Bestandsbauten und in der Vermietung eingesetzt werden kann.