Lineare Abschreibung bei Immobilien

Nicht nur Mieteinnahmen, sondern vor allem Steuervergünstigungen stehen Dir durch den Erwerb einer Immobilie zur Verfügung. Mithilfe der AfA, was Absetzung für Abnutzung bedeutet, kannst Du beim Immobilienkauf Geld sparen und profitierst von einer linearen Abschreibung für Immobilien. Wie das genau funktioniert und worauf Du achten solltest, erfährst Du in diesem Beitrag.

Nicht nur Mieteinnahmen, sondern vor allem Steuervergünstigungen stehen Dir durch den Erwerb einer Immobilie zur Verfügung. Mithilfe der AfA, was Absetzung für Abnutzung bedeutet, kannst Du beim Immobilienkauf Geld sparen und profitierst von einer linearen Abschreibung für Immobilien. Wie das genau funktioniert und worauf Du achten solltest, erfährst Du in diesem Beitrag.

Wie funktioniert die lineare Abschreibung bei Immobilien?

Bei der linearen Abschreibung von Immobilien wirkt die AfA. Diese geht von einem stetigen Wertverlust der Immobilie aus, den Du durch eine Absetzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgleichen kannst. Auf Grundlage des Alters einer Immobilie gelten bei den AfA-Gebäuden Unterschiede innerhalb der Abschreibung, die sich anhand der prozentualen Dauer des Gesamtwertes deutlich machen.

Bei Neubauten gelten die Regelungen für eine lineare AfA bei Immobilien, bei der sich über einen Zeitraum von 50 Jahren jährlich zwei Prozent der Herstellungskosten abschreiben lassen. Für Altbauten, die vor 1925 errichtet wurden, beträgt der Zeitraum für eine lineare Abschreibung bei Immobilien bei 40 Jahre, wobei der jährliche Abschreibungsbetrag auf 2,5 Prozent ansteigt.

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Lineare Abschreibung bei Immobilien – darauf musst Du als Vermieter achten

Als Vermieter hast Du jederzeit die Pflicht, Deine Angaben so exakt wie möglich zu gestalten, um von vollen Steuererleichterungen profitieren zu können. Um als Vermieter von einer solchen Regelung profitieren zu können, solltest Du auf eine genaue Handhabung Deinerseits bauen. Vergisst Du beispielsweise den Abschreibungsbetrag in der Steuererklärung, kannst Du diesen nachträglich nicht mehr einfordern, da der Steuerbescheid bereits bestandskräftig ist. Ähnlich ist es bei zu hohen Abschreibungen, die eine nachträgliche Änderung der Bemessungsgrundlage erfordern würden.

Senkung der Kosten durch lineare Abschreibungen bei Immobilien

Vor dem Jahr 2005 gab es statt der linearen Abschreibung von Immobilien die degressive Abschreibung der Immobilien, bei der die Abschreibungssätze mit der Zeit zunehmend geringer wurden. Da der Wertverlust jedoch gleichmäßig erfolgt, wurde die alte Variante durch die lineare Abschreibung von Immobilien ersetzt.
Um die lineare Abschreibung von Immobilien zu berechnen, benötigst Du den Kaufpreis. Für die lineare Abschreibung einer Wohnung hier zwei Beispiele:

  • Bei einem Preis von 200.000 Euro lassen sich jährlich 4.000 Euro abschreiben.
  • Bei einem Preis von 700.000 Euro beträgt der jährliche Abschreibungsbetrag 14.000 Euro.

Bei der AfA für Gewerbeimmobilien funktioniert dieses Prinzip wiederum anders. Hierbei ist der Abschreibungszeitraum nicht auf 50 Jahre festgelegt, sondern beträgt 33 1/3 Jahre. Beachte bei Deinen Mieteinnahmen unabhängig vom Immobilientyp, dass diese im klassischen Sinne steuerpflichtig sind. Die lineare Abschreibung für Immobilien bezieht sich somit nur auf das Gebäude selbst, weshalb jede weitere Forderung unzulässig ist.

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