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Gasnotstand: Was Vermieter nun wissen müssen

Die explodierenden Kosten für Warmwasser und Heizung aufgrund des Gasnotstandes werden in den kommenden Monaten das Hauptthema in der Politik sein. Betroffen sind wir alle. Aber insbesondere Vermieter und Eigentümer fragen sich nun, was zu tun ist. Denn handeln sollte man sofort.

Eine Anpassung der Heizkostenabschläge ist bereits durch die Versorger erfolgt. Es fand eine Verdopplung der Kosten statt. Eine größere Wohnung kann so bis zu knapp 200 Euro mehr monatlich kosten. Pro Jahr sind das fast 2.500 Euro. Dies sind enorme Mehrkosten.

 

Vermieter sollten bereits jetzt handeln

Das Problem für Dich als Vermieter besteht aufgrund des Gasnotstandes zum einen darin, dass Du diese Kosten vorstrecken musst. Zum anderen laufen Deine Mieter im kommenden Jahr Gefahr, sich aufgrund dieser Mehrbeträge zu verschulden. Dann bleibst Du auch noch auf den Kosten sitzen.

Zudem sind auch die Zinsen gestiegen, was bei einer Refinanzierung ebenfalls steigende Kosten bedeutet. Du als Vermieter solltest also rasch handeln, um vorzubeugen. Was Du jetzt tun kannst:

  • Sei transparent und informiere Deine Mieter über die gestiegenen Energiepreise. Im Zuge dessen weise sie darauf hin, dass eine Erhöhung der Nebenkostenzahlungen bereits jetzt Sinn macht. So kann den hohen Nachzahlungen im Jahr 2023 entgegengewirkt werden.
  • Alternativ können Deine Mieter selbstständig Geld zurücklegen, um die Kosten auszugleichen oder eine Ratenzahlung vereinbaren. Wir empfehlen aber beiden Seiten, jetzt die Anpassung vorzunehmen. Das tut dem Geldbeutel nicht ganz so weh.
  • Energie, die nicht verbraucht wird, kostet nichts. Jeder von uns kann bereits jetzt Kosten einsparen. Weise auch Deine Mieter darauf hin, wie sie dies am einfachsten tun können.
  • Mithilfe von fernablesbaren Mess-Geräten wissen Deine Mieter über ihren aktuellen Verbrauch Bescheid und können selbst sehen, wie viel Energie sie einsparen. Deren Installation ist bis 2027 Pflicht. Die Messdienstleister informieren über eine vorzeitige Umrüstung.

 

Bundesregierung will Mehrwertsteuer auf Gas senken

Am Donnerstag, 18. August 2022 verkündet Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), dass eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas erfolgen soll. Diese Senkung von 19 auf sieben Prozent gilt vorerst bis 31. März 2024. Ziel solle eine deutlich stärkere Entlastung der Gaskunden sein als die Belastung durch die staatliche Gasumlage. Scholz erwarte, dass die Unternehmen die Steuersenkung direkt an die Verbraucher weitergeben.

Ab Oktober 2022 gilt nämlich die Gasumlage. Damit können Importeure die erhöhten Beschaffungskosten aufgrund des Gasnotstandes an die Verbraucher weiterleiten. Dies gilt sowohl für Privatkunden wie auch für Unternehmen. Die Umlage wird auf den Gaspreis addiert und kostet 2,419 Cent pro Kilowattstunde plus Mehrwertsteuer. Die Hälfte der deutschen Haushalte heizt zurzeit mit Gas.

Die umstrittene Umlage solle den Zusammenbruch von Gasimporten aufgrund gedrosselter Gaslieferungen verhindern. Kritisch dabei wird auch betrachtet, dass eine Mehrwertsteuersenkung auch auf den EU-Mindestsatz von fünf Prozent möglich gewesen wäre.

 

„Mit gemischten Gefühlen“

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) betrachtet die Gasumlage „mit gemischten Gefühlen.“ „Wir unterstützen die befristete Gas-Sicherungsumlage, die Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung verhindern soll“, kommentiert ZIA-Geschäftsführer Joachim Lohse die Entscheidung. „Es geht aber in der aktuellen Lage nicht nur darum, die Energiewirtschaft abzusichern, sondern auch die, die finanziell in Vorleistung treten müssen.“ Lohse verweist hier auf die ohnehin hohen Kosten für Energie, welche von den Vermietern vorgestreckt werden müssen.

Der ZIA hofft, dass zumindest die von der Regierung anvisierte Senkung der Mehrwertsteuer durchgesetzt wird. „Den Verzicht auf die Mehrwertsteuer zu erlauben, wäre in diesem Fall der Sache angemessen“, so Lohse.

 

Pragmatische Entlastung ist am sinnvollsten

Weiterhin plant das Bundeswirtschaftsministerium aufgrund des Gasnotstandes zwei neue Verordnungen mit kurz- und mittelfristigen Vorgaben, welche eine Einsparung von zwei Prozent Gas bewirken sollen. Hierunter soll die Pflicht fallen, dass Eigentümer gasversorgten Wohnraums mit mindestens zehn Einheiten den Nutzern bis 31. Oktober 2022 individuell für jede Wohnung genaue Informationen über die Steigerung der Energiekosten bei gleichbleibendem Verbrauch sowie bei einer Temperatursenkung zu übermitteln.

Weiterhin soll es eine jährliche Prüfung der Heizung geben sowie einen hydraulischen Abgleich in sämtlichen Gebäuden bis September 2023. Dies soll verpflichtend sein und von fachkundigem Personal durchgeführt werden. Demnächst will das Bundeskabinett außerdem über die CO2-Kostenaufteilung abstimmen.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Mehr Energieeinsparung ist angesichts der kritischen Lage bei der Gasversorgung eindeutig der richtige Weg. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft ergreift seit Beginn des Ukraine-Kriegs alle notwendigen Maßnahmen, um den Energieverbrauch beim Wohnen so weit wie möglich zu senken. Als Bundesverband haben wir unsere sozial orientierten Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland intensiv informiert, ihre Heizungen optimal energiesparend einzustellen. Die Mieter werden fortlaufend, auch mithilfe einer eigenen Energiesparkampagne, über eine möglichst energiesparende Nutzung der Wohnung informiert. Die in den neuen Verordnungen des Wirtschaftsministeriums vorgesehenen Maßnahmen decken sich damit weitgehend und zielen in die richtige Richtung.

Dennoch werden einzelne Teile der neuen vorgesehenen Pflichten so nicht umsetzbar sein. Spezifische Informationen über den individuellen Energieverbrauch einer jeden Wohnung geben die grundlegenden Daten der Energielieferanten nicht her. Der spezifische Verbrauch ergibt sich allein aus der Heizkostenabrechnung, die für 2021 bereits meist erfolgt ist. Eine Informationspflicht bis Ende Oktober ist angesichts des erheblichen Aufwands, komplett neue Prozesse einführen zu müssen, schlicht realitätsfern und nicht umsetzbar. Monatliche Verbrauchsinformationen erhalten die Mieter mit fernablesbaren Heizkostenverteilern aber ohnehin bereits seit Jahresbeginn, sodass sie ihren Energieverbrauch anhand dieser Informationen anpassen können. Der richtige Grundgedanke des Bundeswirtschaftsministeriums sollte daher innerhalb der Heizkostenverordnung umgesetzt werden. Das vermeidet auch Mehrkosten für die Mieter.“

 

Wir halten Dich auf dem Laufenden

Die Zeiten sind turbulent und es wird politisch und wirtschaftlich viel passieren in den kommenden Monaten. Damit Du stets den Überblick über die aktuellen Geschehnisse wie den Gasnotstand behältst und weißt, was Du als Vermieter am besten tun kannst, haben wir die neue Rubrik „News“ ins Leben gerufen. Hier findest Du Artikel über aktuelle Nachrichten, die für Vermieter wichtig und interessant sind.

Noch mehr zu diesem Thema kannst Du auch in unsere Podcast „quadratmeter“ hören. Einmal im Monat reden Florian & Peter über das, was die Vermieter-Community bewegt. Aktuell und ungefiltert aus der Perspektive des Vermieters.

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