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Steu­ern nach Airbnb-Ver­mie­tung ein­kas­siert

Wer seine Wohnung über Airbnb vermietet und es versäumt, die Einnahmen zu versteuern, kann zehn Jahre rückwirkend zur Kasse gebeten werden. Steuerfahnder im ganzen Land sind Säumigen auf den Fersen.

Vor allem in Berliner Szenevierteln ist das Vermieten der Privatwohnung an Feriengäste – beispielsweise über Airbnb – beliebt; wird aber oft recht lax gehandhabt. Der Fiskus nimmt es hingegen sehr genau. So haben die Berliner Finanzämter laut Senatsverwaltung für Finanzen rund 2,2 Millionen Euro Steuern nachträglich von Vermieter auf der Vermittlungsplattform Airbnb eingetrieben.

Grundlage dafür seien Steuerdaten aus den Jahren 2012 bis 2014 gewesen, teilte die Behörde mit. Die Herausgabe der Daten, die zum Teil Steuerpflichtige in Berlin betraf, habe laut Senat im Juni 2020 eine Sondereinheit der Steuerfahndung in Hamburg erreicht. Überprüft wurden mehr als 1.500 Steuerfälle. Nach derzeitigem Stand seien in 886 dieser Fälle Einkünfte gar nicht, unvollständig oder nachträglich erklärt worden.

Bußgelder in Millionenhöhe für ungenehmigte Wohnraumangebote

Seit Jahren bekämpft der Berliner Senat die Zweckentfremdung von Wohnraum. So verhängten die Bezirke seit 2018 Bußgelder in Millionenhöhe für Wohnraum, der als Ferienwohnung auf der Plattform ungenehmigt angeboten wurde. Seit 2014 braucht, wer seine Wohnung an Feriengäste vermieten will, eine Genehmigung und erhält bei positivem Bescheid eine Registriernummer, die im Angebot öffentlich gemacht werden muss. Allerdings veröffentlichten Onlineportale wie Airbnb die Angebote nach wie vor auch ohne Angabe der Registriernummer.

Aus diesem Grund entschied das Berliner Verwaltungsgericht im Juni 2021, dass Airbnb die Daten privater Vermieter an die Behörden herausgeben muss, sobald der Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung bestehe. Seit Oktober 2021 gilt das „Dritte Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes“ (ZwVbG). Darin wurde u. a. die Registriernummer zum Anbieten und Bewerben von Ferienunterkünften neu eingefügt.

Steuernachzahlungen bis zehn Jahre rückwirkend möglich

Eigentümer von Wohnungen müssen ihre Einnahmen aus Vermietungen über Airbnb versteuern, wenn es mehr als 520 Euro pro Jahr sind und das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag von 9.408 Euro für Singles liegt. Unabhängig von der drohenden Strafe müssen die hinterzogenen Steuern der vergangenen zehn Jahre inklusive eines Verzugszinses von sechs Prozent nachgezahlt werden.

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 25. Mai 2022.