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Ein Objekt mit Denkmalschutz als Selbstnutzer – wie läuft es mit der Abschreibung?

Der deutsche Staat legt viel Wert auf Denkmalimmobilien. Deshalb greifen in Bezug auf solche Objekte unterschiedliche Regelungen hinsichtlich Abschreibungen. Worauf Du bei der Eigennutzung eines denkmalgeschützten Objektes achten musst und was Du alles abschreiben kannst, erfährst Du nachfolgend.

Der deutsche Staat legt viel Wert auf Denkmalimmobilien. Deshalb greifen in Bezug auf solche Objekte unterschiedliche Regelungen hinsichtlich Abschreibungen. Worauf Du bei der Eigennutzung eines denkmalgeschützten Objektes achten musst und was Du alles abschreiben kannst, erfährst Du nachfolgend.

Denkmalobjekte – großer Aufwand, der sich lohnen kann

Denkmalobjekte sind besonders schützenswerte Immobilien. Dies kann wahlweise aus der Historie gewachsen sein, beispielsweise, weil die Immobilie früher einmal besonders genutzt wurde, oder aber aufgrund des historischen Baujahres erfolgen. Denkmalimmobilien sind daher meistens nicht auf dem aktuellsten Stand der Technik, weshalb es einiger Sanierungsmaßnahmen bedarf, um eine solche Immobilie als Selbstnutzer bewohnen zu können – oder besser gesagt bewohnen zu wollen. Erfolgen die Sanierungsmaßnahmen jedoch fachgerecht und ordentlich, dann kannst Du Dich auf ein wahrlich tolles Eigenheim freuen – denn Denkmalobjekte besitzen einen ganz besonderen Charme. 

Sanierungen müssen genehmigt werden

Um Klarheit hinsichtlich der Sanierungsmaßnahmen zu erhalten, musst Du unbedingt mit dem zuständigen Denkmalamt in Kontakt treten. Eine Absprache mit dieser Behörde ist nämlich unabdingbar, da es teilweise strikte Vorgaben hinsichtlich der Sanierungsmaßnahmen am Objekt gibt. So darf beispielsweise bei manchen Objekten das Mauerwerk nur teilweise ausgetauscht werden, um den Altbaucharme zu erhalten. Informiere Dich also unbedingt vorab, was gemacht werden darf und was von Amt untersagt ist.

Abschreibungen als Eigennutzer

Um Käufern von Denkmalimmobilien einen steuerlichen Anreiz zu gewähren, hat sich der Fiskus dazu entschlossen, Abschreibungen für Selbstnutzer in Teilen zuzulassen. Dies gilt jedoch nur für die Sanierungskosten und auch nur in einem bestimmten Rahmen. So muss das Objekt vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen erworben werden, damit Du einen Anspruch auf Abschreibungen erwirken kannst. Die weiteren Vorgaben werden in § 10 f des EStG geregelt. Der Paragraph gibt vor, dass Du als Eigennutzer einer Denkmalimmobilie über 10 Jahre lang jeweils 9 Prozent der Sanierungskosten abschreiben darfst – insgesamt also 90 Prozent der gesamten Aufwendungen. Im Vergleich zu anderen Immobilien, die selbstgenutzt werden, also ein immenser Vorteil, denn dort bleibst Du als Eigentümer auf den Kosten sitzen und kannst nichts abschreiben. 

Denkmalimmobilien können sich also lohnen

Durch die Abschreibungsmöglichkeit der Sanierungskosten können sich Denkmalimmobilien für Eigennutzer also lohnen. Dennoch solltest Du den finanziellen Aufwand der Instandsetzung des Objektes nicht unterschätzen. Im Durchschnitt werden hier nämlich – je nach Objekt – nochmal zwischen 50 und 70 Prozent der reinen Anschaffungskosten nötig sein, um das Objekt in einen bewohnbaren Zustand zu befördern. Mit Hilfe des Denkmalamtes kannst Du Dir die Steuerersparnisse, welche Du durch die Denkmalabschreibung erhältst, haargenau ausrechnen lassen. Ein Beratungstermin ist deshalb unabdingbar, wenn Du Dir vorstellen kannst, in einem solch charmanten Denkmalgebäude wohnen zu wollen.

Wenn Du die denkmalgeschützte Immobilie irgendwann vermieten willst, findest Du hier steuerliche Tipps für vermietete Immobilien.

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