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Entlastungspaket – Doppel Wumms auch für Vermieter? 

Während die Verbraucherpreise weiter steigen, bastelt die Bundesregierung an einem Entlastungpaket für Privatleute, um diese vor den hohen Energiekosten zu schützen. Eine eigens gegründete Expertenkommission hat nun ihr Konzept vorgestellt.  

Wie sieht das Konzept der Kommission Gas und Wärme aus? 

Nachdem die Senkung der Mehrwertsteuer für Gas auf sieben Prozent bereits kommuniziert wurde, die geplante Gasumlage gekippt und stattdessen eine Gaspreisbremse beschlossen wurde, sollte die Kommission Gas und Wärme nun konkrete Lösungsvorschläge erarbeiten. Viel Zeit hatten die Experten nicht, schließlich hat die Heizperiode bereits begonnen. 

Ziel des Entlastungspaketes soll sein, die Belastung zu minimieren und dennoch einen Sparanreiz für Verbraucher zu schaffen. Die drohende Gasmangellage ist auch mit Gaspreisdeckel nicht abgewendet. Herausgekommen ist ein Konzept, das im Wesentlichen zwei Schritte vorsieht: 

Achtung

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Die Regierung übernimmt nur die Abschlagszahlung, nicht aber die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch. Wer mehr verbraucht als die Abschlagszahlung abdeckt, muss die Differenz selbst zahlen. 

1. Die Bundesregierung übernimmt einmalig die Abschlagszahlung für Gas- und Fernwärme

Um kurzfristig Entlastung zu schaffen, soll der Staat die Abschlagszahlung für den Monat Dezember komplett übernehmen. Das gilt nur für Gas- und Fernwärme. Öl und alternative Heizmethoden wie Pelletöfen wurden nicht bedacht. 

Es gibt aber einen Haken: Für die Einmalzahlung wird die Höhe des Abschlags für September gerechnet. Damit soll verhindert werden, dass im Oktober und November noch schnell die Abschläge erhöht werden. Wer im September also gespart hat, bekommt im Dezember weniger erstattet. 

Achtung

Achtung

Wer mehr als 80 Prozent des Vorjahres verbraucht, muss den vollen Preis für den Mehrverbrauch zahlen. Es lohnt sich also, weiterhin weniger zu Heizen.

2. Die Preise für Gas und Fernwärme werden gedeckelt

Ab März oder spätestens April 2023 soll schließlich die Gaspreisbremse kommen. Pro Kilowattstunde Gas sollen dann maximal 12 Cent fällig werden. Für Fernwärme sind es 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings wird der Preis nicht komplett subventioniert, sondern nur bis zu 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Dadurch werden Verbraucher weiterhin zum sparsamen Heizen angeregt. 

Die Differenz zum dann herrschenden Marktpreis zahlt der Staat. Aktuell liegt der Gaspreis bei durchschnittlich 28,3 Cent pro Kilowattstunde. Der Staat muss also tief in die Tasche greifen, um die Kosten auszugleichen. 

Durch die Maßnahme könnte ein Singlehaushalt bei einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden rund 340 Euro sparen. Ein Paarhaushalt muss bei einem Verbrauch von 12.000 Kilowattstunden 820 Euro weniger aufbringen. 

 

Kritik am Konzept 

Kritik am vorgestellten Konzept kam prompt. Von einem hohen Verwaltungsaufwand war die Rede, auch dass die Preisbremse erst ab März 2023 eingeführt werden soll, empfinden viele als deutlich zu spät. Immerhin ist dann die Heizperiode schon vorbei. Außerdem ist bereits vor einigen Monaten abzusehen gewesen, dass sich die Energiekrise zu einem immensen Problem entwickelt. 

Ebenfalls kritisiert wird das sogenannte Gießkannenprinzip. Vom Entlastungspaket profitieren alle, unabhängig davon, ob sie die Energiepreise in den Ruin treiben, sie sie gerade noch so abfedern können, oder ob sie die Erhöhung kaum wahrnehmen. 

 

Was bringt Vermietern das Konzept? 

Die gute Nachricht: Der befürchtete Verwaltungsaufwand wird vermutlich die Versorger treffen, nicht aber die Vermieter. Denn die Versorger sind es, die die Abrechnungen machen. Sie müssen jetzt neue Rechnungen erstellen, die statt der ursprünglich geplanten Gasumlage die Einmalzahlung beinhaltet. Und auch den Differenzbetrag zwischen Preisdeckelung und tatsächlichem Marktpreis müssen sie sich vom Staat zurückholen. 

Dennoch bleiben viele Fragen offen. Weiterhin müssen Vermieter für ihre Mieter in Vorleistung gehen. Wurden die Vorauszahlungen nicht oder nicht genügend angepasst, kann das manchen Vermietern in Zahlungsnot bringen. Und was passiert, wenn sich Mieter ihre Nachzahlungen nicht leisten können? 

Es wird zwar erwähnt, dass es Hilfen für Vermieter geben soll. Zum Beispiel soll die befristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden. Darüber hinaus können private Wohnungsunternehmen die regulären ERP-/KfW-Förderprogramme in Anspruch nehmen und bei vorübergehenden finanziellen Engpässen außerdem die regulären Bürgschaftsprogramme von Bund und Ländern nutzen. Langfristig könnte es aber dennoch insbesondere für private Vermieter eng werden. 

Mieter hingegen sollen weitgehend geschützt werden. Ein höherer Heizkostenzuschuss wurde bereits beschlossen. Außerdem wurde die Grenze deutlich gehoben, sodass mehr Verbraucher in die “Bedürftigkeit” rutschen. Bei Zahlungsverzug soll den Verbrauchern nicht der Energiehahn abgedreht werden dürfen. Der Mieterbund fordert zudem einen Sonderkündigungsschutz wie während der Pandemie. Wie Vermieter ihre Kosten dann decken sollen, wird bislang nur unzureichend bedacht. 

 

Wie geht es jetzt weiter? 

Die Bundesregierung muss nun die Details abklären und dem Entlastungspaket final zustimmen. Das soll noch im Oktober 2022 passieren. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass sich das Paket im Rahmen des vorgeschlagenen Konzepts bewegen wird.