Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Smart Home in der Vermietung: Welche Förderung gibt es?

Smart Home Anwendungen können in der Vermietung dabei helfen, Kosten zu optimieren und die Wohnung aufzuwerten. Für digitale Systeme beim altersgerechten Wohnen oder zur Steigerung der Energieeffizienz gibt es interessante Förderprogramme.

Das Thema Smart Home hat eine Brandbreite wie kaum ein anderes. Experten rechnen derzeit mit einem weiteren Wachstum des Marktes. Bis 2024 soll sich die Anzahl der Haushalte mit Smart Home Anwendungen auf 13,2 Millionen verdoppeln. Neben dem Entertainment Bereich wird das größte Wachstum bei der Lichtsteuerung und beim Energiemanagement erwartet.

 

Welcher Funkstandard?

Auch in Mietwohnungen lassen sich viele Smart Home Anwendungen installieren. Dabei ist zuerst die Frage nach dem Funkstandard zu beantworten. WLAN ist heute in fast jedem Haushalt vorhanden und wird von den meisten Smart Home Produkten unterstützt. Nachteile sind der hohe Energieverbrauch und die Störanfälligkeit. Auch Bluetooth lässt sich für Smart Home Anwendungen nutzen, hat aber eine geringere Reichweite und ist nicht immer mit allen Geräten kompatibel.

Weltweit am meisten verbreitet ist derzeit der Funkstandard ZigBee. Damit lassen sich smarte Lampen, Steckdosen oder intelligente Türschlösser zu einem Heimnetzwerk verbinden. ZigBee 3.0 verwenden viele große Hersteller bei ihren Produkten, darunter Philips Hue, Osram Lightify, Innr, Belkin WeMo oder auch Ikea Tradfri.

 

Keine direkte Förderung für Smart Home

Für den Vermieter kann es interessant sein, Smart Home Anwendungen zu installieren. Das wertet die Immobilie auf und bietet den Mietern mehr Service. Für eine gut ausgestattete Wohnung mit neuester Technologie sind einkommensstarke Mieter bereit, auch eine höhere Miete zu zahlen. Auch lassen sich zum Beispiel Wohnungen im Erdgeschoss besser vermieten, wenn sie durch smarte Kameratechnik einen Einbruchsschutz erhalten.

Ein direktes Förderprogramm für Smart Home gibt es nicht. Bestimmte Programme beinhalten aber die Förderung von Smart Home Anwendungen.

 

Smart Home Förderung beim altersgerechten Wohnen

Besonders interessant für Vermieter sind Smart Home Anwendungen, die das altersgerechte Wohnen unterstützen. Unter dem Titel „Altersgerechter Umbau“ können Eigentümer Zuschüsse bei der KfW beantragen und damit unterschiedliche Anwendungen finanzieren. In das Heimnetz eingebundene werden können Sensoren, die die Bewegungen erfassen und bei Stürzen einen Alarm senden. Gefördert werden auch Anwendungen, die körperlich beeinträchtigten Menschen das Leben erleichtern, zum Beispiel den Weg zum Licht- oder Türschalter ersparen.

Folgende Maßnahmen können im Rahmen des Programms altersgerechtes Wohnen gefördert werden.

  • Lichtsteuerung
  • Heizungssteuerung
  • Jalousien-/Rolladensteuerung
  • Türkommunikation
  • Notruf- und Unterstützungsprogramme
  • Fenster- und Türsensoren

 

Das Förderprogramm altersgerechtes Wohnen unterstützt nicht nur das barrierefreie Wohnen, sondern auch Maßnahme zum Einbruchschutz. Gefördert werden Warnanlagen sowie Sicherheitstechnik mit Einbruch-Meldefunktion.

Als Förderung können folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:

  • Kredit mit 1,61 Prozent Jahreszins
  • maximal 50.000 Euro Kredit

 

Förderung energieeffizientes Heizen

Die Heizungssteuerung ist eines der wichtigsten Smart Home Themen, welches auch für Vermieter interessant ist. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert auch den Einbau von digitalen Systemen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen. Dazu hat die BAFA spezielle Programme aufgelegt:

 

  • BAFA Zuschuss „Efficiency Smart Home“: Einbau digitaler Systeme, die den Betrieb oder Verbrauch der Heizung optimieren und deren Einbindung in ein Hausnetz
  • BAFA Zuschuss Heizungsoptimierung: Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden

Bei der Antragstellung kann ein Energieeffizienz-Experte (EEE) helfen. Dessen Honorar ist ebenfalls bis zu 80 Prozent förderfähig. Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena).

 

Förderung beantragen: So geht´s

Eine Förderung zu beantragen, ist nicht kompliziert. Folgende Schritte sind notwendig:

  • Maßnahme planen
  • Das passende Programm auf der Internetseite der KfW oder BAFA aussuchen
  • Den Antrag zusammen mit Deiner Bank stellen
  • Die Bank wickelt die Antragstellung ab
  • Bei Zusage der Förderung bereitet die Bank die Kreditvergabe vor

 

Voraussetzung für die Förderung

Der Antrag muss unbedingt vor der Umsetzung der Maßnahme eingehen. Außerdem darf die Durchführung nur ein Fachunternehmen vornehmen. Auch sollte die Technik den Mindestanforderungen des Förderprogramms entsprechen

 

Steuervorteile als Alternative zur Förderung

Wer weder die Förderung von der BAFA noch die der KfW in Anspruch nehmen möchte, kann alternativ die Kosten für die Heizungsoptimierung von der Steuer absetzen. Dazu sollte man sich mit seinem Steuerberater in Verbindung setzen.

Redaktionsrichtlinien von Vermietet.de

Die Vermietet.de Redaktion verfasst jeden Beitrag mit größter Sorgfalt und bezieht dabei ausschließlich seriöse Quellen und Gesetzestexte ein. Unsere Redakteur:innen sind selbst erfahrene Vermieter:innen oder haben sich in vielen Jahren ein hohes Niveau an Immobilienwissen angeeignet. Unsere Inhalte werden kontinuierlich überarbeitet und so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufbereitet. Unser Ziel ist es, dich mit vertrauenswürdigen Inhalten zu informieren und dir eine erste Orientierung zu vielen Fragestellungen rund um die Themen Immobilien und Verwaltung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen, ziehe bitte eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzu.