Urteil: Belege per Post zustellen
Ohne die Möglichkeit, Belege zur Betriebskostenabrechnung zu prüfen, dürfen Mietende die geforderte Nachzahlung zurückbehalten. So entschied das Amtsgericht Rheine zu Lasten des Vermieters. Ein Mieter aus Westfalen sollte aus den Betriebskostenabrechnungen für 2020 und 2021 eine Nachzahlung entrichten. Dagegen...