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Eigenbedarfskündigung – Gründe für die Beendigung des Mietverhältnisses

Mieter genießen dem Gesetz nach einen besonderen Schutz. Wenn sie eine Wohnung oder ein Haus zur Miete übernommen haben, können sie nicht einfach grundlos gekündigt werden. Erfahre in diesem Artikel, wie Du eine Eigenbedarfskündigung mit welchen Gründen durchsetzt.

Mieter genießen dem Gesetz nach einen besonderen Schutz. Wenn sie eine Wohnung oder ein Haus zur Miete übernommen haben, können sie nicht einfach grundlos gekündigt werden. Erfahre in diesem Artikel, wie Du eine Eigenbedarfskündigung mit welchen Gründen durchsetzt.

Eigenbedarfskündigung – Gründe gesetzeskonform darlegen

Möchtest Du als Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, bist Du verpflichtet, diese zu begründen. Es ist empfehlenswert, wenn Du bereits im Kündigungsschreiben eine ausführliche Begründung abgibst. Der Mieterschutz bei Eigenbedarf erlaubt es, dass der Mieter der Kündigung widersprechen darf. Der Widerspruch hat eine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass sich die Kündigungsfrist verlängert, wenn es etwa zu einem Prozess kommt. Dies ist möglich, wenn Mieter und Vermieter keine Einigung erzielen. Sollte der Termin für die Verhandlung nach dem Auszugstermin liegen, braucht der Mieter die Wohnung zunächst nicht zu verlassen.

Wenn Du eine schnelle und reibungslose Kündigung anstrebst, ist es wichtig, dass Du die Eigenbedarfskündigung und die Gründe hierfür ausführlich darlegst. Nur so können diese im Streitfall von einem Rechtsanwalt entsprechend gewertet werden. Eine Klage wird so in vielen Fällen verhindert.

Eigenbedarfskündigung – nur wenige Gründe werden akzeptiert

Es gibt nur wenige anerkannte Gründe für eine Eigenbedarfskündigung. Wie es der Name schon sagt, darfst Du die Kündigung für den Mieter nur dann aussprechen, wenn Du die Wohnung oder das Haus selbst nutzen möchtest. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Du persönlich den Wunsch haben musst, in die Wohnung einzuziehen. Auch Familienangehörige und enge Verwandte werden bei der Eigenbedarfskündigung als Grund akzeptiert. Grundsätzlich bekommst Du keine Probleme, wenn Du die Wohnung Deinen Kindern oder Deinen Eltern zur Verfügung stellen möchtest. Auch für den von Dir getrennt lebenden Ehepartner darfst Du eine Eigenbedarfskündigung aussprechen.

Für eine Eigenbedarfskündigung sprechen auch Gründe der Pflege, zum Beispiel von Familienangehörigen. Dies können auch ein Onkel, eine Tante oder eine Cousine sein. Wenn diese Verwandten ohne den Bedarf einer Pflege in die Wohnung einziehen möchten, muss ein anderer Grund vorliegen.

eigenbedarfskündigung gründe

Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen und weitere entferntere Verwandte werden oftmals nicht ausnahmslos akzeptiert. Befinden sich diese Personen jedoch in einer schwierigen Lebenssituation, gibt es Gerichte, die auch entferntere Verwandte in den Bereich des Eigenbedarfs einordnen.

Wichtig ist deshalb, dass Du in der Kündigung nicht nur darlegst, wer in die Wohnung einziehen soll, sondern auch die genauen Gründe für den Eigenbedarf angeben. Dies ist umso wichtiger, je entfernter die Verwandtschaft ist. Bei Deinen Kindern, Eltern oder bei einem Enkelkind reicht es aus, wenn Du angibst, dass die entsprechende Wohnung oder das Haus benötigt wird.

Berechtigte Eigenbedarfskündigungsgründe liegen auch vor, wenn es einen Pflegebedarf gibt und Du die Wohnung benötigst, um eine Pflegekraft einziehen zu lassen, die sich dauerhaft um die pflegebedürftige Person kümmert.

Eigenbedarfskündigung – Gründe und Fristen

Wenn bei einer Eigenbedarfskündigung die Gründe ausreichen, bist Du dennoch nicht zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Die Eigenbedarfskündigung gehört in den Bereich der fristgerechten Kündigungen, und so ist es wichtig, dass Du die Kündigungsfristen kennen. Diese ist von der Mietzeit abhängig, die der betreffende Mieter bereits in der Wohnung gelebt hat.

Liegt die Mietzeit unter fünf Jahren, kannst Du mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Frist bezieht sich immer auf das Monatsende. Liegt die Mietzeit zwischen fünf und acht Jahren, hat der Mieter sechs Monate Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen. Und wenn der Mieter bereits seit mehr als acht Jahren in der Wohnung oder in dem Haus lebt, musst Du eine Kündigungsfrist von neun Monaten berücksichtigen. Dabei spielen die Eigenbedarfskündigung Gründe keine Rolle. Auch wenn Du die Wohnung dringend benötigst, weil sich beispielsweise ein Pflegebedarf ergeben hat, bist Du verpflichtet, die Kündigungsfristen einzuhalten.

Form der Eigenbedarfskündigung

Sind die Eigenbedarfskündigung Gründe anerkannt, ist es wichtig, dass Du für die Kündigung die richtige Form wahrst. Andernfalls riskierst Du eine Fristverlängerung aufgrund eines Formfehlers. Nutze für die Kündigung wegen Eigenbedarf ein Muster (das findest Du im Nutzerbereich von Vermietet.de) und lege den Eigenbedarf mit Gründen ausführlich und schlüssig in dem dafür vorgesehenen Feld dar. Schweife bei Deiner Begründung lieber etwas aus, als dass Du Dich zu kurz fasst. Wenn der Mieter innerhalb der Frist ausziehen soll und Du einem Rechtsstreit zuvorkommen möchtest, kannst Du dies mit der richtigen Form des Kündigungsschreibens erreichen.