Betriebskostenabrechnung für die vermietete Eigentumswohnung erstellen

Andere Regelungen? Komplizierte Berechnungen? Was die Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung von einer Abrechnung für andere Wohnimmobilien unterscheidet, erklären wir dir. Und keine Sorge: Wir geben dir auch ein hilfreiches Tool an die Hand, mit der Du die Abrechnung schnell, einfach und rechtssicher erstellst.

Andere Regelungen? Komplizierte Berechnungen? Was die Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung von einer Abrechnung für andere Wohnimmobilien unterscheidet, erklären wir dir. Und keine Sorge: Wir geben dir auch ein hilfreiches Tool an die Hand, mit der Du die Abrechnung schnell, einfach und rechtssicher erstellst.

Allgemeines zur Betriebskostenabrechnung für Eigentumswohnungen

Für die Eigentumswohnung gibt es im Grunde zwei Betriebskostenabrechnungen: Eine sogenannte Jahresabrechnung oder Hausgeldabrechnung, die der WEG-Verwalter erstellt und an die Eigentümer der Wohnungen vergibt. Diese Abrechnung enthält alle laufenden Betriebskosten – einschließlich der Instandhaltungs-, Verwaltungs- und sonstiger Kosten. Die zweite Betriebskostenabrechnung erstellt der Eigentümer bzw. Vermieter für seine Eigentumswohnung. In dieser Betriebskostenabrechnung sind lediglich die umlagefähigen Betriebskosten enthalten – wie bei jeder anderen Mietwohnung auch.

Was ist bei der Betriebskostenabrechnung für Eigentumswohnungen zu beachten?

Hast Du deine Eigentumswohnung vermietet, musst Du in jedem Fall die Umlage der Betriebskosten mit dem Mieter im Mietvertrag vereinbaren. Umlagefähig sind auch bei Eigentumswohnungen nur jene Betriebskosten, die in § 1 Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Auch den Umlageschlüssel musst Du im Mietvertrag vereinbaren. Möglich ist eine Umlage nach Wohnfläche, Anzahl der Personen, Verbrauch oder Miteigentumsanteil. Der Miteigentumsanteil entspricht deinem Anteil am Gesamtgebäude, umfasst also auch gemeinschaftlich genutzte Flächen. Steht dem Mieter diese Fläche nicht zur Verfügung, beispielsweise der Garten, darfst Du die Umlage nach dem Miteigentumsanteil nicht anwenden.

Wichtig: Eine Änderung des Abrechnungszeitraums oder der Verteilerschlüssel im Rahmen der Eigentümerbeschlüsse hat keinen Einfluss auf die Vereinbarung zwischen dir und dem Mieter. Für die Betriebskostenabrechnung für die vermietete Eigentumswohnung gilt ausschließlich was im Mietvertrag steht.

In Bezug auf die Abgabefrist der Betriebskostenabrechnung gilt es ebenfalls etwas zu beachten: Diese Frist – ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums – musst Du auch dann einhalten, wenn der Beschluss zur Hausgeldabrechnung des WEG-Verwalters noch nicht vorliegt.

Betriebskostenabrechnung für die vermietete Eigentumswohnung einfach erstellt!

Die anteiligen Betriebskosten für den Mieter musst Du aus der Jahresabrechnung von deinem WEG-Verwalter herausrechnen. Oder anders: Rechne alle nicht umlagefähigen Betriebskosten aus der Hausgeldabrechnung heraus: Instandhaltungskosten, Instandhaltungsrücklage, Verwaltungskosten, Gebühren für die Kontoführung, Wohngeld und ähnliches.

Wichtig: Einen Betriebskostenpunkt musst Du mit in die Abrechnung für den Mieter aufnehmen: Die Grundsteuer. Den Grundsteuerbescheid erhältst Du vom Finanzamt.

Anschließend musst Du die Betriebskosten für deinen Mieter entsprechend des im Mietvertrag vereinbarten Verteilerschlüssels berechnen. Beachte, dass auch hier die Heiz- und Warmwasserkosten immer nach Verbrauch abgerechnet werden. 

Eine echte Erleichterung bei der Betriebskostenabrechnung bietet unser Tool, das wir zusammen mit Vermietern aus unserer Vermietet.de-Community entwickelt und verbessert haben. So bekommst Du genau die Unterstützung bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung, die Du als Vermieter wirklich brauchst: Eine übersichtliche Darstellung aller Gesamtkosten, automatische Berechnung des Mieteranteils nach Verteilerschlüssel sowie des Ergebnisses anhand der geleisteten Vorauszahlungen und zu guter Letzt die Erstellung einer rechtssicheren Abrechnung inklusive aller formellen Anforderungen.