Die Betriebskostenverordnung – der Überblick über die gesamten Betriebskosten

Die Betriebskosten sind ein Thema, bei dem viele Immobilienbesitzer die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Was gehört eigentlich dazu und was nicht? Wir bringen Licht ins Dunkle und zeigen Dir, was die Betriebskostenverordnung als umlagefähige Betriebskosten ausweist!

Die Betriebskosten sind ein Thema, bei dem viele Immobilienbesitzer die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Was gehört eigentlich dazu und was nicht? Wir bringen Licht ins Dunkle und zeigen Dir, was die Betriebskostenverordnung als umlagefähige Betriebskosten ausweist!

Was regelt die Betriebskostenverordnung?

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) zeigt in § 2 auf, welche Betriebskosten standardmäßig auf den Mieter umgelegt werden können. Damit Du als Vermieter nicht die kompletten Betriebskostenpunkte in den Mietvertrag aufnehmen musst, kannst Du deshalb auf den entsprechenden Paragraphen verweisen, um dem Mieter die Übernahme der entsprechenden Betriebskosten aufzuerlegen. 

Zusätzlich werden die Betriebskosten in § 1 der BetrKV definiert. Hier ist geregelt, dass Betriebskosten laufend entstehen müssen, um als Betriebskosten durchzugehen.

betriebskostenverordnung

Welche Betriebskosten werden in § 2 BetrKV aufgelistet?

Die BetrKV regelt die Betriebskosten, die Du auf den Mieter umlegen kannst. Genauer gesagt handelt es sich dabei um die folgenden Punkte:

  • Grundsteuer
  • Wasser und Abwasser
  • Warmwasser und Heizkosten
  • Aufzug
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Gebäudereinigung
  • Gartenpflege
  • Allgemeinstrom
  • Schornsteinfeger
  • Versicherungen
  • Hausmeisterkosten
  • Antennenanlage
  • Sonstige Betriebskosten

Wie Du vielleicht aus bestehenden Betriebskostenabrechnungen weißt, sind all das Kosten, die Du auf den Mieter umlegen kannst. Weitere Informationen zu den umlagefähigen Betriebskosten kannst Du dem entsprechenden Artikel entnehmen. Alles zu dem Zeitraum der anfallenden Betriebskosten erfährst Du hier.

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