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Kündigung wegen Eigenbedarf – Muster auf Vermietet.de

Was ist eine Eigenbedarfskündigung, wann ist sie angebracht, welche formellen und inhaltlichen Punkte sind bei einer Kündigung zu beachten? Wie muss die Kündigung unter Beachtung welcher Frist eingereicht werden? Diese Fragen beantwortet der nachfolgende Beitrag. Einen Vordruck für die Kündigung wegen Eigenbedarf als Muster findest Du auf unserem Portal.

Was ist eine Eigenbedarfskündigung, wann ist sie angebracht, welche formellen und inhaltlichen Punkte sind bei einer Kündigung zu beachten? Wie muss die Kündigung unter Beachtung welcher Frist eingereicht werden? Diese Fragen beantwortet der nachfolgende Beitrag. Einen Vordruck für die Kündigung wegen Eigenbedarf als Muster findest Du auf unserem Portal.

Wann wird von einer Eigenbedarfskündigung gesprochen?

Im BGB wird vom Paragrafen 573 genau erklärt, dass Du als Vermieter ein Mietverhältnis nur beenden kannst, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dieses Interesse muss auch bei der Kündigung wegen Eigenbedarf in einem Muster genau ausgeführt und begründet sein. Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Wohnung von Dir selbst genutzt werden soll oder für Angehörige benötigt wird. Im Idealfall nutzt Du zur Eigenbedarfskündigung das rechtssichere Muster von Vermietet.de, damit keine relevanten Details vergessen werden.

Formelle Aspekte bei der Kündigung wegen Eigenbedarf per Muster-Vorlage

Das zur Eigenbedarfskündigung verwendete Dokument muss Deinen Namen mitsamt Adresse und Wohnort in der Rubrik „Vermieter“ enthalten. Darunter stehen die gleichen Angaben für den Vermieter.

Im Betreff sind bei der Kündigung wegen Eigenbedarf mit einem Muster Angaben zum Mietverhältnis (Beginn, Vertragsnummer) inklusive Straße und Stadt zu machen. Die Vermietet.de-Mustervorlage zur Kündigung wegen Eigenbedarf ist höflich, aber unmissverständlich formuliert. Sie verringert aufgrund der Eindeutigkeit aller Angaben die Möglichkeiten zum Widerspruch.

Kündigung wegen Eigenbedarf: Mit Muster-Vorlage rechtssicher kündigen

In der bei Vermietet.de verfügbaren Kündigungsvorlage wegen Eigenbedarf entspricht der Inhalt allen gesetzlichen Anforderungen. Es wird der Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch mit Absatz und Nummer benannt, auf den die Kündigung beruht. Darunter ist ausreichend Raum für Deine persönliche Begründung des Eigenbedarfs. Idealerweise fügst Du in die Vorlage zur Eigenbedarfskündigung die Wohnfläche in Quadratmetern ein. Ein wesentlicher Punkt ist das Datum, zu welchem das Mietverhältnis von Dir beendet wird. Alle in der Eigenbedarfskündigung genannten Gründe müssen wahrheitsgetreu, langfristiger Natur und alternativlos sein.

Wichtige Fristen bei der Eigenbedarfskündigung

Nutze bei der Kündigung wegen Eigenbedarf unser Muster, darin sind alle inhaltlichen Anforderungen eindeutig formuliert. Die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf ist abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses.

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  • Lebt Dein Mieter weniger als fünf Jahre in der Wohnung, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.
  • Zwischen fünf und acht Jahren musst Du sechs Monate gewähren.
  • Ist der Mietvertrag älter als acht Jahre, ist die Kündigung mit einer Frist von neun Monaten verbunden.

Die Kündigung wegen Eigenbedarf mit Muster muss dem Mieter entweder persönlich übergeben oder per Einschreiben zugestellt werden. Der Mieter hat ein Recht zum Widerspruch. Gemäß Paragraf 574 BGB muss Dir das Widerspruchsschreiben spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen.

Was tun, wenn der Mieter nicht auszieht?

Du kannst die Kündigung wegen Eigenbedarf per Muster rechtssicher formulieren und sie ordnungsgemäß zustellen. Trotzdem kann es sein, dass sich der Mieter weigert, zum festgelegten Zeitpunkt auszuziehen. In dem Fall ist Dein Verhandlungsgeschick gefragt, weil eine Räumungsklage wegen Eigenbedarf oft sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Indes ist die Beweislage aufgrund rechtsgültiger Kündigung mit Vorlage klar. Das zur Eigenbedarfskündigung geeignete Dokument auf unserem Portal kann durchaus zu einer kürzeren Verfahrensdauer führen. Entscheidend ist jedoch bei der Kündigung wegen Eigenbedarf die Situation im Einzelfall.

Achtung: Der Mieter hat auch keinen Anspruch auf eine Kürzung, selbst wenn er schon am Anfang des Monats, in dem er offiziell noch Mieter war, ausgezogen ist.