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Gartenpflege: Welche Kosten lassen sich bei den Nebenkosten umlegen?

Neubepflanzung, Hecke schneiden oder Bewässerung der Pflanzen – welche Arbeiten im Garten Du bei den Nebenkosten umlegen kannst, erfährst hier in diesem Artikel.

Gartenarbeiten kannst Du grundsätzlich über die Nebenkosten abrechnen. Der Teufel steckt aber im Detail. Deshalb sind Diskussionen mit den Mietern keine Seltenheit. Häufig ist nicht nachvollziehbar, was der Hausmeister oder eine Fremdfirma im Garten alles gemacht haben. Auch sind die Vorstellungen sehr unterschiedlich, wie oft der Rasen gemäht werden muss, wann der Beschnitt der Sträucher erfolgen soll oder ob die Blumen genug Wasser bekommen.

Gartenpflege im Mietvertrag festhalten

Wichtig ist es, die Regelungen zur Gartenpflege im Mietvertrag festzuhalten. Wie bei allen anderen Nebenkosten auch, gilt folgende Regel: Wiederkehrende Arbeiten kannst Du umlegen. Dazu gehört etwa die Bewässerung der Pflanzen, das Rasenmähen ebenso das Düngen oder Vertikutieren Deiner Grünfläche.

Einmalige Arbeiten sind dagegen nicht umlagefähig. Das ist immer der Fall, wenn Du den Garten um- oder neu gestaltest. Entfernst Du Bäume oder legst Du neue Wege und Beete an, dann bewerten die Gerichte das als Arbeiten, die nicht zu den Nebenkosten gehören.

Wichtig: Die Umlage der Gartenarbeiten über die Betriebskosten ist unabhängig davon, ob die Mieter den Garten nutzen oder nicht.

Gerade im Garten gibt es Tätigkeiten, die nur einmal im Jahr anfallen, wie zum Beispiel die Beseitigung der Blätter im Herbst. Da Du diese Arbeiten immer wieder,  jedes Jahr zu erledigen hast, sind auch das regelmäßig wiederkehrende Posten. Also kannst Du sie umlegen.

Bäume fällen und Pflanzen ersetzen

Die Gerichte haben beim Baumfällen oder der Neubepflanzung sehr unterschiedlich geurteilt. Deshalb gilt es auch hier die Details genausten in den Blick zu nehmen.

Im Gegensatz zu Bauteilen oder technischen Dingen handelt es sich bei Pflanzen oder Gehölzen um Lebewesen mit einem begrenztem Lebenszyklus. Dabei macht es keinen Unterscheid, ob dieser lang oder kurz ist. Sind Pflanzen vertrocknet oder zu alt geworden, dann musst Du diese erneuern. Das ist eine wiederkehrende Arbeit und gehört somit in die Nebenkosten. Auch das Entfernen von Bäumen, die zu alt geworden oder von Krankheit befallen sind, ist umlagefähig – vorausgesetzt Du pflanzt zum Ersatz einen neuen Baum.

Keine Umlage der Gartenpflege bei vermieteten und öffentlichen Grünflächen

Gartenarbeiten kannst Du eindeutig nicht umlegen, wenn Du die Fläche mit vermietet hast. Manchmal sind Teile des Gartens für jedermann zugänglich oder gehören zu einem öffentlichen Park. Müssen auf diesen Flächen der Rasen gemäht oder die Beete gemulcht werden, sind diese Kosten nicht umlegbar. (BGH, Urteil v. 10.11.2021, VIII ZR 107/20).

Alle Arbeiten dokumentieren

Streitpunkt bei der Umlage der Gartenarbeiten sind immer wieder die abgerechneten Kosten. Diese musst Du gegenüber dem Mieter belegen. Deshalb sollte Dein Hausmeister oder die von Dir beauftrage Gartenkraft Stundenzettel führen. Auf der sicheren Seite bist Du auch, wenn Du die Aufgaben im Garten vertraglich festhältst – sowohl beim Hausmeister als auch bei einer beauftragten Firma.  Beim Hausmeister ist wichtig, dass die Gartenarbeiten nicht bereits in dessen Lohnkosten enthalten sind. Dann darfst Du diese nicht zusätzlich veranschlagen.

Verträge, Rechnungen und Stundenzettel sind wichtige Dokumente. Bemängeln die Mieter die Nebenkostenabrechnung, dann haben sie Anrecht auf Einsicht der Belege.

Gebot der Wirtschaftlichkeit

Bei den Kosten für die Gartenarbeiten gibt es noch einen wichtigen Punkt, der im Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist. Du bist verpflichtet „den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.“ Sollte eine Gartenfirma ein unangemessenes hohes Honorar verlangen, dann suchst Du Dir besser jemanden mit realistischen Preisen.

Möchtest Du noch mehr wissen zu den umlegbaren Kosten bei den Gartenarbeiten, dann findest Du hier weiter ausführliche Information.