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Wohnung vermieten und Kosten für die Hausverwaltung sparen

Wenn Du eine Wohnung vermietest, fallen Kosten an. Das sind sowohl Betriebskosten als auch andere Kosten – etwa für die Instandhaltung – die nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Wie einfach und übersichtlich die Verwaltung der Kosten bei Vermietung sein kann, zeigt die Immobilienverwaltungssoftware Vermietet.de. Eine externe Hausverwaltung wird damit überflüssig.

Wenn Du eine Wohnung vermietest, fallen Kosten an. Das sind sowohl Betriebskosten als auch andere Kosten – etwa für die Instandhaltung – die nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Wie einfach und übersichtlich die Verwaltung der Kosten bei Vermietung sein kann, zeigt die Immobilienverwaltungssoftware Vermietet.de. Eine externe Hausverwaltung wird damit überflüssig.

Wohnung vermieten – diese Kosten entstehen

Eine Wohnung zu vermieten, ist mit Kosten verbunden. Es fallen nicht nur die laufenden Betriebskosten an, die Vermieter auf den Mieter umlegen können, sondern auch Kosten für die Instandhaltung, die Hausverwaltung oder das Anlegen eines Gartens. Diese Aufwendungen können wiederum nicht bzw. nicht vollständig auf den Mieter umgelegt werden.

Zu den Betriebskosten zählen alle laufenden Kosten, die mit der Vermietung entstehen. Das ist etwa die Grundsteuer, die Abwassergebühr, der Betriebsstrom für die allgemeine Beleuchtung oder der Beitrag für die Haft- und Sachversicherung. Wie hoch die Betriebskosten sind, lässt sich anhand der Gebührenbescheide der Stadt, der Versorgungsunternehmen und Versicherungen entnehmen.

Hinweis: Wer die Nettomiete für die Wohnung festlegen möchte, findet im örtlichen Mietspiegel durchschnittliche Angaben zu den üblichen Kaltmieten und Informationen zur Berechnung. Die Immobilienverwaltungssoftware Vermietet.de bietet Mietspiegel für verschiedene Städte, die Vermietern bei der Kalkulation helfen.

Auch wenn Du eine Eigentumswohnung vermietest, fallen diese Kosten an. Sie werden jährlich von der Wohnungseigentumsverwaltung in einer Hausgeldabrechnung an die Eigentümer übermittelt. Aber vorsichtig: Diese Abrechnung darf nicht eins zu eins an den Mieter weitergegeben werden. Auch Vermieter von Eigentumswohnungen dürfen nur jene Betriebskosten umlegen, die laut Betriebskostenverordnung zulässig sind. Wenn Du eine Eigentumswohnung vermietest und Dich näher informieren möchtest, empfehlen wir diesen Artikel.

Wohnung vermieten: Weitere Kosten, die Vermieter einkalkulieren müssen!

  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sofern die Wohnung noch nicht im Besitz ist
  • Anschaffungsnahe Kosten für Instandhaltung und Modernisierung innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung der Immobilie, sofern die Gesamtkosten 15 % des Gebäudewertes überschreiten. Der Gebäudewert wird auch dann für die Berechnung herangezogen, wenn Sie nur eine Wohnung besitzen und vermieten.
  • Zinsen für Bankdarlehen, Kontoführungsgebühren
  • Rücklagen für Instandhaltungsarbeiten
  • Abfindungen für Mieter
  • Mitgliedsbeiträge für Vereine und Organisationen
  • Fahrt- und Bürokosten
  • Kosten für Hausverwaltung, Hausmeister, ggf. Rechtsbeistand
  • Kosten für die Mietersuche (z. B. Maklergebühren, Kosten für Annoncen)
  • Bei Eigentumswohnungen: Kosten für Versammlungen, Beiratshaftpflichtversicherung, Aufwandsentschädigungen des Beirates, Verwaltungsgebühren für den WEG-Verwalter

Wenn Du eine Wohnung vermietest, können fast alle Kosten von der Steuer abgesetzt werden – umlagefähige und nicht-umlagefähige. Wichtig ist, dass die Mieteinnahmen dem Finanzamt gemeldet werden. Nur dann können auch Kosten von der Steuer abgesetzt werden.

Vermietet.de hilft, die Kosten zu berechnen, zu verwalten und abzurechnen

Wenn Du eine Wohnung vermietest, fallen mit den Kosten meist mühselige Aufgaben an. In erster Linie die Abrechnung der Betriebskosten. Welche dürfen umgelegt werden, wie werden sie umgelegt, wie werden sie aufgelistet?

Und so funktioniert die Buchhaltungsfunktion:

1. Unkompliziert anmelden auf Vermietet.de
2. Mietverhältnis & Objektdaten anlegen
3. Optional: Bankkonto verknüpfen
4. Einnahmen & Ausgaben im Blick behalten

Die Immobilienverwaltungssoftware Vermietet.de arbeitet über einen Cloud-Speicher. Das hat den Vorteil, dass die Nutzung ortsunabhängig möglich ist. Damit verwaltet man Immobilien, Einnahmen und Ausgaben künftig von unterwegs. Immer dann, wenn man gerade Zeit hat oder wichtige Informationen einsehen muss. Vermieter können eine Wohnung vermieten und sich die Kosten für eine externe Hausverwaltung sparen. Ebenso reduziert sich Dein Aufwand, Dich mit der Verwaltung und Abrechnung zu befassen. Papier und Stift bzw. Excel und Aktenordner haben damit ausgedient.

Über uns

Vermietet.de ist die innovative Verwaltungsplattform für private Immobilienbesitzer und Hausverwaltungen in Deutschland. Durch unzählige nützliche Funktionen bietet die Software einen vollständigen Überblick über Dein Wohneigentum, Deine Mieter und Deine Einnahmen sowie Deine Ausgaben.