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Wie lege ich mit Vermietet.de Versorgerverträge an?

Mit den Versorgerverträgen erfasst Du in Vermietet.de Deine wiederkehrenden Ausgaben. Damit automatisierst Du in Teilen die Datenerfassung bei Deiner Betriebskostenabrechnung oder Einnahmenüberschussrechnung.


Das Anlegen von Versorgerverträgen ist eine wichtige Funktion in Vermietet.de, welche Dir die Verwaltung Deiner Immobilien erleichtert. Es lohnt sich deshalb, diese Funktion kennenzulernen und damit zu arbeiten. Du wirst sehen, dass Du damit Deine Nutzung von Vermietet.de auf eine neue Stufe bringst.

 

Alle laufenden Kosten mit Vermietet.de erfassen

Versorgerverträge sind nichts anderes als laufende Kosten. Das ist zum Beispiel die Hausreinigung, die Müllabfuhr oder Deine monatliche Abschlagszahlung für Gas. Diese Kosten sind zu unterscheiden von den einmaligen Kosten. Wenn Du eine Wohnungstür austauschst oder den Bodenbelag in einer Wohnung erneuerst, dann sind das einmalige Kosten.

Damit Du die wiederkehrenden Kostenpositionen nicht jedes Mal neu eingeben und erfassen musst, legst Du einen Versorgervertrag an. Im Portal gelangst Du über den Punkt Verwaltung zu den Versorgerverträgen. Willst Du dort einen neuen Vertrag anlegen, dann wählst Du zunächst die Kostenart aus:

 

 

Die Unterscheidung in Kostenarten hilft Dir nicht nur, diese einfacher wiederzufinden. Du musst die Betriebskosten von denen für Wartung und Instandhaltung trennen. Die Kosten für Reparatur und Wartung darfst Du nicht bei Deiner jährlichen Betriebskostenabrechnung umlegen. Dabei handelt es sich um Werbungskosten. Diese gibst Du bei Deiner Steuererklärung an.

Tipp

Eine Schritt-für-Schritt-Erklärung zum Anlegen von Versorgerverträgen findest Du im Portal unter den FAQs. Zu den FAQs gelangst über den Punkt Mein Konto.

 

Bei den  Betriebskosten umlagefähige Positionen sind grün gekennzeichnet

Du kannst bei der Festlegung der Kostenart in der Suchmaske auch einfach einen Begriff eingeben, zum Beispiel Strom oder Müllabfuhr. Vermietet.de zeigt Dir mögliche Kostenpositionen an. Praktischerweise sind die Kosten immer mit einem grün hinterlegten Zusatz gekennzeichnet, wenn sie bei den Betriebskosten umlagefähig sind. Ein Versorgervertrag kann auch mehrere Kostenpunkte enthalten. Dann klickst Du diese gemeinsam in der Liste an.

Im nächsten Schritt suchst Du die Wohneinheit aus, zu der der Kostenpunkt gehört. Betreffen die Kosten das gesamte Objekt, dann wählst Du das aus. Hast Du das erledigt, gibst Du den Beginn des Versorgervertrages und im folgenden Schritt das Zahlungsintervall an. Erhältst Du zum Beispiel monatlich die Rechnung für die Treppenhausreinigung, dann ist das Intervall ein monatliches.

Nun hast Du es fasst geschafft. Du fügst nur noch den Zahlungsempfänger hinzu. Ganz zum Schluss trägst Du den Gesamtbetrag ein. Wichtig zu wissen ist, wie Du Änderungen eines laufenden Vertrags hinzufügt. Du klickst auf den Gesamtbetrag. Dann erscheint der Button Bearbeiten. Es öffnet sich ein Fenster mit zwei Schaltflächen:

 

  • Aktuelle Periode bearbeiten
  • Neue Periode hinzufügen

 

Mit Filtern in den Versorgerverträgen navigieren

Du hast nun Deinen Versorgervertrag angelegt. Damit sind die regelmäßig anfallen Kosten Deiner Immobilie erfasst. Mit der Filterfunktionen navigierst Du durch Deine Verträge und verschaffst Dir unterschiedliche Informationen zu den Kostenpositionen. Vor allem wenn Du viele Versorgerverträge angelegt hast, sind die Filter hilfreich. Folgende Filter stehen Dir zur Verfügung:

 

  • Vertragspartner
  • Laufzeit
  • Kategorie
  • Betrag

 

Zusätzlich filterst Du unter dem Punkt Zahlungen, welche Positionen bezahlt und unbezahlt sind sowie die Kosten nach Kalenderjahren sortieren.

 

Eingaben für die Einnahmeüberschussrechnung automatisieren

Die Daten aus den Versorgerverträgen überträgt das System nicht nur automatisch in die Betriebskostenabrechnung. Auch wenn Du mit Vermietet.de Deine Einnahmenüberschussrechnung erstellst, werden die in den Versorgerverträgen angelegten laufenden Kosten automatisch übernommen. Die Einnahmeüberschussrechnung benötigst Du für Deine Steuererklärung. Du bist als Vermieter nicht buchführungspflichtig und musst keine Bilanz erstellen, um Deinen steuerlichen Pflichten nachzukommen. Es genügt eine vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung wie sie auch Selbstständige oder Freiberufler erstellen müssen.

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