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Neues Transparenzregister für Immobilien soll Geldwäsche und Steuerbetrug verhindern

Die Bundesregierung will mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt schaffen. Bis Juli 2023 sollen die Grundbuchdaten in ein Transparenzregister für Immobilien übertragen werden. Bargeldkäufe werden in Zukunft bei Immobiliengeschäften verboten sein.

In Kürze

  • Übertrag der Grundbuchdaten an ein Transparenzregister für Immobilien bis Juli 2023
  • Erwerb von Immobilien mit Bargeld, Kryptowerten oder Rohstoffen soll zukünftig nicht mehr erlaubt sein
  • Schaffung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene

Einer Schätzung der Universität Halle nach werden in Deutschland rund 100 Milliarden Euro an illegalen Geldern gewaschen. Unser Land gilt deshalb international als ein Geldwäscheparadies. Wer Geld aus unredlichen Quellen erworben hat, der kann dieses in Deutschland mithilfe von Juweliergeschäften, Spielhallen und auch mit Immobilienkäufen am Fiskus vorbei schleusen und für Behörden unauffindbar verstecken. Vor allem ausländische Akteure nutzen diese Strukturen, um illegale Finanzströme zu verschleiern.

Miserables Zeugnis für Deutschland

Die Bundesregierung sieht sich zum Handeln gezwungen. Die internationale Financial Action Task Force (FATF) hatte Deutschland aufgrund der mangelnden Transparenz bei Geldströmen, ein miserables Zeugnis ausgestellt. Schon im Koalitionsvertrag hatten deshalb die beteiligten Parteien vereinbart, ein Transparenzregister für Immobilien zu schaffen, aus dem Eigentümerstrukturen ersichtlich werden.

Auch die Medien haben das Thema der undurchsichtigen Praktiken in der Immobilienwirtschaft im Visier. Der Tagesspiegel in Berlin startete die Aktion „Wem gehört die Stadt“. Immer wieder berichteten Mieter in der Hauptstadt, sie bezahlten Miete an Briefkastenfirmen mit Adresse zum Beispiel auf den britischen Kanalinseln. Aufforderungen für Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen liefen bei den betroffenen Mietern ins Leere. Mit seiner Aktion wollte der Tagesspiegel den Mietern helfen und auf das Thema der mangelnden Transparenz auf den Immobilienmärkten aufmerksam machen.

Ab Juli 2023 kommt das Transparenzregister für Immobilien

Bereits bis Juli nächsten Jahres soll das im Koalitionsvertrag geforderte Transparenzregister für Immobilien kommen. Dazu möchten die Behörden zunächst die Daten aus sämtlichen Grundbüchern in Deutschland übertragen. Eventuell sollen beim Immobilienerwerb ausländischer Unternehmen Mitteilungspflichten an das Register anfallen. Das gilt auch für die Beteiligung an Wohnungsunternehmen. Gerade die sogenannten „Share Deals“ wurden von Immobilienfirmen häufig genutzt, um die in Deutschland anfallende Grunderwerbssteuer zu umgehen. Sogar die als wirtschaftsfreundlich geltende FDP hatte darauf gedrängt, der Steuervermeidung durch Share Deals ein Ende zu setzen.

Das neue Immobilienregister soll ähnlich funktionieren wie das bereits vorhandene Transparenzregister für börsennotierte Gesellschaften. Dort müssen alle wirtschaftlich berechtigten juristischen Personen des Privatrechts gemeldet sein. Zugang zum Transparenzregister haben bei den börsennotierten Gesellschaften vor allem Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Zahlungsinstitute sowie Versicherungsunternehmen und Notare.

Inwieweit das Vorhaben der Übertragung der Daten aus dem Grundbuch gelingt, ziehen einige Experten in Zweifel. Noch immer sind nicht alle Grundbücher vollständig digitalisiert. Teilweise liegen die Daten beim Amtsgericht nicht nur versteckt in Aktenordnern, sondern auch auf anderen Datenträgern wie Mikrofilm. Viele Experten fordern schon lange eine vollständige Digitalisierung und Vernetzungen aller Daten auf Europaebene, damit sämtliche Geldflüsse nachvollziehbar werden.

Verbot von Zahlungen in Bargeld, Kryptowährungen und Rohstoffen

Neben dem Register sollen als weitere Maßnahme gegen Geldwäsche bei Immobiliengeschäften in Zukunft Bargeldzahlungen nicht mehr möglich sein. Ebenso möchte die Bundesregierung Zahlungen in Rohstoffen oder Kryptowährungen beim Erwerb von Immobilien verbieten. Für Akteure mit aus illegalen Geschäften erworbenen Geldern, wie man sie aus Netflix-Serien kennt, brechen schwere Zeiten an.

Damit das Transparenzregister für Immobilien nicht einfach ein weiteres Stück Bürokratie sein wird, möchte das Finanzministerium zusätzlich eine neue zentrale Behörde einrichten. Die soll neben dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und der Deutschen Bundesbank Ermittlungsbefugnisse erhalten und auch Sanktionen aussprechen können.

Auswirkungen des Transparenzregisters für Immobilien auf den privaten Eigentümer noch offen

Für private Immobilienbesitzer werden die Vorhaben der Bundesregierung nur bedingt Auswirkungen haben. Ob mit dem neuen Transparenzregister für Immobilien auch für private Eigentümer nicht doch noch zusätzliche Mitteilungspflichten kommen, ist derzeit noch offen. Wichtig für private Eigentümer wird sein, zu klären, wer alles Zugang zu den Daten hat. Es sollte gewährleistet sein, dass bei Vermögensverhältnissen die Privatsphäre nicht komplett aufgehoben wird.

Das parlamentarische Verfahren für die Schaffung der Transparenzregeln ist in Gang gesetzt. Der vorliegende Vorschlag geht nun an den Bundesrat für eine Stellungnahme. Die Koalitionsfraktionen im Bundestag wollen gleichzeitig den Gesetzentwurf erarbeiten. Das Verfahren möchte die Regierungskoalition schnellstmöglich umsetzen. Das Bundesbauministerium hat sich bereits geäußert und bestätigt: Im Juli 2023 sollen die Grundbuchdaten in das neue Transparenzregister für Immobilien übertragen werden.