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Winterdienst: Preise abhängig von Region und Aufwand

Draußen tanzen die Schneeflocken. Idyllisch. Aber nicht für jeden. Für Vermieter hat die weiße Pracht ihre Tücken. Jetzt heißt es, räumen und streuen. Du möchtest den Winterdienst delegieren? Externe Dienstleister übernehmen den eisigen Job gerne. Aber für den professionellen Winterdienst sind die Preise oft nicht ohne. Welche Kosten auf Dich zukommen können, erfährst Du hier.

Winterdienst: keine Gefälligkeit, sondern Pflicht

Am Winterdienst kommt kein Vermieter vorbei. Winterdienst ist keine Gefälligkeit, sondern ein rechtliches Muss und fällt unter die Verkehrssicherungspflicht. Winterdienst ist nicht nur für alle Gehwege im Außenbereich erforderlich. Auch Zu- und Einfahrten, Parkplätze, Treppen und Hofflächen müssen sicher begehbar sein. Daher ist Streuen und Schneeräumen auch hier Pflicht.

Alle Wege, die von der Straße und auf dem Grundstück zum Mietobjekt führen, müssen auch bei extremer Glatteisbildung immer sicher begehbar sein. Für den Winterdienst von Terrasse oder Balkon des Mietobjekts ist übrigens der Mieter verantwortlich. Winterdienst gibt es nicht nur für begehbare Flächen. Auch ein Blick nach oben ist ratsam. Denn Dachlawinen oder herabfallende Eiszapfen sind ebenfalls Gefahrenquellen, für die der Vermieter verantwortlich ist.

Pauschale für Winterdienst im Auge behalten

Nicht immer hat der Vermieter Zeit, Lust oder Möglichkeit, sich persönlich um den Winterdienst zu kümmern, auch ein Hausmeister ist nicht unbedingt stets vor Ort. Sollten auch die Mieter nicht aktiv in den Winterdienst eingebunden sein, bleibt für die Arbeiten nur noch ein externer Dienstleister. Das Unternehmen ist zur Stelle, wenn es schneit und friert – eine tolle Sache. Aber: Du solltest hierbei die Kosten im Auge behalten.

Hast Du mit dem Dienstleister Winterdienst-Preise mit einer Pauschale ausgehandelt, kann das für Dich von Vorteil sein – oder auch nicht. Die Pauschale kann für den ganzen Winter (November bis März) gelten oder aber auch nur für bestimmte Monate. Pauschal heißt, es ist immer der gleiche Betrag fällig, auch wenn der Winter mild ausfällt mit wenig Schnee und Eis. Dann hast Du viel Geld für wenig Dienstleistung ausgegeben.

Der Pauschalpreis beinhaltet in der Regel nur die Bereitstellung. Das heißt, Du bezahlst dafür, dass der Winterdienst in Bereitschaft steht und jederzeit einsetzbar ist. Die Einsätze berechnet Dir das Unternehmen meist noch zusätzlich. Dann ist ein harter Winter mit viel Einsätzen von Kehr- und Streuarbeiten ein erheblicher Kostenfaktor.

Unter Umständen kommen zu den regulären Winterdienst-Preisen noch Zuschläge für Streudienste und Räumungsarbeiten hinzu, die nachts oder an Sonn- und Feiertagen anfallen. Optimal ist es, wenn das Winterdienst-Angebot eine Versicherung beinhaltet. Das sichert Dich im Falle eines Unfalls ab. Aber: Möglicherweise musst Du für die Versicherung einen Aufschlag zahlen.

Stadt oder Land: Winterdienst-Preise variieren

Wie hoch die Kosten für den Winterdienst sind, ist von vielen Faktoren abhängig. Es kommt darauf an, wo sich Dein Mietobjekt befindet. Bestimmte Regionen sind weitaus teurer als andere. Auch die Lage ist entscheidend. In ländlichen Bereichen sind die Streu- und Schneeräumungs-Preise deutlich günstiger als in städtischen. Winterdienst in Ballungsräumen ist in der Regel eine kostspielige Angelegenheit.

Was Maschinen nicht schaffen, muss per Handarbeit erledigt werden, zum Beispiel das Räumen und Streuen von Außentreppen und schmalen Gehwegen. Handarbeit ist aufwendig, sehr zeitintensiv und kostet meist mehr. Dienstleister berechnen die Winterdienst-Preise per Quadratmeter.

Übersicht: Winterdienst-Preise

Tipp

Tipp

Hör Dich bei den ansässigen Landwirten oder Landschaftsgärtnereien um. Diese stellen oft Räumungsfahrzeuge zur Verfügung bzw. räumen selber und sind mit ihren Winterdienst-Preisen meist günstiger.
  • Winterdienst Maschinen
    Land 1 bis 4 Euro/m²
    Stadt bis 8 Euro/m²
  • Winterdienst Handarbeit
    Land bis 4 Euro/m²
    Stadt bis 10 Euro/m²
  • Bereitschaftspauschale monatlich
    Land 20 bis 50 Euro/m²
    Stadt bis 80 Euro/m²
  • Extrakosten
    Streugut 0,20 bis 0,50 Euro/m²
  • Zuschläge Einsätze
    Sonn- und Feiertage 50 bis 80 %
    Nachts (20.00 bis 5.00 Uhr) 30 bis 40%

Winterdienst-Kosten sind Betriebskosten

Abhängig von Umfang und Lage kann der Winterdienst mit seinen Preisen für den Vermieter eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung darstellen. Lösung: Du kannst die Winterdienst-Kosten auf Deinen Mieter umlegen. Aber nur wenn dies so mit dem Mieter vereinbart ist. Auch müssen die Kosten angemessen sein (§ 556 BGB, Vereinbarung über Betriebskosten).

Für die Übernahme der Betriebskosten ist eine entsprechende Klausel im Mietvertrag notwendig. Darin muss nur stehen, dass der Mieter die Betriebskosten übernimmt. Eine allgemeine Formulierung ist völlig ausreichend. Der Winterdienst ist dann automatisch inkludiert und bedarf keiner expliziten Erwähnung. Aber: Nachträglich darf die Umlage der Betriebskosten nicht in einen bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden. Achte also bereits vor einer Vermietung darauf, dass eine entsprechende Klausel enthalten ist. Wir von Vermietet.de helfen Dir gerne und stellen Dir einen rechtssicheren Mietvertrag zur Verfügung.

In Deinem Mietobjekt sieht ein Hausmeister nach dem Rechten? Dann fällt auch der Winterdienst in seinen Aufgabenbereich. In diesem Fall hast Du jedoch keine Extraausgaben und darfst die Kosten für den Winterdienst nicht zusätzlich als Nebenkosten umlegen. Auch wenn Du als Vermieter den Winterdienst an einen Hausmeister oder eine Fremdfirma abtrittst, bleibst Du in der Verantwortung. Denn wird der Winterdienst mangelhaft durchgeführt, und es kommt ein Mieter zu schaden, liegt das Haftungsrisiko dennoch bei dem Vermieter.

Umlegbare Winterdienst-Kosten

Umlegbare Kosten, die für den Winterdienst anfallen können, sind:

  • Ein externer Dienstleister, der sich um den Winterdienst kümmert.
    Kosten für das Streugut. Das wird von einem externen Dienstleister meist gesondert berechnet. Wenn Du oder ein Hausmeister den Job übernehmen, ist das Streugut auf jeden Fall ein weiterer Kostenfaktor.
  • Reparaturkosten für Maschinen und Geräte, die der Schneeräumung dienen, sind ebenfalls umlagefähig – sofern Vermieter oder Hauswart für den Winterdienst zuständig sind.
  • Übernimmt der Vermieter Räum- und Streupflichten, sind diese Arbeiten ebenfalls als Betriebskosten umlegbar. Allerdings ohne Mehrwertsteuer, da es eine Eigenleistung ist. Gut zu wissen: Du kannst entsprechende Materialkosten als Werbungskosten absetzen.

Augen auf bei den Winterdienst-Preisen

Winterdienst ist für Vermieter keine Gefälligkeit, sondern Pflicht. Wenn für Dich nur ein externer Dienstleister für den Winterservice infrage kommt, solltest Du bei der Wahl sorgsam vorgehen. Vergleiche die Preise für den Winterdienst von verschiedenen Unternehmen. Dabei ist das billigste Angebot nicht unbedingt das beste.

Schau Dir Bewertungen im Internet an oder frage im Bekanntenkreis nach persönlichen Empfehlungen. Ein kritischer Blick in den Dienstleistervertrag ist vor Abschluss auf jeden Fall angebracht.