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Oft gefragt: Gilt der Energieausweis bei Denkmalschutz? Vermietet.de klärt auf!

Keine Frage: Rechtliche Vorgaben, Voraussetzungen und Ausnahmen sind kompliziert. Das gilt auch für den Energieausweis bei Denkmalschutz. Die Energieeinsparverordnung sieht zwar eine Sonderregelung vor, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Damit Du ausreichend informiert bist, klären wir die wichtigsten Punkte in diesem Artikel.

Keine Frage: Rechtliche Vorgaben, Voraussetzungen und Ausnahmen sind kompliziert. Das gilt auch für den Energieausweis bei Denkmalschutz. Die Energieeinsparverordnung sieht zwar eine Sonderregelung vor, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Damit Du ausreichend informiert bist, klären wir die wichtigsten Punkte in diesem Artikel.

Energieausweis für Denkmalschutz-Immobilien: Jein!

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) beschreibt unter Abschnitt 6 in § 24 die Ausnahmen für die Energieausweispflicht. Diese gelten für Baudenkmäler und sonstige „besonders erhaltenswerte Bausubstanzen.” Viele Menschen nehmen an, ein Energieausweis für Denkmalschutz-Häuser ist nicht verpflichtend. Das Gesetz nennt jedoch klar, wann diese Ausnahme gilt:

  • Wenn „die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen
  • oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen (…).“

Unter diesen Umständen „kann von den Anforderungen dieser Verordnung abgewichen werden“, heißt es weiter im Gesetzestext. Die zuständigen Behörden erteilen Ausnahmen, wenn die Ziele der Energieeinsparverordnung durch andere Maßnahmen, als in der EnEV vorgesehen, erreicht werden.

Daher gilt: Der Energieausweis ist bei Denkmalschutz durchaus Pflicht. Aber nur, wenn die Baumaßnahmen die Substanz oder das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen oder der Aufwand gering ist.

Sanierungen erfordern eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde

Ob Sanierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz die Substanz oder das Erscheinungsbild ändern und damit ein Energieausweis für das Baudenkmal erforderlich ist oder nicht, entscheidet die Denkmalschutzbehörde. Diese bestimmt, welche bauliche Maßnahmen und Veränderungen in welchem Rahmen an Baudenkmälern durchgeführt werden dürfen.
Zwei Fällen sind daher möglich:

  • Die Maßnahmen entsprechen nicht dem Denkmalschutz, wodurch ein Energieausweis für ein denkmalgeschütztes Gebäude nicht erforderlich ist.
  • Die Maßnahmen entsprechen dem Denkmalschutz, steigern aber den Aufwand für die Sanierung. Auch dann wäre der Energieausweis für das Denkmalschutz-Gebäude unnötig.

Achtung: Du benötigst für alle (energetischen) Sanierungen im Vorfeld eine Genehmigung von der Denkmalschutzbehörde. Sprich also über alle Bauvorhaben erst mit der zuständigen Behörde.

Warum macht der Staat eine Ausnahme beim Energieausweis für Denkmalschutz-Gebäude?

Die Energieeinsparverordnung und deren Bestimmungen hinsichtlich einzelner Maßnahmen zur Sanierung eines Gebäudes gelten nicht für denkmalgeschützte Gebäude. Hintergrund ist, dass der Denkmalschutz vorgeht. Immobilienbesitzer müssen demnach nicht auf eine energetische Verbesserung des Objektes achten, sondern auf den Denkmalschutz. Nach diesem sind vor allem Sanierungsmaßnahmen an Dach und Fassade genehmigungspflichtig.

Auch wenn ein Energieausweis für unter Denkmalschutz stehende Gebäude nicht erforderlich ist, kannst Du Dir das Grundprinzip der Energieeinsparverordnung zu Herzen nehmen. Wenn Du beispielsweise Deine Fassade nicht dämmen darfst, können sich Wärmeverluste durch eine verstärkte Dachdämmung ausgleichen lassen. Ebenso senkt eine moderne Heizung (auch ohne den Einsatz alternativer Energien) die Heizkosten erheblich.

Glühbirne

Hinweis: Wenngleich nicht immer eine Pflicht für den Energieausweis bei Denkmalschutz besteht, kannst Du den Energieverbrauch denkmalschutzrecht-konform reduzieren. Der Bund fördert durch verschiedene KfW-Kredite die Sanierung von Denkmalschutz-Gebäuden. Die zuständige Denkmalschutzbehörde erteilt ebenfalls Auskunft über mögliche Sanierungen und Finanzierungshilfen.