So geht’s richtig: Im Mietvertrag die Nebenkosten angeben!

Muss man im Mietvertrag wirklich alle Nebenkosten auflisten? Oder reicht es, den “Mieter zur Übernahme der umlagefähigen Kosten” zu verpflichten? Rund um den Mietvertrag und die aufzunehmenden Nebenkosten herrscht leider viel Unwissenheit. Damit dir das Halbwissen nicht teuer zu stehen kommt, räumen wir nun endgültig alle Unklarheiten aus dem Weg!

Muss man im Mietvertrag wirklich alle Nebenkosten auflisten? Oder reicht es, den “Mieter zur Übernahme der umlagefähigen Kosten” zu verpflichten? Rund um den Mietvertrag und die aufzunehmenden Nebenkosten herrscht leider viel Unwissenheit. Damit dir das Halbwissen nicht teuer zu stehen kommt, räumen wir nun endgültig alle Unklarheiten aus dem Weg!

Mietvertrag muss Nebenkosten-Übernahme regeln

Laut Gesetz sind Mieter nicht verpflichtet, die laufenden Betriebskosten zu übernehmen. Dazu verpflichten sie sich im Rahmen des Mietvertrags, der heutzutage – meist ohne Ausnahme – eine entsprechende Klausel enthält. Aber Vorsicht: Etliche Vermieter haben den Fehler bereits gemacht und eine zu unbestimmte Formulierung gewählt, sodass Gerichte die Umlagevereinbarung für unwirksam erklärten.

Folgende Sätze sind laut Gerichtsurteilen nicht eindeutig:

  • „Der Mieter trägt die anteiligen Nebenkosten neben der Miete.“
  • „Der Mieter hat neben der Miete Hausgebühren zu zahlen.“ 
  • „Der Mieter trägt die Kosten für das jeweilige Abrechnungsjahr.“

Damit Du diesen Fehler nicht wiederholst, empfehlen wir dir für deinen Mietvertrag folgende Nebenkosten-Vereinbarung:

“Der Mieter trägt die laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) – als Anlage im Mietvertrag enthalten – umlagefähigen Betriebskosten, die anteilig auf seine Mieteinheit entfallen zusätzlich zur Miete.”

Achtung: Fehlt diese oder eine andere rechtswirksame Formulierung im Mietvertrag, sind die Nebenkosten mit der Miete abgegolten und Du kannst keine Vorauszahlung bzw. bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung keine Nachzahlung fordern.

Müssen im Mietvertrag alle Nebenkosten genannt werden?

Nein! Du musst im Mietvertrag nicht alle Nebenkosten einzeln auflisten. Du kannst es dir einfach machen und auf § 2 Betriebskostenverordnung verweisen, der alle umlagefähigen Betriebskosten umfasst. Damit ist dein Mietvertrag hinsichtlich der Nebenkosten auch dann noch rechtskonform, wenn die Betriebskostenverordnung geändert werden sollte. 

Natürlich hast Du dennoch die Möglichkeit, alle Nebenkosten einzeln aufzulisten. Allerdings reicht es nicht, im Mietvertrag nur einige Nebenkosten beispielhaft zu nennen. Möchtest Du alle umlagefähigen Kosten abrechnen, musst Du auch jeden (!) umlagefähigen Betriebskostenpunkt im Mietvertrag benennen. 

Wichtig: Hast Du im Mietvertrag einige Nebenkosten vergessen, kannst Du die Kostenübernahme nicht später über die Hausordnung vereinbaren. Du kannst dann einzig auf die Kulanz deines Mieters hoffen und einen neuen Mietvertrag mit allen Nebenkosten aufsetzen.

Im Mietvertrag möglichst reale Nebenkostenhöhe angeben

Du hast zwei Möglichkeiten, im Mietvertrag die Übernahme der Nebenkosten zu regeln: 

  • Als Betriebskostenpauschale – dann sind alle Kosten mit der Pauschale abgegolten. Du musst keine Nebenkostenabrechnung erstellen und Guthaben auszahlen. Du kannst aber auch keine Nachzahlungen fordern. 
  • Als monatliche Vorauszahlung – dann verrechnest Du die Vorauszahlungen mit den tatsächlich angefallenen Betriebskosten und erstellst am Ende des Abrechnungszeitraums eine Nebenkostenabrechnung. Guthaben bzw. Nachzahlungen sind dann zu leisten. 

Bei beiden Varianten solltest Du möglichst realistische Betriebskosten ansetzen. Zum einen – das ist sicherlich offensichtlich – wäre es sehr unklug, die Kosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen, weil die Betriebskostenpauschale zu niedrig berechnet wurde. Zum anderen bist Du als Vermieter verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln und kannst die Betriebskosten nicht zu hoch ansetzen. Gleichfalls führen zu niedrig angesetzte Betriebskostenvorauszahlungen meist zu viel Streit mit dem Mieter, wenn dieser die Nebenkostenabrechnung in den Händen hält. 

Brauchst Du Vergleichswerte für die Berechnung, findest Du zum Beispiel beim Deutschen Mieterbund den sogenannten Betriebskostenspiegel.