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Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen ist möglich. Dabei handelt es sich um Arbeiten, die durch Externe wie Handwerker durchgeführt werden. Die Steuerermäßigung gilt aber nur für Eigentümer, die das Objekt selbst nutzen oder deren Mieter.

In Kürze

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen sind solche Tätigkeit, die normalerweise Mitglieder des Haushalts ausführen können. Wenn damit aber eine Firma oder ein Selbstständiger beauftragt wird, sind Teile der Arbeitskosten steuerlich absetzbar.
  • Die haushaltsnahen Dienstleistungen müssen auf Deinem Grundstück oder in Deinem Haus beziehungsweise Deiner Wohnung ausgeführt werden.
  • Steuererleichterungen erhalten hierbei die Mieter und die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Vermieter dürfen die Kosten wiederum durch die Betriebskostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: Voraussetzungen

Um haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen zu können, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen handelt es sich hierbei um Tätigkeiten, welche auch durch ein Mitglied des Haushalts erfüllt werden können. Du hast damit aber eine dritte Person oder ein externes Unternehmen beauftragt. Wie der Begriff bereits verrät, muss es sich außerdem um eine reine Dienstleistung handeln, welche im eigenen Haushalt, im eigenen Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück ausgeführt wird.

Praxis-Beispiele 

  • Wenn Du einen Koch einstellst, der für Dich und Deine Haushaltsmitglieder kocht, kannst Du dies steuerlich absetzen. Beauftragst Du allerdings einen Catering-Service für eine Party, ist diese nicht steuerlich geltend zu machen.
  • Das Entfernen von Laub und der Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück werden ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung angesehen. Dies steht in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9. November 2016 (Az. IV C 8 – S 2296-b/07/10003 :008). Ergänzend hierzu wurde am 1. September 2021 ein zusätzliches Schreiben veröffentlicht. Darin wurde neu aufgenommen, dass Kosten für ein Notrufsystem und für die Betreuung von Haustieren in der Wohnung ebenfalls absetzbar sind.
  • Die Kosten für einen Hundegassi-Service sind auch absetzbar. Dies ist sogar der Fall, obwohl hier der Dienstleister normalerweise das Grundstück verlässt. Das Gericht entschied hierzu, dass das Ausführen der Hunde über die Grundstücksgrenzen hinweg eine Leistung mit einem unmittelbaren räumlichen Bezug zum Haushalt sei (Finanzgericht Hessen, Urteil vom 1. Februar 2017, Az. 12 K 902/16). Die vom Finanzamt eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch den Bundesfinanzhof abgelehnt (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 25. September 2017, Az. VI B 25/17). Hundebesitzer sollten ihre Kosten für das Gassigehen in der Steuererklärung angeben. Sollte das Finanzamt ablehnen, kannst Du Einspruch einlegen und Dich auf das oben genannte Urteil beziehen.
  • Die Kosten für das Legen neuer Fliesen im Badezimmer oder für den Anstrich der Hausfassade sind anteilig absetzbar. Hierbei handelt es sich um Handwerkerleistungen für Instandhaltung, Modernisierung oder Renovierung. 20 Prozent sind hier absetzbar und maximal 1.200 Euro pro Jahr. Mieten für Maschinen und Fahrtkosten sind hier auch enthalten.
  • Ebenfalls zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen: die Reinigung der Wohnung, des Teppichs, der Fenster und die Fußwegreinigung, Hausmeisterleistungen, Gartenarbeiten innerhalb des Grundstücks wie zum Beispiel das Rasenmähen, die Baumpflege oder das Schneiden der Hecken, Pflegedienstleistungen – auch dann, wenn das Personal keine spezifische Ausbildung hat und die Kinderbetreuung zu Hause.
  • Bis zu 20.000 Euro an Arbeits-, Fahrt- oder Maschinenkosten sind pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar. Von diesen mindern 20 Prozent die steuerliche Belastung. Hieraus ergibt sich ein Abzug von bis zu 4.000 Euro.

Tipp

Tipp

§35a EStG (Einkommensteuergesetz) regelt konkret die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Nicht absetzbar sind dagegen:

  • die allgemeinen Gebühren für die Müllabfuhr,
  • der Nachhilfe- und Musikunterricht, selbst wenn er bei Dir zuhause gegeben wird,
  • die Kosten für die Pflege eines Grabs,
  • bei einer häuslichen Pflegedienstleistung sind Materialien wie ein spezielles Krankenbett ebenfalls nicht als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar.

Unbedingt nachweisen: Rechnung und Überweisung

Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung der Steuerermäßigung ist, dass Du die Aufwendung durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers durch Beleg des Kreditinstituts nachweist. Barzahlungen werden hier nicht berücksichtigt. Wohnungseigentümer sowie Mieter dürfen eine steuerliche Ermäßigung auch dann beantragen, wenn die Rechnung auf den Namen des Hausverwalters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgestellt ist.

Strittig: Gestaltung der Betriebskostenabrechnung

Strittig ist, ob Du als Vermieter verpflichtet bist, die Betriebskostenabrechnung so zu gestalten, dass für den Mieter eine steuerliche Abzugsfähigkeit gewährleistet ist (beispielsweise durch eine Trennung von Lohn- und Materialkostenanteil) und dem Mieter – abweichend von den gesetzlichen Abrechnungsfristen – eine Abrechnung bis zur Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung erteilen musst.

Hierzu hat das Landgericht Berlin entschieden, dass der Mieter das Recht hat, vom Vermieter eine Betriebskostenabrechnung zu verlangen. Anhand dieser sollen sich die Beträge ermitteln lassen, welche für haushaltsnahe Dienstleistungen erbracht worden sind. Dazu muss der Vermieter keine Steuerbescheinigung nach § 35a EStG erteilen und auch nicht steuerberatend tätig werden, indem er einzelne Betriebskostenarten ausdrücklich als Aufwendungen „für haushaltsnahe Dienstleistungen“ einordnet sowie bezeichnet.

Der Mieter muss jedoch die Möglichkeit haben, selbst anhand der Betriebskostenabrechnung herauszufinden, welche haushaltsnahen Dienstleistungen erbracht und welche Kosten dafür aufgewendet worden sind. Es ist also erforderlich, die Betriebskostenabrechnung so zu verfassen, dass der Mieter jene Posten abgrenzen und benennen kann, die ihm für haushaltsnahe Dienstleistungen berechnet worden sind. Eine Mietvertragsklausel, welche einen solchen Anspruch ausschließt, benachteiligt den Mieter unangemessen und ist darüber hinaus als überraschende Klausel unwirksam.

Auf die Rechnung achten!

Finanzämter akzeptieren bei der Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen nur schriftliche Rechnungen und Überweisungen. Hier müssen die folgenden Rechnungsangaben enthalten sein. Ist dies nicht der Fall, lass Dir lieber eine neue Rechnung ausstellen.

  • Erbringer der Dienstleistung (Name, Anschrift und Steuernummer),
  • Empfänger der Leistung,
  • Art der Leistung,
  • Inhalt der Leistung,
  • Zeitpunkt der Leistungserstellung sowie
  • Entgelt, das gegebenenfalls aufzuschlüsseln ist zwischen abziehbaren Lohn- und Fahrtkosten und Materialkosten.

Weitere Tipps

Du erhältst jährliche Steuervergünstigungen bis zu 510 Euro für Beschäftige auf 450-Euro-Basis, die für Dich als Haushaltshilfe tätig sind. Dies darfst Du zusätzlich zu dem Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen und zu den Arbeitskosten von Handwerkern geltend machen. Dadurch erhältst Du im besten Fall eine Steuerersparnis von insgesamt bis zu 5.710 Euro pro Jahr.

Wenn Du Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft bist und ihr bestimmte Dienstleistungen wie den Winterdienst gemeinsam an eine externe Firma vergebt, dürfen die Kosten dafür teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Die Voraussetzung ist, dass die insgesamt anfallenden Aufwendungen korrekt auf die einzelnen Eigentümer aufgeteilt werden. Eine detaillierte Jahresabrechnung und eine klare Zuordnung Deiner Wohneinheit sind hier unabdingbar. Du darfst Dir in einem solchen Fall ebenfalls eine Bescheinigung Deines Verwalters ausstellen lassen, welche Du beim Finanzamt einreichst. Die Tätigkeit des Verwalters zählt aber nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.

Als Vermieter darfst Du haushaltsnahe Dienstleistungen nicht absetzen – anders als Arbeiten in Deinem privaten Haushalt. Kosten, die Du an den Dienstleister zahlst, sind dennoch steuerlich relevant. Es handelt sich hierbei um Werbungskosten für die Erzielung von Mieten und Pachten. Du kannst diese Posten in der Einkommensteuererklärung in der Anlage V geltend machen.

Besonderer Schutz Pflegebedürftiger

Bei den Abzugsmöglichkeiten für Pflegebedürftige muss für die steuerliche Geltendmachung der haushaltsnahe Dienstleistungen das Haus oder die Wohnung nicht selbst bewohnt werden. Die Steuervergünstigung gilt auch dann, wenn Du wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit vorübergehend woanders lebst. Als Pflegebedürftiger kannst Du darüber hinaus zum Beispiel den Besuch des Friseurs oder Fußpflegers als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, obwohl jene Tätigkeiten in der Regel nicht von einem Angehörigen Deines eigenen Haushalts durchgeführt werden.

Wenn Du zwangsläufig höhere Aufwendungen hast als der durchschnittliche Steuerzahler mit vergleichbar hohen Einkünften und in einer vergleichbaren Lebenslage, darfst Du diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Ein Beispiel wäre der krankheitsbedingte Aufenthalt in einem Pflegeheim. Du musst hier einen Eigenanteil, nämlich die zumutbare Belastung, selbst tragen. Diese darfst Du wiederum zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, vorausgesetzt, es handelt sich hier um Kosten aus dieser Kategorie handelt.

Ferienimmobilien im Ausland

Arbeiten in Ländern der Europäischen Union sind ebenfalls absetzbar. Wenn Du beispielsweise einen Hausmeisterdienst für Deine Ferienimmobilie in Spanien beauftragst, darfst Du Dir die Kosten teilweise vom deutschen Staat erstatten lassen. Dies gilt für sämtliche Ferien- oder Zweitwohnungen, sofern sie innerhalb der EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen als Mitglieder im Europäischen Wirtschaftsraum liegen. Auch hier gilt, dass Du die Immobilie selbst nutzen musst. Hast Du diese vermietet, kannst Du die Kosten als Werbungskosten für die Erzielung von Mieten und Pachten ansetzen.