Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Daniel Hanemann im Gespräch: Was kann das Grundsteuertool auf Vermietet.de?

Wir haben Daniel Hanemann zum Gespräch getroffen, den CEO und Gründer von wundertax. Daniel hat zusammen mit unseren Produktteams das Grundsteuertool auf Vermietet.de entwickelt. Der Experte für Steuersoftware erklärt, warum dank unseres Tools die Grundsteuererklärung auch ohne Elster und den teuren Steuerberater problemlos gelingt. 

Wie bist Du dazu gekommen, wundertax zu gründen?

Nach meinem BWL-Studium in Deutschland habe ich meine Karriere bei Rocket Internet in Hongkong begonnen. Dort war ich als Finanzchef für den Lieferdienst Food Panda tätig. Danach zog es mich in die Start-up Welt nach Berlin und ich habe wundertax gegründet. Nach zwei Jahren habe ich wundertax wieder verlassen und vier Jahre in den Niederlanden eine Umzugsplattform aufgebaut. Seit Anfang des Jahres bin ich wieder als Geschäftsführer und CEO bei wundertax in der Hauptstadt tätig.

Grundsteuererklärung wundertax
Daniel Hanemann, CEO & Gründer wundertax

Du hast einen Finanzbackground, hast Du Dich deshalb dem Thema Steuern angenommen?

Der Finanzbackground hat sehr geholfen, aber vor allem kam das aus der eigenen Not heraus. Im Studium wurde uns oft erzählt, dass es sich lohnt, als Student eine Steuererklärung abzugeben. Denn man konnte vom Verlustvortrag bei den Studienkosten profitieren. Anstatt das mit Elster zu machen, haben mein Studienkollege und ich uns überlegt, wie man das besser lösen kann. Wir haben dann Studentensteuer.de ins Leben gerufen. Das kam sehr gut an, die Nutzer waren begeistert.

Nach dem Anfangserfolg haben wir uns nach Wachstumsmöglichkeiten umgeschaut und sind bei der Steuererklärung hängen geblieben. Wir haben uns gesagt, wir können dem Markt etwas Besseres anbieten als die bisherigen Lösungen. Seit Anfang des Jahres bin ich wieder bei wundertax mit dabei. Ich habe damit begonnen, neue Wachstumsinitiativen und Produktinnovationen zu starten. Dazu gehört auch das Tool für die Grundsteuererklärung, die wir gemeinsam mit Vermietet.de entwickelt haben.

Etwa zwei Drittel der Eigentümer haben nach Aussage des Finanzamts ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben. Warum haben so viele Immobilienbesitzer die Grundsteuer noch nicht erledigt?

Die Nutzererfahrung war am Anfang nicht sehr gut. Elster ist viele Male abgestützt und war überlastet. Eigentümer sind oft älter, denen war das zu kompliziert über Elster. Elster gibt es auch nicht auf Englisch. Wenn jemand der deutschen Sprache nicht mächtig ist, hat der keine Chance, seine Daten einzureichen. Was sehr bezeichnend ist für die schlechte Nutzererfahrung: Es hat bereits 600.000 Einreichungen auf Papier gegeben. Dabei ist das ausdrücklich nicht erwünscht.
Es braucht Zeit, bis die Menschen sich in die ihnen nicht vertraute Materie eingearbeitet haben und alle Daten zusammengetragen haben. Ebenso ist die Bequemlichkeit ein großer Faktor. Bei der Lohnsteuer machen wir 25 bis 30 Prozent unseres Jahresumsatzes im Fristmonat, für dieses Jahr erwarten wir das im Oktober. Innerhalb des Fristmonats sind über 50 Prozent der Umsätze in der allerletzten Woche. Ungefähr 15 Prozent des Jahresumsatzes erwirtschaften wir in einer einzigen Woche des Jahres.

So wie die Bürger ihre Steuererklärung vor sich herschieben, so machen sie das auch bei der Grundsteuer. Ich rechne damit, dass viele Eigentümer erst kurz vor Fristende ihre Daten einreichen werden.

Das von Dir zusammen mit Vermietet.de entwickelte Grundsteuertool bietet eine Alternative zur Eingabe der Daten über Elster. Erkläre uns, was das Tool kann?

Das Tool ist gebaut auf der Elster Schnittstelle. Man gibt dort alle Daten ein, die für die Grundsteuerklärung notwendig sind. Wenn der Nutzer alle Angaben ausgefüllt hat, kann er das Formular abschicken, ohne sich bei Elster zu registrieren. Unser Tool ist speziell auf die Bedürfnisse von privaten Vermietern und Eigentümern ausgerichtet. Ist für die Immobilie eine andere Rechtsform gewählt, dann kann das unser Tool nicht abbilden.

Nirgendwo wird der Nutzer auf einen falschen Weg geschickt und verirrt er sich in nicht relevante Untermenüs zu Themen wie Landwirtschaft oder Gewerbe. Die Software ist dadurch sehr viel einfacher zu verstehen. Wir haben uns auf das beschränkt, was ich als privater Eigentümer brauche. Auf alles andere haben wir verzichtet.

Welche Vorteile bietet das Tool mir noch?

Nicht zu unterschätzen ist, dass ich mich nicht bei Elster registrieren muss. Man wartet auf die Zugangscodes für Elster, denn der wird nur mit der Post verschickt. Wir haben gehört, dass das derzeit einige Wochen dauern kann. Nicht nur die Bürger und die Steuerberater sind überfordert, die Finanzämter offensichtlich auch.

Der wichtigste Vorteil ist, unser Tool kostet ein Bruchteil von dem, was der Steuerberater verlangt. Der Steuerberater berechnet sein Honorar nach dem Wert der Immobilie. Dabei ergeben sich Beträge von 300 Euro und mehr. Ich habe von Honoraren für die Grundsteuererklärung von 600 Euro pro Einheit gehört.

Wenn ich mit der Grundsteuererklärung beginne, ist eine der ersten Fragen: Welches Finanzamt ist zuständig?

Maßgeblich ist der Standort der Immobilie. Es geht um die Feststellungserklärung für das Grundstück. Die Privatperson ist bei der Grundsteuer sekundär. Bei der Einkommenserklärung ist das anders. Da geht es um die Person, nicht um den Besitz.

Was muss ich beachten, wenn ich Immobilien in verschiedenen Bundesländern besitze?

Pro Immobilie wird jeweils eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Im Tool passt sich das Formular für das jeweilige Bundesland an. Je nachdem in welchem Bundesland sich die Immobilie befindet, muss der Eigentümer dafür verschiedene Dokumente abgeben. Es gibt selbst innerhalb des Bundesmodells noch Unterschiede. So erhält man zum Beispiel beim Bundesmodell eine Aufforderung des Finanzamts zur Erreichung der Feststellungserklärung für die Grundsteuer. Nur in Berlin, die sich ebenfalls dem Bundesmodell angeschlossen haben, erhalten die Eigentümer nichts.

Grundsteuererklärung wundertax

Einer der ersten Daten, die ich bei der Grundsteuererklärung eingeben muss, ist das Grundstücksaktenzeichen. Wo finde ich das?

Das erhalten die Eigentümer mit dem Grundsteuerbescheid, den das Finanzamt zu Anfang des Jahres versendet. Wenn das Finanzamt eine Aufforderung zur Einreichung der Grundsteuer verschickt hat, dann ist das Aktenzeichen auch dort vermerkt.

Unerlässlich für die Grundsteuererklärung sind die Daten aus dem Grundbuch. Wo erhalte ich diese?

Man kann beim Grundbuchamt einen Auszug beantragen, entweder schriftlich, per Fax oder persönlich. Das Grundbuchamt ist beim Amtsgericht des jeweiligen Bezirks ansässig. Bei mir persönlich hat beim Kauf meiner Immobilie ein Mitarbeiter bei der Sparkasse den Grundbuchauszug besorgt.

Beim Grundbuch gibt es eine ganze Reihe von Fachbegriffen, die sich einem nicht ohne weiteres erschließen. Einer dieser Begriffe ist die Gemarkung. Was bedeutet das?

Das beschreibt die zusammenhängende Fläche der Gemeinde. Einfach gesagt, ist das der Ortsteil, wo die Immobilie sich befindet. Das steht direkt auf dem Grundbuchauszug. Man sollte aber unbedingt darauf achten, was genau dort steht. Die Gemarkung ist nicht immer der Stadtteil oder die Gemeinde. Es ist oft so, dass das identisch ist, aber es ist nicht zwingend so.

Weiterhin gibt es die Begriffe Flur und Flurnummer. Kannst Du das erklären?

Man denkt beim Flur an den Hausflur, aber der Flur ist ein Teil der Gemarkung. Das kann sich je nach Gemeinde sehr unterschiedlich darstellen. In einigen kleinen Dörfern findet man nur einen einzigen Flur, obwohl es dort mehrere Straßen gibt. Bei manchen Ortschaften besteht der Flur aus mehreren Straßen. In großen Städten sind die Flure meist Straßen, Alleen und Seitenstraßen. Das Flurstück ist nur eine Parzelle, ein Teil vom Flur. Meistens handelt es sich dabei um ein Gebäude.

Weitere Daten, die ich angeben muss, sind der Zähler und Nenner. Worum geht es hier?

Da muss man sich nur an die Schulmathematik erinnern. Das ist Bruchrechnung und bezeichnet den Anteil am Grundstück, an der Flurnummer. Man muss das bei der Grundsteuererklärung bei den privaten Daten angeben. Wenn man Alleineigentümer ist, gibt man Eins/Eins an, bei Eheleuten Zwei/Eins, bei drei Eigentümern Drei/Eins und immer so weiter.

Eine wichtige Kennzahl für die Grundsteuererklärung ist der Bodenrichtwert. Wo erhalte ich diesen Wert?

Es gibt die Internetseite Boris, unter www. bodenrichtwerte-boris.de. Dort findet man Links zu den Bundesländern, mit denen man zu den jeweiligen Bodenrichtwerten für die Immobilie gelangt. Der Bodenrichtwert ist ein Referenzwert für den Wert des Bodens. Der orientiert sich an den Kaufverträgen, die bei den Notaren eingegangen sind. Der Bodenwert beruht auf realen Transaktionen und ist nicht einfach nur ein Schätzwert.

Ich muss auch das Baujahr angeben. Was gebe ich an, wenn das Haus grundlegend saniert wurde?

Man geht immer von einer Gesamtnutzungsdauer aus. Eine Kernsanierung verlängert die Restnutzungsdauer des Gebäudes, deshalb muss man die bei der Grundsteuer als Baujahr angeben. Wenn ich die Gesamtnutzungsdauer um 20 Jahre durch eine Kernsanierung verlängert habe, wird das die Grundsteuer nicht massiv erhöhen. Deshalb würde ich großzügig vorgehen und beim Baujahr immer das Jahr der Sanierung korrekt angeben. Ich vermeide so das Risiko, in eine Prüfung zu geraten.

 

Muss ich auch eine Garage, Tiefgarage oder einen Stellplatz angeben?

Man muss da differenzieren. Garage muss man angeben, denn die gilt als eigenes Gebäude. Die Tiefgarage muss man nicht angeben, die zählt zu den Wohnungen. Den Carport interessiert niemanden, genauso wie Stellplätze im Freien.

Wenn ich alles eingegeben habe in das Tool von Vermietet.de/wundertax, gibt es am Ende eine Plausibilität-Prüfung. Was wird damit geprüft?

Das soll keine inhaltliche Steuerberatung ersetzen, sondern es werden offensichtlich falsche Angaben herausgefiltert. Passen zum Beispiel Steuernummer und Finanzamt mit der Immobilienadresse zusammen oder stimmen die Angabe der Grundstücksgröße mit dem Eigentumsanteil überein. Die Werte, die miteinander zusammenhängen, prüft die Software. Das geschieht automatisch und nicht durch Menschenhand.

 

Wenn alles in Ordnung ist, was muss ich dann noch machen?

Ich muss mich verifizieren und meinen Personalausweis hochladen. Dann erhält der Nutzer einen Vordruck mit sämtlichen eingegebenen Daten, wo er alles nochmal kontrollieren kann. Am Ende erscheint ein grüner Button. Den klicke ich an und alles geht raus an das Finanzamt.

Wenn ich Fehler gemacht habe, die Frist verpasse oder gar nichts einreiche, was hat das für Folgen?

Man erhält zunächst vom Finanzamt eine Erinnerung und dann eine Mahnung. Es kann sehr teuer werden, wenn man als Eigentümer nichts macht. Derzeit sind Zahlen im Umlauf von bis zu 25.000 Euro Strafe. Die verspätete Abgabe sollte man deshalb vermeiden.

Hast Du noch einen Rat, den Du zum Abschluss unseres Gesprächs den Eigentümern mit auf den Weg geben willst?

Ich möchte allen Leuten raten, reicht die Grundsteuererklärung lieber früher als später ein. Kümmert euch darum, es lohnt sich nicht in Verzug zu kommen. Wenn man bei Vermietet.de registriert ist und dort eine Einheit angelegt hat, dann werden eine Reihe von Daten direkt übertragen. Das vereinfacht die Grundsteuererklärung deutlich. Das Prozedere erscheint manchmal kompliziert, aber es ist nicht so schwer, wenn man sich erstmal damit beschäftigt hat. Es sollte für jeden möglich sein, die Grundsteuererklärung abzugeben.

Daniel, ich danke Dir für das Gespräch.