Ferienwohnungsvermietungen erfreuen sich in den letzten Jahren einer stetigen Nachfrage – eine Ferienwohnung als Renditeobjekt scheint also eine gute Investition zu sein. Jedoch machen häufig wechselnde Mieter die Vermietung nicht immer einfach. Wir verraten auf welche Besonderheiten Du achten müsst, wenn Du einen Mietvertrag für eine Ferienwohnung abschließt und ob ein Mietvertrag überhaupt notwendig ist.
Sollte eine Ferienwohnung mit Mietvertrag vermietet werden?
Grundsätzlich sollte es auch bei zeitlich begrenzten Vermietungen immer eine bindende Grundlage geben. Einen Mietvertrag bei der Nutzung einer Ferienwohnung schriftlich abzuschließen ist dagegen keine Pflicht, denn auch eine mündliche oder elektronische Zusage hat nach dem BGB §535 eine rechtliche Gültigkeit.
Allerdings ist es in allen Fällen, wie bei anderen Mietverträgen auch, wichtig, die Identität des Mieters und der mit einziehenden Personen genau festzuhalten. Ebenso empfehlen wir die Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse aufzunehmen, damit, falls nötig, Rechnungen und Mahnbescheide zugestellt und die Identität der Personen überprüft werden kann.
Im Mietvertrag für die Ferienwohnung sollte außerdem das Objekt, die Buchungszeit und der Preis angegeben werden.
Achtung: Als Preis ist der Endpreis gemeint, inklusive aller zusätzlichen Kosten.
Weiterhin sollte der Mietvertrag folgende Angaben enthalten:
- Enthaltene Nebenkosten (z. B. Endreinigung, Zustellbett, WLAN, Bettwäsche etc.)
- Konkrete Stornierungsbedingungen
- Umgang mit Haustieren und wie hoch der Kostenzuschlag ist
- Ob es sich um ein Nichtraucher – oder Raucherobjekt handelt
- Vereinbarung über die Schlüsselübergabe (wenn Du die Immobilie selbst verwaltest sind persönliche Übergabetermine zu empfehlen, um den Mieter kennenzulernen)
- Kosten, die an Dritte zu zahlen sind (z. B. Kurtaxe)
Ist die Buchung bestätigt und die Vermietung noch mindestens 4 Wochen entfernt, sind Anzahlungen von erfahrungsgemäß 10-25% des Gesamtpreises üblich. Es sollte allerdings vereinbart werden, bis wann die Restzahlung zu tätigen ist. Oft ist es außerdem empfehlenswert, eine Frist zu nennen, bis wann ein schriftliches Angebot des Vermieters angenommen werden muss. Weiterhin sollte die zu zahlende Kaution der Ferienwohnung im Mietvertrag festgehalten werden.
Kündigung eines Mietvertrags für eine Ferienwohnung
Den Mietvertrag für eine Ferienwohnung zu kündigen ist generell mit der gesetzlich festgelegten Frist möglich (nach §573c BGB). Kündigungsgründe müssen nicht vorliegen, wenn der Mietvertrag ordentlich befristet oder außerordentlich mit gesetzlicher Frist aufgelöst wird.
Achtung: Handelt es sich bei dem Vertragstyp um einen Reisevertrag nach §§ 651a ff. BGB gelten unter Umständen andere Kündigungsfristen. Ein Reisevertrag kommt dann zustande, wenn mindestens zwei Reiseleistungen über eine Agentur gebucht werden, beispielsweise die Ferienwohnung inklusive Transport.
Fristlos sind sowohl der Mietvertrag als auch der Reisevertrag nur aus „außerordentlich wichtigem Grund“ kündbar (§ 542 II BGB), für den Vermieter ebenso wie für den Mieter. Zu außerordentlich wichtigen Gründen zählen unter anderem Lärmbelästigung, Bedrohung oder Beleidigung und der Tod eines Mieters.
Tritt der Mieter die Ferienwohnung nicht an, egal wann die Absage erfolgt, steht Dir die Miete von bis zu 90% des Gesamtpreises gemäß § 537 BGB zu.
Aber: Du als Vermieter musst versuchen, die Wohnung anderweitig zu belegen. Klappt das, dürfen nur die Stornierungskosten in Rechnung gestellt werden.
Das Mietverhältnis endet automatisch ohne Kündigung, wenn der Mietvertrag für die Ferienwohnung nur auf bestimmte Zeit ausgestellt ist. Eine Ausnahme bilden jedoch Pauschalangebote, denn dort gelten die Regelungen des Reiserechts.
Eine Ferienwohnung ohne Mietvertrag vermieten
Prinzipiell ist es rechtlich unbedenklich eine Ferienwohnung auch ohne Mietvertrag zu vermieten. Dabei hat der Vermieter jedoch einige Nachteile, denn er darf zwar die Miete inkl. Neben- und Betriebskosten einfordern, aber Nachzahlungen der Nebenkosten und Schäden oder Renovierungen muss er selber tragen. Bei Streitigkeiten gilt generell die Beweispflicht.
Achtung: Ein Mietvertrag für eine Ferienwohnung kommt schon dann zustande, wenn die Buchung per Briefwechsel bestätigt wird, also auch per E-Mail. Generell gelten bei Online-Buchungen ebenfalls die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.
Da viele Vermieter eine Ferienwohnung als Anlageobjekt sehen, sollte dennoch darauf geachtet werden, sowohl die Mieterauswahl als auch die vertraglichen Regelungen genauestens im Auge zu behalten.
Um stressfrei und gewinnbringend vermieten zu können, ist es empfehlenswert einen Mietvertrag für die Ferienwohnung aufzusetzen. Im besten Fall sollte dieser schriftlich verfasst sein und so wenig Raum für Streitigkeiten lassen wie möglich.