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Mietvertrag für eine möblierte Wohnung ➤ Einfach & rechtssicher

Für möblierte Mietwohnungen gibt es seit einigen Jahren eine verstärkte Nachfrage. Bei der Gestaltung des Mietvertrages für möblierte Wohnungen musst du einige Besonderheiten beachten. Welche das sind, erfährst du hier.

 

Tipp

In Kürze

 

  • Möblierte Mietwohnungen bedienen die Nachfrage nach mehr Flexibiltät beim Wohnen und zielen auf eine neue Mieter:innenschaft ab
  • Für den Mietvertrag von möblierten Wohnungen sind spezielle Zusatzvereinbarungen notwendig.
  • Die Ausstattung einer möblierten Wohnung ist abhängig von der anvisierten Zielgruppe
  • Der VermietenPlus Mietvertrag lässt sich mit Zusatzvereinbarungen individuell anpassen.
  • Der Rechtsrahmen beim Wohnen auf Zeit könnte sich in Zukunft ändern

 

Möbliertes Wohnen stößt auf eine große Nachfrage

Möblierte Wohnungen zielen auf eine Mieter:innenschaft ab, die nur für einen begrenzten Zeitraum eine Wohnung sucht. Das können zum Beispiel Studenten sein, die nur für ein Gastsemester in der Stadt sind. Ebenso gibt es heute viele Berufsgruppen, die nur eine vorübergehende Bleibe suchen, weil sie projektgebunden in einer Region arbeiten. Vor allem bei ausländischen Fachkräften, den sogenannten Expads, ist das möblierte Wohnen auf Zeit sehr beliebt.

Alle diese neuen Mieter:innengruppen möchten nicht die Mittel aufbringen, eine Wohnung komplett neu einzurichten. Außerdem  wollen sie teure Umzugskosten vermeiden. Gegenüber dem Hotelaufenthalt ist die möblierte Wohnung die günstige Alternative.

Wann gilt eine Wohnung als möbliert?

Eine eindeutige Rechtsprechung zu der Frage, wann eine Wohnung als möbliert gilt, gibt es nicht. Man spricht von einer Vollmöblierung, wenn die Wohnung überwiegend mit Einrichtungsgegenständen des Vermieters ausgestattet ist. Der Mieter sollte die Möglichkeit haben, sofort einzuziehen – „reday-to-move-in“ lautet das Motto für diese Art des Vermietungsgeschäfts.

Dabei müssen nicht unbedingt alle Haushaltsdinge wie Besteck, Bettwäsche, Geschirr oder Handtücher vorhanden sein. Die Ausstattung sollte sich an der Zielgruppe orientieren. Studenten haben andere Ansprüche als Geschäftsleute.

Folgende Einrichtungsgegenstände gehören zur Grundausstattung:

  • Bett mit Matratze
  • Kleiderschrank
  • Tisch
  • Stühle
  • Garderobe
  • Sofa
  • Sessel
  • Leuchten
  • Küche mit Herd und Kühlschrank
  • Badezimmer mit Spiegel
  • Gardinen oder Jalousien

Die Möblierung muss kein Luxus sein. Es reicht aber meistens nicht aus, einfach einige ausgemusterten Schätzchen aus dem Keller oder in die Jahre gekommenen Flohmarktschnäppchen in die Wohnung zu bewegen. Für den beim möblierten Wohnen verlangten höheren Preis erwarten die Mieter:innen einen Mindest-Standard, häufig auch Extras wie zum Beispiel Smart Home Anwendungen und immer auch ein wenig Stil.

 

Tipp

Achtung: Rechtsrahmen beim Mietvertrag für möblierte Wohnungen soll sich ändern

Die Vermietung von möblierten Wohnungen kann attraktiv, um neue Zielgruppen auf dem Mietmarkt anzusprechen. Rechtlich sind viele Detailfragen zu klären. Deshalb können an dieser Stelle nicht alle Fragen rechtssicher zu dem Thema möblierte Wohnungen und Vermietung auf Zeit beantwortet werden. Wende dich im Zweifel an einen Rechtsanwalt. Der Gesetzgeber plant derzeit, den Rechtsrahmen beim Wohnen auf Zeit und möblierten Wohnen grundsätzlich zu überarbeiten. Auch hier gilt es die Entwicklung im Blick zu haben.

Befristeter Mietvertrag für möbliertes Wohnen

Möblierte Wohnungen werden oft befristet vermietet, da die Mieter:innen kein dauerhaftes Mietverhältnis wünschen. Das Mietrecht erlaubt eine Befristung des Mietvertrages allerdings nur in Ausnahmefällen. Die zeitliche Begrenzung ist zulässig, wenn der Vermieter einen Grund angeben kann und diesen auch im Mietvertrag als Zusatzvereinbarung aufführt. Ist im Mietvertrag keine Zusatzvereinbarung zur Befristung getroffen, gilt der Mietvertrag als unbefristet.

Gründe für die Befristung sind:

Eigenbedarf: Will der:die Vermieter:in nach Ablauf einer vereinbarten Frist selbst einziehen, dann ist eine Befristung zulässig. In der Zusatzvereinbarung legen die Vermieter:in die genaue Mietdauer sowie den Eigenbedarf fest.

Abriss oder umfassende Renovierung: Steht der Abriss des Hauses fest oder ist eine grundlegende Sanierung geplant, kann das ebenfalls ein Grund für die Befristung des Mietvertrages sein.

Wohnung zum vorübergehenden Gebrauch: Wenn auf Seiten der Mieter:innen ein vorübergehender Sonderbedarf besteht für die Anmietung einer voll möblierten Wohnung, dann ist eine Befristung zulässig (§ 549 Abs. 2, Nr. 1 BGB). Der vorübergehende Wohnbedarf bei den Mieter:innen muss tatsächlich gegeben sein. Beide Vertragsparteien müssen der Anmietung für den nur vorübergehenden Gebrauch im Mietvertrag zustimmen und den Grund dafür aufführen. Gründe für einen vorübergehenden Gebrauch können zum Beispiel eine Gastprofessur, ein Praktikum, ein Gastsemester oder eine projektweise Beschäftigung eines Arbeitnehmers in einer Region sein.

 

Mietvertrag möbliertes Wohnen

Der VermietenPlus Formular-Mietvertrag

Die gesetzlichen Regelungen zum Mieterschutz gelten für eine möblierte Wohnung genauso wie für eine unmöblierte Wohnung. Aus diesem Grund kannst du einen normalen Formularmietvertrag wie den von VermietenPlus auch für eine möblierte Wohnung verwenden. Dort findest du alle gesetzlichen Regelungen vorformuliert. Um die Ausstattung der Wohnung zu dokumentieren, hängst du eine Inventarliste einfach an den Mietvertrag an.

Den VermietenPlus Mietvertrag individuell konfigurieren

Du kannst den VermietenPlus Mietvertrag individuell auf deine Bedürfnisse anpassen und Zusatzvereinbarungen zum vorrübergehenden Gebrauch hinzufügen. So kannst du die Erfordernisse eines Mietvertrags für eine möblierte Wohnung erfüllen.

Hast du dich bereits dich für VermietenPlus registriert, dann findest du im Seitenmenü unter dem Punkt Dokumentation den Button Mietverträge. Damit startest du die Konfiguration deines Mietvertrags:

 

  • Klicke auf den Button Mietvertrag und schon kannst du mit der Konfiguration starten. Das System führt dich Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben – zum Beispiel Miete, Heizkosten, Kaution, Mieterhöhung, Kontoverbindung, Betriebskosten und sonstige Vereinbarungen.
  • Unter den sonstigen Vereinbarungen kannst du den Mietvertrag um eine Befristungsklausel erweitern und die Befristung des Mietverhältnisses begründen. Dabei sollte der Hinweis nicht fehlen, dass die Wohnung nur zum vorübergehenden Gebrauch gemäß § 549 Abs. 2 Nr.1 BGB vermietet ist und das auf Seiten des Mieters ein vorübergehender Sonderbedarf besteht.
  • Zusätzlich solltest du eine Inventarliste erstellen, in der du alle Einrichtungsgegenstände und mit vermietete Möbel aufführst. Füge diese Liste als Anlage zusammen mit der Hausordnung und dem Übergabeprotokoll dem Mietvertrag hinzu.
  • Nach deiner Unterschrift ist der Mietvertrag fertig und kann an die Mieter:innen übersandt werden.

 

Mietvertrag für möblierte Wohnung & andere Unterlagen einfach verwalten

Der Mietvertrag, das Übergabeprotokoll, Schriftwechsel mit den Mieter:innen, die Betriebskostenabrechnungen, Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen, Meldebestätigung, Abmahnungen – in jedem Mietverhältnis sammeln sich eine Vielzahl von Dokumenten. Den Überblick über sämtliche Verträge, Dokumente und Unterlagen zu behalten, ist gar nicht so einfach. Insbesondere nicht, wenn du mehr als eine Wohnung vermietest.

Den Mietvertrag für die möblierte Wohnung verwaltest du zusammen mit anderen Unterlagen für Vermieter:innen bequem mit VermietenPlus: Einfach hochladen und einem Objekt oder Mieter:innen zuordnen. So behältst du definitiv den Überblick, musst keine Aktenordner durchsuchen und hast jederzeit Zugriff auf die Unterlagen – dank des Cloud-Speichers, der über deinen Account von jedem Computer abrufbar ist.

VermietenPlus bietet vielseitige Unterstützung für Vermieter:innen

Die übersichtliche und praktische Dokumentenverwaltung ist nur eine Funktion von VermietenPlus, der Hausverwaltungs-Software für private Vermieter:innen von ImmoScout24. Legst du mit VermietenPlus ein neues Mietverhältnis an, kannst du die beim möblierten Wohnen übliche Pauschalmiete hinzufügen, ebenso zusätzliche Kostenpunkte für Einbauküche, Möblierung sowie Internetzugang anlegen.

Mit wenigen Klicks inserierst du deine möblierte Wohnung bei ImmoScout24, dem reichweitenstärksten Portal für Immobilieninserate. Du erleichterst dir mit VermietenPlus außerdem die Buchhaltung, behältst den Überblick über die Wertentwicklung deines Portfolios, rechnest die Nebenkostenabrechnung ab und vieles mehr.

 

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Die Vermietet.de Redaktion verfasst jeden Beitrag mit größter Sorgfalt und bezieht dabei ausschließlich seriöse Quellen und Gesetzestexte ein. Unsere Redakteur:innen sind selbst erfahrene Vermieter:innen oder haben sich in vielen Jahren ein hohes Niveau an Immobilienwissen angeeignet. Unsere Inhalte werden kontinuierlich überarbeitet und so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufbereitet. Unser Ziel ist es, dich mit vertrauenswürdigen Inhalten zu informieren und dir eine erste Orientierung zu vielen Fragestellungen rund um die Themen Immobilien und Verwaltung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen, ziehe bitte eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzu.