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Mietzuschüsse: Welche staatlichen Leistungen können Mieter beanspruchen?

Kommen Mieter in eine Notlage, können sie staatliche Mietzuschüsse beantragen. Was bedeutet das für den Vermieter? Was zahlt das Sozialamt alles? Wer ist Mietvertragspartner bei amtlichen Zahlungen und wer haftet bei Mietrückständen?

Mieter können – meistens unverschuldet – in eine Notlage kommen und ihre Miete nicht mehr zahlen. Beispielsweise verlieren sie ihren Job oder die Rente reicht nicht aus. In Deutschland gibt es für solche Fälle verschiedene Formen von staatlichen Zuschüssen, damit Bedürftige ihre Miete zahlen können. Diese Zahlungen können dabei helfen, eventuelle Mietschulden zu vermeiden oder zu begleichen. Auch die Kündigung und der damit verbundene Verlust der Wohnung können so oft vermieden werden.

Mietzuschüsse bei Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II, meistens auch als Hartz IV bezeichnet, erhalten Arbeitslose, nachdem sie Arbeitslosengeld bezogen haben und den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können. In Deutschland gilt das Arbeitslosengeld II als Grundsicherung. Die Zahlungen leistet die Bundesagentur für Arbeit über ihre Jobcenter. Dort müssen Bedürftige die Zahlungen beantragen.

Das Arbeitslosengeld II beinhaltet neben den Zahlungen für den Lebensunterhalt auch Zuschüsse für die Wohnung und Heizung. Der Jobcenter zahlt die Kaltmiete dann, wenn sie als angemessen gilt. Grundlage dafür ist der Mietspiegel einer Gemeinde. Ein weiteres Kriterium für die Angemessenheit ist die Wohnungsgröße. Richtwerte sind:

  • Single: 40-45 Quadratmeter
  • zwei Personen: 60 Quadratmeter
  • jede weitere Person: 15 Quadratmeter

Auch die Nebenkosten übernimmt das Jobcenter, ebenfalls nach einer Prüfung, ob sie in der Höhe angemessen sind. Kosten für den Strom sind Bestandteil des Regelsatzes für Harz IV und werden nicht extra ausgezahlt. Der Gesetzgeber hat 8,48 Prozent vorgesehen, das sind circa 38,00 EUR. Wird die Warmwasseraufbereitung dezentral vorgenommen durch einen Durchlauferhitzer, dann zahlt der Mieter das über die Stromkosten. Dem Hartz-IV-Empfänger steht in diesem Fall ein Mehrbedarf zu für Warmwasseraufbereitung gemäß § 21 Absatz 7 SGB II.

Gemäß § 22 SGB II übernimmt das Jobcenter auch Aufwendungen bei Wohneigentum. Dazu gehören Betriebs- und Heizungskosten, Zinsen, Grundsteuern sowie Kosten für die Instandhaltung. Tilgungsraten für einen Immobilienkredit übernimmt das Jobcenter in der Regel nicht.

Wohngeld als Zuschuss zur Miete bei geringem Einkommen

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. Besitzer von Eigentumswohnungen und Eigenheimen können ebenso das Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses in Anspruch nehmen. Kein Wohngeld erhält, wer Arbeitslosengeld II bezieht, Sozialhilfe, BAföG oder Asylbewerberleistungen. In deren Leistungen sind Mietkosten bereits enthalten.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um Wohngeld zu erhalten:

  • Eigenes Einkommen (Lohn, Gehalt, Kurzarbeitergeld)
  • Renten- oder Pensionsanspruch
  • Arbeitslosengeld
  • Selbstständiges Einkommen

Ob der Antrag auf Wohngeld von Staat gezahlt wird, hängt ab vom Einkommen des Haushalts, von der Höhe der Miete, der Personenanzahl und der Wohnfläche ab. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren wird ein Maximalbetrag errechnet, der dem Wohngeldempfänger zu steht. Eine schnelle Orientierung, wie hoch das mögliche Wohngeld ist, bietet der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Neu: Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger

Zum Wohngeld hinzugekommen ist der von der Bundesregierung in diesem Jahr verabschiedete Heizkostenzuschuss. Dieser soll einkommensschwache Mieter bei den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Wer zwischen Oktober 2021 und März 2022 Wohngeld bezogen, der bekommt zusätzlich im Sommer 2022 einen Heizkostenzuschuss von 270 Euro. Paare erhalten 350 Euro, jeder weiterer Bewohner 70 Euro. Der Zuschuss bedarf keines Antrags, sondern wird im Sommer, wenn die Heiz- und Nebenkostenabrechnungen anstehen, automatisch ausgezahlt.

Mietzuschuss bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Reichen die Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht mehr aus, dann besteht eventuell Anspruch auf Grundsicherung. Voraussetzung dafür ist abhängig vom Geburtsjahrgang das Erreichen des Rentenalters zwischen 65 und 67 Jahren. Die Erwerbsminderung muss durch den Rententräger festgestellt sein.

In der Grundsicherung enthalten sind die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Wie viel Grundsicherung Bedürftige bekommen, hängt ab von deren Einkommen und Vermögen. Dabei wird auch das Einkommen des Ehepartners oder Partners in einer eheähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt. Den Antrag für die Grundsicherung stellen bedürftige beim Sozialamt. Für die Übernahme von Mietkosten ist der Mietvertrag vorzulegen.

Wer muss den staatlichen Mietzuschuss beantragen?

Die staatlichen Leistungen zur Begleichung der Mietkosten kann nur der Mieter persönlich beantragen. Du kannst als Vermieter ihm eventuell dabei helfen, die notwenige Unterstützung zu finden. Dann solltest Du Dir eine Vollmacht ausstellen lassen. Ältere oder kranke Mieter werden diese Hilfe bei der Beantragung von Mietzuschüssen gerne in Anspruch nehmen. In vielen Fällen kann es nützlich sein, direkt mit einem Sacharbeiter auf dem zuständigen Amt Kontakt aufnehmen.

Wann zahlen die Behörden den Mietzuschuss direkt an den Vermieter?

Es stellt sich die Frage, ob Du die Miete bei Harz IV Empfängern direkt vom Amt erhältst oder sie an den Mieter geht und er sie dann überweist. Direktzahlungen sind bei Übernahme der Miete durch eine Behörde grundsätzlich nicht vorgesehen, um den Mieter nicht zu entmündigen. Rechtlich sind aber in § 22 Absatz 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) einige Ausnahmen formuliert:

  • Mietrückstände, die eine Kündigung berechtigen
  • Durch Krankheit oder Sucht bedingte Zweckentfremdung des Geldes
  • Konkrete Anhaltspunkt, dass der Mieter die Gelder anderweitig verwendet, zum Beispiel durch Einträge bei der Schufa
  • Rückstände bei Energiekosten, wenn der Versorger mit der Einstellung der Energieversorgung droht.

Wichtig zu wissen: Der Mieter kann auch selbst den Antrag stellen, dass der Jobcenter die Zahlung an den Vermieter direkt zahlt.

Zahlen die Behörden Mietschulden des Mieters?

Es ist möglich, dass das Amt die Mietschulden des Mieters übernimmt, um damit Obdachlosigkeit zu verhindern. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn bereits eine Räumungsklage ausgesprochen ist. Innerhalb einer Schonfrist von zwei Monaten muss das Amt eine Verpflichtungserklärung beim Vermieter einreichen. Eine solche Erklärung macht nur die fristlose Kündigung unwirksam. Hat der Vermieter zusätzlich eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, bleibt die auch bei einer Verpflichtungserklärung des Amtes für die aufgelaufenen Mietschulden bestehen. Hier ist eine einvernehmliche Lösung in Kooperation mit der Behörde nicht die schlechteste Lösung, um am Ende nicht vollständig leer auszugehen.

Was tun bei Zahlungsverzug durch das Sozialamt?

Bei Zahlungen des Amtes ist der Mieter nicht aus der Pflicht. Im Gegenteil: Bleiben Zahlungen der Behörde aus, dann steht dafür der Mieter in der Verantwortung. Der muss beweisen, dass er alles Mögliche und ihm Zumutbare unternommen hat, damit der Jobcenter oder das Sozialamt die Mietzahlung leistet. War der Mieter untätig, kann der Vermieter dem Mieter unter Umständen sogar kündigen. Die Gerichte haben damit die rechtliche Eigenständigkeit des Mieters unterstrichen (LG Bonn, Urteil vom 10.11.2011 – 6 T 198).