Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Energieausweis mit Vermietet.de erstellen & verwalten

Der Energieausweis ist für Sie ein leidiges Thema, weil Sie sich ebenso um eine Vielzahl anderer Vermieter-Aufgaben kümmern müssen? Wir von Vermietet.de erklären nicht nur, ob Sie einen Energieausweis nach Verbrauch oder Bedarf benötigen und wann Sie diesen vorlegen müssen. Mit unserer Software geben wir Ihnen auch ein intuitives Tool an die Hand, mit dem Sie den Energieausweis objektbezogen bestellen und verwalten können.

Der Energieausweis ist für Sie ein leidiges Thema, weil Sie sich ebenso um eine Vielzahl anderer Vermieter-Aufgaben kümmern müssen? Wir von Vermietet.de erklären nicht nur, ob Sie einen Energieausweis nach Verbrauch oder Bedarf benötigen und wann Sie diesen vorlegen müssen. Mit unserer Software geben wir Ihnen auch ein intuitives Tool an die Hand, mit dem Sie den Energieausweis objektbezogen bestellen und verwalten können.

Immobilienverwaltung – mit Vermietet.de einfach

Angesichts der diversen Aufgaben, die Sie als Vermieter zu erledigen haben, ist es nur verständlich, wenn Sie den Überblick verlieren. Ärgerlich und auch teuer kann es werden, wenn Sie vergessen einen neuen Energieausweis zu beantragen.

Wussten Sie, dass es Sie bis zu 15.000 Euro Bußgeld kosten kann, wenn Sie keinen rechtskonformen Energieausweis bei der Neuvermietung einer Wohnung oder beim Verkauf eines Mietobjekts vorlegen können? Wir von Vermietet.de bieten Ihnen eine schnelle und einfache Lösung, um den Überblick bei Verwaltungsaufgaben zu behalten – und darüber hinaus kurzfristig einen rechtssicheren Energieausweis zu bestellen.

Was ist der Energieausweis genau?

Der Energieausweis wird seit 2009 für alle Wohngebäude und einige Gewerbegebäude ausgestellt. Es handelt sich um ein Dokument, das auf Basis von verschiedenen Faktoren (Wärmedämmung, Baujahr, Heizungsanlage etc.) die Energieeffizienz des Gebäudes darstellt. Dies erfolgt über einen Energiebedarfskennwert bzw. Energieverbrauchskennwert, der in einer Tabelle eingeordnet wird und so einen Vergleich mit anderen Objekten ermöglicht.

In der Regel wird der Wert in einer Tabelle von 0 bis > 400 eingeordnet, die wiederum durch eine farbliche Skala von Grün bis Rot ergänzt wird. Ein niedriger Wert im grünen Bereich bedeutet, das Haus ist sehr energieeffizient. Ein hoher Wert im roten Bereich bedeutet das Gegenteil. Zusätzlich wird dem Haus eine Energieeffizienzklasse zwischen A+ und H zugeordnet.

Mithilfe des Energieausweises sollen Miet- und Kaufinteressenten einen Eindruck über den Energieverbrauch erhalten und Immobilien einfacher vergleichen können. Ferner ist es oberstes Ziel der Bundesregierung, den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken. Insbesondere im Bereich der Wohngebäude ist viel Potenzial zur Energieeinsparung vorhanden. Bis 2020 sollen alle Neubauten die Anforderungen von Niedrigstenergiehäusern erfüllen.

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Nach der Energieeinsparverordnung – EnEV – ist der Energieausweis bei Vermietung und Verkauf verpflichtend vorzulegen bzw. an den Käufer auszuhändigen. In § 16 EnEV steht, dass der Energieausweis bei Besichtigung auszuhändigen oder als deutlich sichtbarer Aushang vorgelegt werden muss. Der Energieausweis ist spätestens dann vorzulegen, wenn der Mietinteressent – respektive Kaufinteressent – dies verlangt.

Ihnen als Vermieter sei daher geraten, immer über einen gültigen Energieausweis für jedes Mietobjekt zu verfügen – insbesondere bei häufigem Mieterwechsel, da Sie bei jeder Neuvermietung Mietinteressenten den Ausweis vorlegen müssen.
Im Übrigen müssen Sie die Werte aus dem Energieausweis auch in der Immobilienanzeige angeben. Dazu sind Sie nach § 16a EnEV verpflichtend, sofern der Energieausweis zu diesem Zeitpunkt vorliegt.

Ausnahmen für den Energieausweis

Nicht immer ist es Pflicht, den Energieausweis bei einem Hausverkauf und bei Vermietung vorzulegen. Die EnEV formuliert in § 24, wann für den Energieausweis Ausnahmen gelten:

  • Wenn es sich um ein Baudenkmal oder ein Gebäude mit ähnlich erhaltenswerter Bausubstanz handelt und zur Erfüllung der Energieeinsparanforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt wird.
  • Wenn das denkmalgeschützte Haus nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand an die Anforderungen der Verordnung angepasst werden könnte.
  • Wenn die Energieeinsparziele der EnEV durch andere als in der Verordnung aufgeführten Maßnahmen erzielt werden.
  • Wenn die erforderlichen Aufwendungen nicht innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eingetretenen Einsparungen erwirtschaftet werden können.

Ein Energieausweis ist bei Denkmalschutz in der Regel nicht erforderlich. Das gilt insbesondere dann, wenn die Anforderungen der EnEV geltende Regelungen des Denkmalschutzes beeinträchtigen. Es gilt: Denkmalschutz vor Energieeinsparverordnung. In den Ausnahmefällen ist bei der zuständigen Landesbehörde eine Befreiung vom Energieausweis zu beantragen.

Wie viel wird ein Energieausweis kosten?

Wenn Sie einen verbrauchsorientierten Energieausweis ohne eine umfassende Energieberatung beantragen, ist dieser für 20 bis 100 Euro erhältlich. Die Kosten variieren in der Regel nach Art des Energieausweises, ob Sie einen Verbrauchs- oder einen Energiebedarfsausweis erstellen lassen. Für den Verbrauchsausweis werden lediglich die Verbrauchswerte aus den vergangenen drei Jahren – unter Berücksichtigung des Energieträgers und der beheizten Fläche – berechnet. Daher ist dieser in der Regel günstiger als der Bedarfsausweis.

Beim Bedarfsausweis wird anhand verschiedener Faktoren (Wärmedämmung, Heizanlage, Wohnfläche) ein theoretischer Bedarf ermittelt. Das ist aufwendiger und schlägt folglich mit einem höheren Preis zu Buche. In der Regel führt hier ein Sachverständiger eine Vor-Ort-Begehung durch. Die Kosten für einen Energiebedarfsausweis liegen daher bei rund 300 bis 500 Euro. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis. Da das Heizverhalten der Mieter eines Hauses unterschiedlich ist, liefert nur ein Bedarfsausweis eine Aussage über den künftigen Energiebedarf.

Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Für bestimmte Gebäudetypen schreibt der Gesetzgeber einen bedarfsorientierten Energieausweis vor. Das gilt etwa für Neubauten, für die noch keine Verbrauchswerte vorliegen, sowie für Gebäude mit maximal vier Wohneinheiten und die noch nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden. Vermieten Sie ein solches Gebäude, benötigen Sie einen Bedarfsausweis. Wenn nicht, steht es Ihnen grundsätzlich frei zu wählen. Sie können dann also auch einen Verbrauchsausweis erstellen lassen.

Zum Thema Energieeffizienzklassen erfährst Du mehr in unseren folgenden Beiträgen:

Energieausweis online über Vermietet.de beantragen

Nun können Sie nach einem Aussteller oder einem Dienstleister im Internet suchen, der Ihnen den gewünschten Energieausweis ausstellt – oder Sie beantragen Ihn einfach über unseren Shop. Wir kooperieren mit einem der größten Aussteller Deutschlands, der Ihnen einen rechtssicheren – korrekten und beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registrierten – Energieausweis erstellt.

Die Vorteile über mit Vermietet.de einen Energieausweis zu bestellen:

  • 100 % rechtssicher nach EnEV
  • Einfache Dateneingabe
  • Korrektes, objektbezogenes Hochladen erfolgt automatisch im Portal
  • Erstellung innerhalb von 2 Werktagen

Wenn Sie einen neuen Energieausweis benötigen, bestellen Sie diesen einfach bei uns. Dadurch sparen Sie Zeit, Nerven und Geld.