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Gestiegene Energiepreise – Dürfen Vermieter die Nebenkostenabrechnung erhöhen?

Die Energiepreise steigen immer weiter. Bisher bekommen die Mieter davon nichts mit, denn die Nebenkostenabrechnungen für das aktuelle Jahr 2022 werden erst im Laufe des nächsten Jahres verschickt. Spätestens dann ist mit enormen Nachzahlungen zu rechnen. Viele Vermieter wollen bereits jetzt die Nebenkosten erhöhen, um hohe Nachzahlungen und damit verbundene, mögliche Zahlungsausfälle vorzubeugen. Doch was ist erlaubt? Und was nicht?

Du als Vermieter zahlst die Heizkosten für Deine Mieter vor. Daher hast Du sicherlich schon gemerkt, dass die Tarife enorm steigen. Die Gasversorger haben durchschnittlich ihre Tarife um 30 bis 50 Prozent erhöht. Wichtig für Dich als Vermieter ist nun, dass Du Deine Mieter bereits jetzt über die gestiegenen Preise informierst und den Dialog suchst. Dabei kannst Du Deinen Mietern nahelegen, dass sie ihre Vorauszahlungen jetzt schon anpassen können. Alternativ kannst Du ihnen auch empfehlen, die Kostensteigerungen zu beobachten und Geld beiseitezulegen. Oder ihr einigt Euch darauf, die hohen Nachzahlungen als Raten zurückzuzahlen.

Gebot der Wirtschaftlichkeit

Wusstest Du eigentlich, dass Du als Vermieter nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit handeln musst? Was das heißt? Ganz einfach: Du musst darauf achten, dass die Kosten für Deine Immobilien angemessen sind. Ok, rein theoretisch klingt das ja ganz gut. Aber was bedeutet das nun genau? Die Verpflichtung den günstigsten Energieanbieter zu wählen hast Du nämlich nicht.

Aber es bedeutet, dass Du nur jene Kosten auf Deine Mieter umlegen darfst, die bei einer gewissenhaften Abwägung sämtlicher Umstände sowie bei einer ordentlichen Geschäftsführung gerechtfertigt sind. Du musst also im Einzelfall genauestens prüfen, ob Deine erwogenen Nebenkostenarten unter den betriebswirtschaftlichen Punkten zweckmäßig sind. Außerdem musst Du die Höhe der betrieblichen Umlage darauf kontrollieren, dass sie für den Mieter wirtschaftlich zumutbar sind. Der Bundesgerichtshof urteilte hierzu: Die Betriebs- beziehungsweise Nebenkosten müssen für die Mieter angemessen und erforderlich sein (BGH-Urteil vom 06. Juli 2011 – VIII ZR 340/10).

Kein Anspruch auf höhere Zahlungen

Vermieter haben keinen Anspruch auf höhere Vorauszahlungen der Nebenkosten, welche unterjährig verlangt werden. Höhere Abschlagszahlungen sind nur möglich, wenn der Mieter einen Mehrverbrauch hatte und dies in der Nebenkostenabrechnung ersichtlich wird. Auch hier empfehlen wir Dir den Austausch mit Deinen Mietern. Suche das Gespräch, informiere sie über die aktuelle Marktlage und sucht gemeinsam nach Lösungen:

  1. Idealerweise wollen auch Deine Mieter ihre Abschlagszahlungen bereits jetzt anpassen, um enormen Nachzahlungen im Jahr 2023 entgegenzuwirken.
  2. Oder Deine Mieter legen selbst Geld beiseite, um sich bei der Abrechnung nicht zu verschulden.
  3. Für sozial schwache Mieter sind staatliche Unterstützungen geplant. Wie viel das sein wird und ob diese Zahlungen ausreichen, ist noch ungewiss.
  4. Du kannst Dich mit Deinen Mietern auf Ratenzahlungen einigen, sobald die Nebenkostenabrechnungen eingegangen sind.