Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung

Die Länder haben sich drauf geeinigt, die Frist für die Grundsteuererklärung zu verlängern. Eigentümer haben jetzt drei Monate länger Zeit, ihre Daten einzureichen. Smart, kostengünstig und ohne Elster-Anmeldung gelingt das mit dem Vermietet.de Grundsteuertool. 

Bis jetzt haben nach Angabe des Bundesfinanzministeriums erst zwei Drittel der Eigentümer ihre Daten für die Grundsteuererklärung eingereicht. Auch die Steuerberater hatten davor gewarnt, dass sie mit dieser zusätzlichen Aufgabe überlastet sind. Nun haben sich die Bundesländer am Donnerstag, den 13. Oktober 2022 darauf geeinigt, die bislang am 31. Oktober 2022 endende Frist zu verlängern. Eigentümer haben jetzt drei Monate mehr Zeit die Daten einzureichen – bis zum 31. Januar 2023.

Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung auch aufgrund von Problemen mit Elster

Viele Immobilienbesitzer haben bislang mit der Grundsteuererklärung gezögert, weil es zu Anfang technische Probleme gab. Die Daten sollen die Eigentümer digital einreichen, nur in Ausnahmefällen ist die Abgabe auf Papier zulässig. Die dazu notwendige Software Elster des Finanzamts war zu Beginn der Frist am 1. Juli 2022 oft überlastet. Viele Anwender kamen mit der verschachtelten Benutzerführung nicht zurecht. Auch gab es Probleme mit der Hilfefunktion und dem Chat-Bot in Elster. Insgesamt ist die gesamte Materie zur Grundsteuer für viele Eigentümer nicht einfach zu verstehen.

Da alle unsere Nutzer von der Grundsteuerreform betroffen sind, hat sich das gesamte Vermietet.de Team frühzeitig mit dem Thema befasst. Wir haben zur inhaltlichen Unterstützung im Vermietet.de Magazin zahlreiche Artikel zu Detailfragen bei der Grundsteuererklärung veröffentlicht, zum Beispiel zum Bodenrichtwert, zur Berechnung der Wohnfläche oder zur Frage, wo Eigentümer die Daten für die Grundsteuererklärung finden.

Grundsteuererklärung kostengünstig und smart

Ein absolutes Highlight ist unser Grundsteuertool, was wir allen registrierten Vermietet.de Nutzern zur Verfügung stellen. Das Tool ist die smarte Alternative der Eingabe der Daten für die Grundsteuererklärung zu Elster-Software. Wir haben das Werkzeug zusammen mit dem Steuersoftware-Experten von wundertax entwickelt. Damit können Immobilieneigentümer ihre Daten beim Finanzamt einreichen, ohne sich bei Elster zu registrieren. Die Registrierung bei Elster braucht Zeit, denn die Registrierungscodes kommen auf dem Postweg. Da die Finanzämter derzeit überlastet sind, kann sich das über Wochen hinziehen.

Achtung

Achtung


Die anfallende Gebühr, die Du für das Vermietet.de/wundertax Grundsteuertool entrichtest, kannst Du komplett bei Deiner Steuererklärung umlegen. Die smarte Einreichung der Daten für die Grundsteuer mit Vermietet.de rechnet sich deshalb für Dich sogar auch für Deinen Geldbeutel.

Unser Grundsteuertool ist gegenüber der Software des Finanzamts deutlich abgespeckt. Dort finden Eigentümer keine verwirrenden Untermenüs für Landwirtschaft oder Gewerbe, die für sie nicht relevant sind. Private Eigentümer und Vermieter geben mit unserem Tool nur die Daten ein, die für eine Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus benötigt werden.

Spar Dir den teuren Steuerberater

Zusätzlich ist unser Tool deutlich preisgünstiger als der Steuerberater. Dort fallen oft Gebühren ab 300 Euro pro Einheit an. Das Honorar des Steuerberaters errechnet sich nach dem Wert der Immobilie. Deshalb können die Gebühren sogar deutlich höher ausfallen.

Wer sich für einen Vermietet.de Premium Account registriert, der zahlt stattdessen nur 25 Euro pro Einheit. Unsere Nutzer erledigen die Grundsteuererklärung direkt aus dem Portal heraus. Ein Teil der vom Finanzamt verlangten Angaben übernimmt das Tool dabei automatisch aus den vorhandenen, bereits angelegten Daten. Das verringert die Fehlerquote und spart viel Zeit. Eine Checkliste sagt Dir vor Beginn der Dateneingabe, ob Du alle Daten zusammengetragen hast.

Erledige Deine Grundsteuererklärung in nur fünf Schritten!

Mit dem Vermietet.de/wundertax Tool bleibt der Aufwand für die Grundsteuererklärung überschaubar. Du bist in nur fünf Schritten am Ziel und hast alles erledigt.

Schritt 1: Eingabe der Immobilienadresse

Hier ist die Adresse Deiner Immobilie gefragt, ebenso wählst Du das Bundesland aus.

Fristverlängerung Grundsteuererklärung

Schritt 2: Allgemeine Angaben

Diese Maske ist die wichtigste. Deshalb musst Du sorgfältig vorgehen. Zuerst trägst Du das Aktenzeichen ein. Das findest Du im Grundsteuerbescheid, den Du zu Anfang des Jahres erhalten hast. In einigen Bundesländern haben die Finanzämter auch Aufforderungen verschickt und Dir darin das Aktenzeichen mitgeteilt.

Die übrigen verlangten Daten für diese Maske findest Du in Deinem Grundbuchauszug. Den findest Du bei Deinen Kaufdokumenten oder Du forderst einen aktuellen Auszug beim Grundbuchamt an. Das Grundbuchamt ist in der Regel beim Amtsgericht Deiner Gemeinde ansässig. Du erhältst dort einen Auszug gegen eine Gebühr.

Bei der Gemarkung handelt es sich oft um die Gemeinde oder den Stadtteil, wo sich Deine Immobilie befindet. Das ist aber nicht die Regel. Schau deshalb nach, was im Grundbuchauszug steht. Alle weiteren Daten, wie die Grundbuchnummer, das Flurstück und die Gesamtfläche des Grundstücks findest Du ebenfalls in Deinem Grundbuchauszug. Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Zähler und Nenner bezeichnet die Eigentumsanteile.

  • alleiniger Eigentümer: Zähler 1/ Nenner 1
  • zwei Eigentümer: Zähler 1/ Nenner 2
  • drei Eigentümer: Zähler 1/ Nenner 3
  • …. und so weiter

Die letzte Angabe bei diesem Schritt ist der Bodenrichtwert. Diesen findest Du auf dem Internetportal Boris. Du musst den Link zu dem gewünschten Bundesland anklicken. Dann kannst Du die Adresse Deiner Immobilie eingeben und Du gelangst zu einer Karte. Dort findest Du den Bodenrichtwert. In manchen Bundesländern musst Du den Bodenrichtwert nicht mit angeben oder wird Dir dieser mitgeteilt.

Fristverlängerung Grundsteuererklärung

Schritt 3: Persönliche Daten

Hier fragt Dich das Tool nach den Eigentumsverhältnissen und Deinen Kontaktdaten.

Fristverlängerung Grundsteuererklärung

Schritt 4: Angaben zum Grundstück

Bei der Angabe zum Baujahr musst Du berücksichtigen, ob eine Kernsanierung stattgefunden hat. Gib das lieber an, auch wenn Du nicht ganz sicher bist, ob die Sanierung ein neueres Baujahr rechtfertigt. Die Ersparnis rechnet sich nicht, da Du bei falschen Angaben das Risiko einer Prüfung eingehst. Bei der Angabe der Wohnfläche musst Du die Verordnung zur Wohnflächenberechnung berücksichtigen. Wir haben dazu einen Artikel verfasst, den findest Du hier.

Schritt 5: Abschließende Angaben

Die Grundsteuererklärung ist geschafft. Du gibst Deine Zahlungsdaten ein und musst Dich abschließend noch mit Deinem Personalausweis verifizieren.

Die Software bietet Dir zum Schluss eine Plausibilitätsprüfung. Dabei wird kontrolliert, ob zum Beispiel Steuernummer und Finanzamt mit der Immobilienadresse übereinstimmen. Sind alle miteinander zusammenhängenden Werte geprüft und keine Fehler gefunden, erhältst Du zur Kontrolle eine Übersicht über alle eingegebenen Daten. Mit dem grünen Button schickst Du Deine Feststellungserklärung zum Finanzamt.

Wir gratulieren! Du hast Deine Feststellungserklärung geschafft – ohne teuren Steuerberater oder komplizierte, langwierige Elster-Registrierung.

Fristverlängerung Grundsteuererklärung