Grundsteuererklärung: Nur noch wenig Zeit zur Einreichung der Daten

Immer noch haben rund die Hälfte aller Eigentümer ihre Unterlagen für die Grundsteuererklärung nicht eingereicht. Die Eingabe mit dem Vermietet.de Grundsteuertool ist billiger als der Steuerberater und vermeidet Stress mit Elster.

Es ist so weit. Für die Einreichung der Daten für die Grundsteuererklärung bleiben nur noch rund drei Wochen. Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümer alle Daten bei den Finanzämtern übermitteln. Die ursprünglich auf den 30. Oktober 2022 festgelegte Frist hatte die Bundesregierung nach großer Kritik verschoben. In den meisten Bundesländern schicken die Finanzämter keine gesonderte Aufforderung an säumige Eigentümer. Bislang gibt es nur im Saarland ein Extra-Schreiben für alle Eigentümer, die ihre Pflicht zur Grundsteuererklärung noch nicht erledigt haben.

Die Medien haben verschiedene Meldungen veröffentlicht, wonach immer noch rund jeder zweite Eigentümer seine Unterlagen für die Grundsteuer nicht eingereicht hat. So hat die FAZ zu Anfang des Jahres eine aktuelle Umfrage unter den Landesfinanzämtern durchgeführt. Demnach sind in sieben der 16 Bundesländer weniger als 50 Pro­zent der erwarteten Erklärungen eingegangen. In Bremen haben die meisten Eigentümer ihre Unterlagen abgegeben – aber gerade erst 57 Prozent.

 

Keine weitere Fristverlängerung für die Einreichung der Grundsteuererklärung

Die Frist ist nahe und viele Eigentümer haben ihre Hausaufgaben bei der Grundsteuer noch nicht erledigt. Eine weitere Fristverlängerung gilt als ausgeschlossen. Die Behörden müssen bis zum Jahr 2025 die Grundsteuer von insgesamt 32 Millionen Eigentümern neu berechnen. Schon jetzt sind deswegen die Ämter komplett überlastet. Aufgrund des enormen Arbeitsaufkommens ist sogar die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen ins Stocken geraten.

Zwar haben einige Länder wie zum Beispiel Berlin angekündigt, bei einer zu späten Übermittlung der Daten zunächst keine Säumniszuschläge zu erheben. Eigentümer sollten sich aber nicht allzu sehr auf die Kulanz der Behörden verlassen. Im Raume stehen teils drastische Geldstrafen bei fehlender oder falscher Abgabe der Feststellungserklärung. Sind keine Unterlagen eingegangen, droht eine Schätzung, was immer deutlich zuungunsten der Eigentümer ausfällt.

Weiter Schwierigkeiten mit Elster, überlastete Steuerberater

Immer noch berichten Eigentümer über Schwierigkeiten mit Elster. Selbst erfahrene Elster Nutzer kommen mit der komplizierten Benutzerführung über teils versteckte Untermenüs nicht klar. Wer sich jetzt noch nicht bei Elster registriert hat, für den wird es eng. Das Verfahren für die Registrierung wird über den Postweg abgewickelt und kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Auch wer jetzt auf den letzten Drücker noch seinen Steuerberater bemüht, zahlt nicht nur teure Honorare. Eigentümer laufen auch Gefahr, sich eine Absage einzuhandeln. Die Steuerberater waren es, die von Anfang an vehement gegen die engen Fristen bei der Grundsteuer protestiert haben. Aufgrund der Berechnungen bei den Coronahilfen und des damit verbundenen Kurzarbeitergeldes, den Jahressteuererklärungen sowie Zusatzaufgaben wie Buchführung und Bilanzierung sind die Steuerbüros komplett überlastetet. Die Steuerberater sehen in der Grundsteuererklärung eine kaum zu schaffende Zusatzaufgabe.

Grundsteuererklärung ohne Elster

Wer sich die Kompliziertheiten mit Elster und den teuren Steuerberater ersparen möchte, der kann alternativ ein Software Tool nutzen. Wir bieten auf Vermietet.de ein solches Tool zur Einreichung der Daten für die Grundsteuererklärung an. Das Werkzeug haben wir zusammen mit dem Experten für Steuersoftware Wundertax entwickelt. Damit ist keine Elster Registrierung notwendig, alle notwendigen Daten kommen trotzdem beim Finanzamt korrekt und rechtzeitig an.

Das Tool ist deutlich entschlackt. Eingaben, die für den privaten Eigentümer nicht relevant sind, haben wir ausgenommen. Deswegen ist unser Tool zeitsparend und deutlich einfacher in der Benutzerführung.

Also: Am besten gleich loslegen. Sich bei Vermietet.de registrieren und die Grundsteuer bis zur Frist zum 31. Januar 2023 ist endlich erledigt. Sind alle Mietverhältnisse in Vermietet.de korrekt anlegt, werden die Adressdaten sogar automatisch vom Tool erfasst. Auch das ist eine kleine, aber feine Arbeitserleichterung.

Zwei Bescheide im Anschluss an die Grundsteuererklärung

Sind nun alle Daten eingegeben, bleibt dem Eigentümer nur abzuwarten. Die Finanzämter verschicken im Anschluss an die Feststellungserklärung zwei Bescheide.

  1. Feststellung des Grundsteuerwertes
  2. Festsetzung des Grundsteuermessbetrages

Darauf finden Eigentümer noch mal alle Daten wie zum Beispiel den Bodenrichtwert und die Grundstücks- beziehungsweise Wohnungsgrößen. Diese Daten gilt es zu kontrollieren. Daneben findet der Eigentümer die Berechnung des Grundsteuerwertes nach dem Ertragswertverfahren und die Berechnung des Steuermessbetrages. Diese Berechnungen erfordern Fachwissen und kann der Steuerberater gegebenenfalls kontrollieren.

Bei vermieteten Immobilien erfolgt zusätzlich eine Einordnung der Wohnungen in eine Mietniveaustufe. Aus einer festgelegten Grundmiete und der Mietniveaustufe ermittelt das Finanzamt den Ertragswert der Immobilie. Ob das dann realistisch ist, kann jeder Eigentümer anhand seiner erzielten Mieten abgleichen.

Wichtig zu wissen ist, dass Eigentümer nur gegen die im Anschluss an die Feststellungserklärung eingereichten beiden Bescheide Einspruch einlegen kann. Gegen den endgültigen Bescheid, mit dem die Ämter bis zum Jahr 2025 die Höhe der Grundsteuer mitteilen, ist kein Einspruch mehr möglich. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und erfordert eine Begründung.

Experten befürchten eine Erhöhung der Grundsteuer

Leider liefern die beiden Bescheide noch keine Information über die endgültige Höhe der Grundsteuer. Diese erfolgt erst nach der Festlegung der Hebesätze durch die Gemeinden. Bis zum Jahr 2025 haben die Behörden Zeit, mit den neu festgelegten Hebesätzen die Grundsteuer neu zu berechnen.

Im Gesetz zur Reform der Grundsteuer ist vereinbart, dass die Grundsteuer „aufkommensneutral“ erfolgen soll. Dass die bis 2025 neu berechnete Grundsteuer nicht für die Eigentümer teurer werden wird, stellen Experten infrage. Vor allem im Osten des Landes wurde bis jetzt die Grundsteuer nach alten Einheitswerten von 1935 berechnet. Eine Studie des Beratungsunternehmens Ernst & Young hat ermittelt, dass Eigentümer in den alten Bundesländern deutlich weniger Grundsteuer gezahlt haben als im Westen. Hier erwarten die Experten eine Angleichung. Auch in den alten Bundesländern sind die Einheitswerte veraltet und stammen aus dem Jahr 1964. Vor allem in den Metropolen, wo Immobilien eine enorme Wertsteigerung erfahren haben, ist eine deshalb höhere Grundsteuer zu erwarten.

Wird das Wohnen mit der neu berechneten Grundsteuer erneut teurer?

Auffällig ist, dass viele Gemeinden bereits ihre Hebesätze erhöht haben. In Nordrhein-Westfalen steigen bereits im nächsten Jahr bei 60 Prozent aller Gemeinden die Hebesätze. In anderen Bundesländern ist ähnliches zu beobachten. Der Eigentümerverband Haus & Grund erwartet dadurch eine Erhöhung der Grundsteuer von zehn bis 20 Prozent.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Insgesamt zahlen die Eigentümer in Deutschland 14 Milliarden Euro an den Fiskus. Die Gemeinden sind genauso wie die Bürger betroffen von Zinssteigerungen, hohen Energiekosten, teuren Vorschriften beim Bauen, Fachkräftemangel und der drohenden Rezession. Es zeichnet sich ab, dass die Gemeinden die Grundsteuer dazu benutzen, um sich in dieser Situation mehr Einnahmen zu sichern. „Der Staat klagt über Wohnungsnot und macht selbst das Wohnen teurer“, erklärt Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, gegenüber der Presse.

Alles, was Eigentümer für die Grundsteuererklärung wissen müssen

Bei der Grundsteuer ist viel Fachwissen gefragt. Teilweise ist dieses Wissen in einer nicht immer einfach zu verstehenden Behördensprache verklausuliert. Wir haben uns bei Vermietet.de intensiv mit dem Thema Grundsteuer befasst und dazu sehr viel Content produziert:

Hier eine Auswahl an Informationen zu den wichtigsten Detailfragen:

1. Was brauche ich für die Feststellungserklärung

Wo erhalte ich die Daten für die Grundsteuererklärung?

Wohnflächenberechnung: Die Grundsteuerreform steht vor der Tür

Was ist der Bodenrichtwert?

Grundsteuerreform: Steuerberater Wolfgang Wawro im Gespräch?

2. Grundsteuererklärung ohne Elster mit dem Vermietet.de Tool

Feststellungserklärung Grundsteuer: Vermietet.de bietet smarte Alternative zu Elster und zum Steuerberater

Daniel Hanemann im Gespräch: Was kann das Grundsteuertool auf Vermietet.de?