Neue Regelungen beim Schornsteinfeger und für Abgase aus dem Kamin

Seit dem 1. Januar 2022 ist die Kehr- und Prüfungsverordnung für den Schornsteinfeger an das Gebäudeenergiegesetz (GEG) angepasst. Außerdem gibt es strengere Vorschriften zum nachbarschaftlichen Schutz vor Abgasen.

 

Als Eigentümer bist Du verpflichtet, fristgerecht Deine Schornsteine durch einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb überprüfen zu lassen. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger überwacht dies im Rahmen seiner hoheitlichen Tätigkeiten. Es besteht allerdings ein nur noch eingeschränkter hoheitlicher Bereich. Grundsätzlich kannst Du den zuständigen Schornsteinfeger für das Messen, Reinigen und Überprüfen nach der Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO) frei wählen.

 

Kosten für den Schornsteinfeger bei den Nebenkosten abrechnen

 

Kehrgebühren des Schornsteinfegers sowie die Gebühren für die Emissionsmessung können Vermieter komplett bei der Nebenkostenabrechnung umlegen. Der Umlageschlüssel – ob nach Quadratmetern, Personen oder Wohnung – ist im Mietvertrag festzulegen. Wird eine neue Heizung installiert, muss der Schornsteinfeger den neuen Heizkessel abnehmen. Diese Kosten darf der Vermieter nicht bei den Nebenkosten abrechnen, da sie nur einmalig anfallen.

Anpassung der Aufgaben des Schornsteinfegers an das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

 

Mit dem Beginn des Jahres 2022 haben sich verschiedene Punkte in der Kehr- und Überprüfungsverordnung geändert. Der Schornsteinfeger hat nun einige zusätzliche Aufgaben, die sich aus dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergeben.

 

Dazu gehört die Überprüfung des Einbaus einer Ölheizung. Ab dem 1. Januar 2026 gibt es zwar ein Verbot der Neuinstallation von Ölheizungen. Heizkessel im Bestand dürfen aber weiterlaufen. Erlaubt ist weiterhin auch der Einbau von Öl-Hybridheizungen in Kombination mit erneuerbaren Energien.

 

Außerdem soll der Schornsteinfeger zukünftig die Überprüfung der Ausstattung einer Zentralheizung mit einer Heizsteuerung kontrollieren. Es gibt derzeit zahlreiche Möglichkeiten, die Heizungssteuerung mit smarten Lösungen nachzurüsten. Diese sollen die Heizung effizienter und sparsamer machen.

 

Bei den Gebühren für den Schornsteinfeger ändert sich bei der routinemäßigen Überprüfung nichts. Allerdings sind bei der Kontrolle von Nachrüstungen einige neue Kosten hinzugekommen.

Mehr Schutz vor Abgasbelästigung durch den Schornstein

 

Zum Schornstein gibt es eine weitere Neuregelung. In Zukunft möchte der Gesetzgeber die Nachbarschaft besser vor Belästigung sowie gesundheitsgefährdenden Emmissionen schützen. Das gilt vor allem für Schornsteine, die Abgase von Kaminöfen und Pelletöfen ableiten. Auch hier gibt es ab dem 1. Januar 2022 strengere Anforderungen, geregelt durch die kleinere und mittlere Verordnung über Feuerungsanlagen.

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