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Die Steuererklärung ist für die meisten Vermieter ein Brief mit sieben Siegeln. Um Dir den steuerlichen Aspekt Deiner Mieteinnahmen sowie die zugehörige Anlage V etwas näher zu bringen, gibt es nachfolgend einen interessanten Beitrag für Dich.
Inhaltverzeichnis
So findest Du die Anlage V in der Steuererklärung
Eine Steuererklärung besteht aus mehreren Anlagen und einem Hauptvordruck. Im Hauptvordruck werden Deine persönlichen Daten aufgelistet, also beispielsweise Dein Name, Deine Konfession und Deine Steuernummer. In den unterschiedlichen Anlagen musst Du hingegen die Einnahmen aus diversen Bereichen eingeben – zum Beispiel die Gewinne aus Kapitalerträgen (Anlage Kap), die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (Anlage N) sowie die Erträge aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V).
In Deinem Steuerprogramm ist meist der Hauptvordruck fixiert, weshalb Du die unterschiedlichen Anlagen erst noch freischalten musst. Sofern Du also Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hast, musst Du die Anlage V für Deine Steuererklärung freischalten bzw. diese der Erklärung hinzufügen. Anlagen, in denen Du keine Einkünfte oder Ausgaben hast, musst Du nicht ausfüllen.
Der Aufbau der Anlage V
Die Anlage V an sich ist sehr übersichtlich aufgeteilt. Zunächst einmal gilt, dass Du für jede einzelne Immobilie eine eigene Anlage V erstellen musst. Mehrfamilienhäuser können zusammengefasst werden, zwei einzelne Wohnungen in ein und derselben WEG müssen jedoch jeweils eine eigene Anlage V haben.
Zu Beginn musst Du die Daten Deiner Immobilie angeben – also beispielsweise die Lage und die Größe der Immobilie. Hast Du dies eingetragen, werden im nächsten Schritt die Einkünfte abgefragt. Hier trägst Du also die gesamten Einnahmen inklusive Nebenkosten und Einnahmen aus etwaiger Sondervermietung, wie beispielsweise der separaten Einbauküche oder der Garage, ein.
Info: Wichtig ist, dass Du die Einkünfte für das gesamte Jahr ansetzt und nicht nur die monatlichen Einnahmen. Solltest Du während des Jahres einen Mietausfall gehabt haben oder eine Betriebskostennachzahlung von Deinen Mietern erhalten haben, so musst Du diese Sonderfälle natürlich auch in Deiner Steuererklärung bzw. Deiner Anlage V berücksichtigen.
Auch die Ausgaben müssen erfasst werden
Natürlich hast Du bei einer Immobilie nicht ausschließlich Einkünfte, sondern auf der anderen Seite auch Ausgaben und Aufwendungen. Diese wirken sich entsprechend steuermindernd auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus. Die Ausgaben werden in der Steuererklärung meist als Werbungskosten geführt. Hier werden zum Beispiel Rechnungen für Handwerker oder für Renovierungsmaterialien, Verwaltungskosten sowie Fahrtkosten zu Deinem Objekt berücksichtigt.
Info: Als besonderen Tipp kannst Du Dir merken, dass Du auch Fahrten zu Objektbesichtigungen absetzen kannst, sofern eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Hast Du also vor, die Immobilie zu erwerben, kriegst im Endeffekt den Zuschlag jedoch nicht, dann kannst Du die Fahrtkosten dennoch steuerlich geltend machen.
Ebenfalls als Ausgaben werden die Nebenkosten, also beispielsweise die Grundsteuer sowie die Hausreinigung, geführt. Zwar handelt es sich dabei in Deiner eigenen Buchhaltung lediglich um durchlaufende Posten, dennoch solltest Du diese unbedingt in der Steuererklärung angeben. Der Grund dafür ist, dass Du die Betriebskostenvorauszahlung Deiner Mieter bereits als Einnahmen berücksichtigt hast.
Die wichtigsten Werbungskosten – Kreditzinsen sowie die Abschreibung
Neben den durchlaufenden Positionen sind die Kreditzinsen sowie die Abschreibung die wichtigsten Werbungskosten für Deine Anlage V. Die Kreditzinsen sind die Kosten, die anfallen, um Dir Fremdkapital zu leihen. Hast Du Deine Immobilie also durch einen Kredit bei der Bank finanziert, so kannst Du die monatlichen bzw. jährlichen Zinskosten in Deiner Steuererklärung angeben. Diese wirken dann steuermindernd.
Ein weiterer großer Batzen, der sich positiv auf Deine Steuerzahlung auswirkt, ist die Abschreibung. Je nachdem, welches Baujahr Deine Immobilie hat, kannst Du zwischen zwei und 2,5 Prozent des Gebäudekaufpreises pro Jahr abschreiben.
Das Steuerprogramm bildet den Saldo automatisch
Du hast nun also sämtliche Einkünfte und Ausgaben Deiner Immobilien aufgelistet. Das Steuerprogramm bildet daraus in der Regel automatisch einen Saldo, der aussagt, wie viel Gewinn bzw. Verlust Du mit Deinen Immobilien im Kalenderjahr gemacht hast. Dieser Saldo wird nun Deinem zu versteuerndem Einkommen zugerechnet oder abgezogen. Du siehst also, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit Deinem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Die Anlage V wird unmittelbar in das zu versteuernde Einkommen überführt.
Behalte Deine Einnahmen und Ausgaben immer im Blick
Um am Jahresende optimal für die Steuererklärung bzw. die Erstellung der Anlage V vorbereitet zu sein, ist eine detaillierte Buchhaltung unerlässlich. Vermietet.de unterstützt Dich bei dieser wichtigen Aufgabe. Mithilfe der innovativen Plattform kannst Du alle Deine Ausgaben und Einnahmen übersichtlich zusammenstellen und behältst diese immer im Blick. Zusätzlich besteht die Option, dass Du Mieteingänge automatisch überprüfen lassen kannst – erhältst Du also einmal keine Miete, so informiert Dich Vermietet.de umgehend darüber. Mit Hilfe von Vermietet.de ist die Anlage V für Dich zukünftig also keine Hexerei mehr – probiere es gleich aus und lass Dich überzeugen.
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