Urteil über pandemiebedingte Kündigungen von Mietverhältnissen
Bleibt die Miete infolge der Corona-Pandemie säumig, muss der Mieter glaubhaft machen, dass die Pandemie diesen Rückstand verursacht. Nur so kann eine wirksame Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch den Vermieter für die Monate April, Mai und Juni 2020 ausgeschlossen werden....