Mit dem im Oktober von der Bundesregierung vorgestelltem Jahressteuergesetz 2022 sollen das Verschenken und Vererben von Immobilen deutlich teurer werden. Viele Eigentümer wollen deshalb ihre Häuser und Wohnungen bis zum Jahresende vorzeitig übertragen. Die Immobilienbewertung mit Vermietet.de beantwortet die Frage, ob die Freibeträge ausreichen.
Die Erbschaftssteuer ist seit vielen Jahren ein beliebter Zankapfel der Politik. Eine Erhöhung wird von vielen Interessenvertretern gefordert, lies sich aber bislang nicht durchsetzen. Im nächsten Jahr droht nun Immobilienbesitzern tatsächlich ein deutlicher Anstieg der anfallenden Steuern beim Verschenken und Vererben. Die Bundesregierung will dies nicht durch eine Änderung bei den Steuersätzen oder den Freibeträgen erreichen. Die Steuererhöhung findet leise durch die Hintertür statt. Ab 2023 soll sich die Bewertung von Immobilien ändern und an den Verkehrswerten orientieren.
Jahressteuergesetz 2022 verteuert das Vererben von Immobilien deutlich
Die Bundesregierung hat im Oktober mit dem Jahressteuergesetz 2022 einen umfangreichen Gesetzentwurf veröffentlich, in dem zahlreiche Details zur Steuergesetzgebung neu geregelt werden sollen. In Artikel 12 und 13 des veröffentlichten Papiers ist die grundlegende Änderung bei der steuerlichen Bewertung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern formuliert. Die Politik folgt damit dem Bundesverfassungsgericht, welches 2006 in einem Urteil verlangt hat, dass Immobilien bei Erbschaften und Schenkungen marktgerechter bewertet werden müssen. Die derzeit herangezogenen Einheitswerte spiegeln den Marktwert von Immobilien nicht wieder.
Das nun vorliegende komplizierte Gesetzeswerk ist für den Laien nur wenig zu durchschauen. Die Experten sind sich allerdings nach einer ersten Analyse der neuen Berechnungsformeln einig: Es wird ab dem Jahr 2023 deutlich teurer, Immobilien zu vererben oder zu verschenken. Sybille Barent, Leiterin Steuer- und Finanzpolitik beim Eigentümer Verband Haus und Grund, erklärt gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der Anstieg könnte in vielen Fällen 20 bis 30 Prozent betragen. Die Expertin glaubt, bei manchen gewerblich genutzten Immobilien könnten sich die Steuern sogar um 50 Prozent erhöhen.
Wie die geplante Erhöhung der Erbschaftssteuer bei Immobilien vermeiden?
Das neue Bewertungsgesetz ist bis bislang vor allem in Expertenkreisen diskutiert, da die Materie für den Laien nicht einfach zu verstehen ist. Nun haben große Medien wie WirtschaftsWoche, FAZ oder Focus dazu Artikel veröffentlicht. Der Berichterstattung zufolge stehen derzeit Eigentümer bei den Notaren Schlange. Bevor der Staat ab dem nächsten Jahr zulangt, möchten viele Immobilienbesitzer ihre Häuser und Wohnungen an ihre Erben übertragen. Die Eigentümer möchten damit der geplanten Neubewertung ihrer Immobilien zuvorkommen und so die drastische Erhöhung der Steuerlast im Erbfall abwenden.
Den Steuerberater zurate zuziehen
Es ist noch offen, wie hoch die Steuerbelastung nach der geplanten Neubewertung von Immobilien ausfallen wird. Da die Wertermittlung sich zukünftig viel stärker am Markt orientieren soll, darf man davon ausgehen, dass die Erbschaftssteuer erheblich höher ausfallen wird. Die Wertentwicklung bei Immobilien war bekanntlich in den letzten zehn Jahren enorm. Man sollte seinen Steuerberater hinzuziehen, um abzuschätzen, ob zukünftig die Freibeträge ausreichen. Die sind derzeit wie folgt:
- Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
- Enkel, deren Eltern verstorben sind: 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern eines Verstorbenen: 100.000 Euro
- Übrige Erben: 20.000 Euro
Unter Umständen kann der Steuerberater belegen, dass der Wert der Immobilie niedriger ist als das Finanzamt annimmt. Auch ein Wertgutachten kann darüber Aufschluss geben, ob die Freibeträge ausreichen. Steuerfrei bleibt weiterhin das Familieneigenheim, wenn es an den Ehepartner vererbt wird und dieser darin wohnen bleibt. Auch wenn die Kinder in dem von den Eltern geerbten Haus zehn Jahre selber wohnen, darf der Freibetrag überschritten werden.
Bundesregierung will das Jahressteuergesetz 2022 bis zum Endes des Jahres verabschieden
Noch hat der Gesetzentwurf Bundesrat und Bundestag nicht passiert, sodass noch Änderungen möglich sind. In dem umfangreichen Gesetz sind für Eigentümer nicht nur nachteilige Regelungen formuliert. So möchte der Gesetzgeber zum Beispiel bei der Installation von Solaranlagen umfangreiche Steuerentlastungen gewähren. Auch sollen die Homeoffice Pauschale entfristet oder der Bürokratieaufwand bei der Gebäude-Afa verringert werden. Das Jahressteuergesetz 2022 gilt als besonders dringlich, weil damit viele Steuerdetails neu geregelt werden sollen. Bis zum Ende des Jahres will die Bundesregierung deshalb den vorliegenden Entwurf und die damit verbundene Neufassung des Bewertungsgesetz für Immobilien im Bundestag verabschieden.