Die Wohnung ist vermüllt und zahlreiche Gegenstände sammeln sich in den Räumen? Die Obhutspflicht des Mieters ist sichtbar vernachlässigt worden. Wenn ein Messi Dein Mieter ist, bedeutet das viel Ärger und hohe Kosten – im schlimmsten Fall für Dich. Aber so einfach kannst Du Messi-Mieter nicht loswerden. Wir von Vermietet.de erklären, wie Du am besten vorgehst.
Ein Messi ist Dein Mieter? Was das genau bedeutet
Wenn Du vermutest, einen Messi als Mieter zu haben, erkennst Du diesen häufig an der Hortung von Gegenständen aller Art. Zeitungen, Bücher, selbst vermeintlicher Müll wie leere Verpackungen oder Speisereste werden aufgehoben. Meist geht das zwanghafte Sammeln unbrauchbarer, wertloser Gegenstände mit einer Unordentlichkeit und unhygienischen Zuständen in der Wohnung einher. Messi-Mieter sind oftmals Personen, die ein Problem mit dem richtigen Setzen von Prioritäten haben. Daher fällt es ihnen schwer, ihren Alltag zu organisieren, Geplantes umzusetzen oder Unannehmlichkeiten zu beseitigen.
Für Dich als Vermieter ist ein Messi in der Wohnung natürlich ein großes Problem – angefangen bei der Vermüllung der Räumlichkeiten und damit einhergehender Geruchsbelästigung oder Schädlingsbefall bis zu ausbleibenden Mietzahlungen.
Was kannst Du bei einem Messi-Mieter tun?
Bis ein Messi-Mieter die Wohnung verlässt – und Du diese neu vermieten kannst – ist es in der Regel ein langer Weg. Zum einen kannst Du einem Messi-Mieter nur kündigen, wenn sich andere Mieter belästigt fühlen oder gar die Bausubstanz aufgrund mangelnder Obhutspflege beschädigt ist. Zum anderen ignorieren Messi-Mieter gerne Schreiben vom Vermieter, Fristen oder Abmahnungen, sodass oftmals die Räumungsklage das letzte Mittel ist.
So gehst Du als Vermieter am besten vor
Die folgenden Schritte empfehlen wir Dir, wenn Du einen Messi-Mieter in Deiner Immobilie hast:
- Hast Du einen begründeten Verdacht (z. B. Geruchsbelästigung, Schädlingsbefall), dass es sich bei Deinem Mieter um einen Messi handelt, darfst Du nach (!) vorheriger Ankündigung auf eine Wohnungsbegehung bestehen.
- Bestätigt sich Dein Verdacht, fordere den Mieter schriftlich zur Unterlassung und Müll- bzw. Schadensbeseitigung auf. Wichtig ist, dass Du Deinem Messi-Mieter hierfür eine Frist setzt.
- Ignoriert der Mieter die Abmahnung und ändert nichts am Zustand der Mietsache, kannst Du dem Mieter kündigen. Im Falle einer deutlichen Gefährdung der Mietsache infolge der mangelnden Obhutspflicht kannst Du laut § 543 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) fristlos kündigen.
- Wird der Kündigung nicht widersprochen und zieht der Mieter nicht innerhalb der gesetzten Frist von (in der Regel) 14 Tagen aus, bleibt Dir als Vermieter lediglich der Rechtsweg, um den Messi-Mieter aus der Wohnung zu bekommen.
- Eine Räumungsklage reichst Du beim zuständigen Amtsgericht ein. Hilfreich sind hierzu Beschwerdebriefe anderer Mieter, Abmahnschreiben, Kündigungsschreiben oder andere Nachweise.
- Erst mit einem rechtskräftigen Urteil vom Amtsgericht kannst Du den Mieter zwangsräumen lassen. Zuvor darfst Du weder die Wohnung räumen lassen noch die Schlossanlage austauschen.
Solltest Du zusammen mit der Räumungsklage für den gleichen Mieter eine Zahlungsklage anstreben, kannst Du nach § 283a Zivilprozessordnung (ZPO) eine nachträgliche Sicherheit, beispielsweise in Form einer Bürgschaft für die Miete, anfordern.
Wie kannst Du Dich vor einem Messi-Mieter schützen?
In den wenigsten Fällen sieht man einem Mietinteressent an, dass er unter einem Messi-Syndrom leidet. Als Vermieter hast Du dennoch verschiedene Möglichkeiten, Dich vor Messi-Mietern oder Mietnomaden zu schützen:
- Frage nach einer Vorvermieterbescheinigung oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vormieters.
- Unterschreibe den Mietvertrag nicht ohne eine Ausfallbürgschaft, über die Du zumindest die Miete im Fall eines Mietrückstands einfordern kannst.
- Im Falle von Messi-Mietern ist eine Mietkautionsbürgschaft durch eine Bank nicht vorteilhaft, da Du als Vermieter keinen Zugriff auf die Kaution hast. Vereinbare daher am besten eine klassische Mietkautionszahlung in Bar oder per Überweisung.
Einen Messi in der Wohnung zu haben, ist ein großes Ärgernis. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu handeln, wenn Du den Verdacht hast, ein Messi-Mieter wohnt in Deiner Immobilie oder wenn gar entsprechende Beschwerden von Mietern und Nachbarn eingehen.